Selbständig in Portugal: Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Hohe Lebensqualität, vergleichsweise niedrige Lebenshaltungskosten und günstige staatliche Regelungen, besonders im Bereich Steuern: Portugal bietet Gründer:innen viele Anreize, um dort ein Business zu starten. Auch unter Freelancer:innen und Selbständigen, die remote im Ausland arbeiten, ist das Land sehr beliebt. Was Portugal gerade für Startups sehr attraktiv macht, was Sie für eine Gründung benötigen und wie Sie dank des NHR-Status in den ersten zehn Jahren massiv Steuern sparen können, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Artikelübersicht
Der Standort Portugal für Selbständige und Startups
Gründung in Portugal: Voraussetzungen
Unternehmensgründung in Portugal in Portugal
Der Standort Portugal für Selbständige und Startups
Portugal verfügt über eine stetig wachsende Startup-Szene, vor allem in den Bereichen IT und Technologie. Besonders attraktiv für Selbständige ist die portugiesische Steuerregelung NHR, durch die Antragsteller:innen in den ersten zehn Jahren nur einen pauschalen Steuersatz von 20 Prozent zahlen. Darüber hinaus ist das Land sehr beliebt unter Freelancer:innen – sowohl bei solchen, die sich Portugal als permanenten Wohnsitz ausgesucht haben, als auch bei digitale Nomadinnen und Nomaden.
Der Boom kommt aber nicht von ungefähr: Portugal ist seit Jahren darum bemüht, qualifizierte Fachleute ins Land zu holen. Das gilt sowohl für Angestellte als auch für Freelancer:innen, Selbständige und Unternehmer:innen. Besonders wer eine Staatsbürgerschaft innerhalb eines Landes der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) besitzt, kann einfach und schnell eine Steuernummer beantragen und damit unter anderem ein Bankkonto eröffnen oder eine Wohnung mieten. Wer in Portugal als Selbständige:r arbeiten oder gründen möchte, benötigt zudem noch die Sozialversicherungsnummer NISS.
Tipp:
Einfache Gründungsmöglichkeiten und Steuerersparnisse – neben Portugal bietet auch Estland mit der Möglichkeit der digitalen Staatsbürgerschaft viele Anreize zur Gründung. Wie das genau funktioniert und was Sie beachten müssten, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst: eResidency: Digitale Zuwanderung nach Estland
Gründung in Portugal: Voraussetzungen
Um in Portugal gründen zu können, brauchen Sie zunächst eine gültige Steuernummer (NIF) und eine gültige Sozialversicherungsnummer (NISS). Zudem benötigen Sie eine Cartão de Cidadão (Bürgerkarte), welche sowohl die Steueridentifikation als auch die Sozialversicherung umfasst, einen Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung.
Die portugiesische Steuernummer NIF
Wer einen längeren Aufenthalt in Portugal plant, kann sich auch für eine Número de Identificação Fiscal – kurz NIF bewerben. Dabei handelt es sich um eine neunstellige portugiesische Steuerzahlernummer, die von den örtlichen Steuerbehörden vergeben wird. Der Vorteil, wenn Sie eine NIF besitzen: Sie können damit unter anderem in Portugal ein Bankkonto eröffnen, eine Wohnung mieten, Versorgungseinrichtungen wie Strom, Wasser oder Internet einrichten oder ein Auto kaufen.
Mit der Steuernummer NIF können Sie in Portugal unter anderem ein Bankkonto eröffnen, eine Wohnung mieten oder ein Auto kaufen. Zudem benötigen Sie die NIF (zusammen mit der NISS), wenn Sie in Portugal gründen möchten.
NIF als EU/EWR-Bürger:in beantragen
Die Beantragung einer NIF ist für Bürger:innen aus einem Land in der EU oder dem EWR kostenlos. Sie brauchen dazu lediglich folgende Dokumente:
- Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Einen Wohnsitznachweis außerhalb von Portugal – das kann etwa eine Telefon- oder Versorgungsrechnung (zum Beispiel Internet, Strom, Gas oder Wasser) oder ein auf Ihren Namen lautender Kontoauszug sein. Wichtig ist, dass das Dokument auf Ihren Namen ausgestellt und nicht älter als drei Monate ist.
Sie können die NIF entweder im örtlichen Finanças – also dem Finanzamt oder einer Loja do Cidadão, einem Bürgerladen beantragen. Es gibt zudem die Möglichkeit, die Steuernummer online zu beantragen, allerdings brauchen Sie in diesem Fall eine:n Steuerberater:in, die/der in Ihrem Namen den Antrag über den e-Desk oder e-Balcão bearbeitet.
NIF als Nicht-EU-Bürger:in beantragen
Bürger:innen die aus einem Land außerhalb der EU oder EWR kommen, können ihre NIF persönlich beim örtlichen Finanzamt erhalten, müssen allerdings eine Gebühr von etwa zehn Euro zahlen. Sie müssen seit Juli 2022 bei der Beantragung nicht mehr von einer:m Steuervertreter:in begleitet werden, allerdings wird es mit professioneller Hilfe einfacher und bequemer für Sie.
Portugal bietet Selbständigen und Gründer:innen aus NICHT-EU-Staaten verschiedene Visa, abhängig davon, wie lange Sie im Land bleiben und wie Sie Ihr Business gestalten möchten.
Das digitale Nomadenvisum
Wer nicht aus der EU, der EWR oder der Schweiz kommt, kann zudem das „Portugal Digital Nomad Visa“ – also das digitale Nomadenvisum – beantragen. Hiervon gibt es zwei Varianten:
- Short Stay Visa (Kurzzeitvisum): für einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr.
- Permanent Residence (Aufenthaltsvisum): für einen Aufenthalt von bis zu fünf Jahren (wer fünf Jahre lang ununterbrochen in Portugal gelebt hat, kann im Anschluss eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen).
Die Voraussetzungen für beide Varianten sind:
- Mindestalter 18 Jahre
- 3.040 Euro Mindesteinkommen pro Monat
- 36.480 Euro Ersparnisse
Neben dem digitalen Nomadenvisum gibt es auch noch weitere Visa, die Selbständige und Unternehmer:innen aus Nicht-EU-Staaten beantragen können:
Portugal D7 Visum
Um dieses Visum können sich all diejenigen bewerben, die über ein passives Einkommen von mindestens 760 Euro im Monat verfügen. Dafür kommen etwa Einnahmen aus Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Rente oder Mieteinnahmen in Frage. Das D7 Visum gilt für vier Monate – innerhalb dieser Zeit müssen Sie Portugal besuchen und eine zweijährige Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Portugal Goldvisum
Das Goldvisum richtet sich an Personen, die in Fonds, lokale Unternehmen, Forschung oder kulturelle Einrichtungen investieren wollen. Investor:innen stehen dabei vier Möglichkeiten für eine Investition zur Auswahl:
- 250.000 Euro in Kulturgut
- 500.000 Euro in Forschungsprojekte
- 500.000 Euro in lokale Unternehmen
- 500.000 Euro in Investmentfondsanteile mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren. 60 Prozent des Wertes der Anteile müssen in lokale Unternehmen investiert werden.
Sozialversicherungsnummer (NISS) beantragen
Mit der Anmeldung bei der Sozialversicherung erhalten Sie eine Sozialversicherungsnummer (NISS), mit der Sie Rechte wie Beihilfen und Zuschüsse in Anspruch nehmen und Beitragspflichten erfüllen können. Um in Portugal gründen zu können, benötigen Sie ebenfalls die NISS. Die Sozialversicherungsnummer lässt sich einfach online über das portugiesische Sozialversicherungsportal (seg-social.pt) beantragen. Die Webseite ist in englischer und portugiesischer Sprache verfügbar. Um die NISS zu beantragen benötigen Sie folgende Dokumente:
- Das ausgefüllte Antragsformular des Sozialversicherungsportals
- Ein gültiges Ausweisdokument (Ausweis oder Reisepass)
- Ein gültiges Arbeitsvisum – entfällt für Bürger:innen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz.
Unternehmensgründung in Portugal
Neben den entsprechenden Nachweisen (NIF, NISS, Cartão de Cidadão, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung) müssen Sie vorab einen Namen für Ihr Unternehmen wählen, ebenso wie die Unternehmensform (zum Beispiel Einzelunternehmen, Aktiengesellschaft etc.) und eine offizielle Buchhaltungstechnik. Anschließend haben Sie folgende Optionen zur Gründung:
- Empresa na Hora – Gründung vor Ort: Dabei müssen Sie einen der Empresa na Hora –Helpdesks aufsuchen (eine Übersicht der Standorte finden Sie hier). Gegen eine Gebühr von 360 Euro können Sie hier Ihr Unternehmen gründen.
- Empresa Online – Onlinegründung: Dieser Service der portugiesischen Regierung ermöglicht Ihnen die Online-Gründung eines Unternehmens. Der Prozess dauert in der Regel einige Tage und kostet eine Gebühr von etwa 360 Euro.
Freelancer:innen in Portugal
Portugal erfreut sich unter Freelancer:innen und Selbständigen, die remote im Ausland arbeiten, großer Beliebtheit und bietet besonders in der Hauptstadt Lissabon zahlreiche Möglichkeiten für Coworking und Meetups. Wer sich als Freiberufler:in in Portugal selbständig macht, gilt dort als Einzelunternehmer:in. Um Ihre Dienstleistungen im Land anbieten zu können, gelten daher die gleichen Voraussetzungen wie für die Gründung eines Einzelunternehmens.
Wer als digitale Nomadin oder digitaler Nomade remote in Portugal arbeitet, hat dort den gleichen Status wie ein:e Tourist:in, die längere Zeit im Land verbringt. Wenn Sie allerdings eine Wohnung mieten und eine entsprechende Versorgung (Internet, Wasser, Strom) beantragen möchten, sollten Sie eine NIF beantragen.
Berufshaftpflicht in Portugal
Es spricht vieles dafür, in Portugal zu gründen – wichtig ist aber auch hier, das eigene Business abzusichern. Denn Fehler passieren uns allen. Und das geht oft nicht nur schneller als gedacht, sondern wird meist auch teurer als erwartet. Ein Programmierfehler, ein falsch gesetzter Haken in einer Werbeanzeige, eine übersehene Information bei der Standortanalyse – diese und viele weitere Fälle melden uns unsere Kundinnen und Kunden täglich.
Mit der Berufshaftpflicht über exali sind Sie nicht nur bei beruflichen Fehlern, sondern auch bei Rechtsverletzungen (zum Beispiel Urheberrechtsverletzung oder Markenrechtsverletzung) und Datenschutzverstößen abgesichert. Dank der integrierten Betriebshaftpflicht besteht zudem Versicherungsschutz bei Sach- und Personenschäden.
Für all diejenigen, die Ihren Geschäftssitz in Portugal haben, gibt es die Berufshaftpflicht über exali für Portugal. Weitere Infos dazu finden Sie auf unserer englischsprachigen Webseite:
Wer dagegen remote in Portugal arbeitet, seinen Geschäftssitz aber in Österreich hat, profitiert von dem internationalen Versicherungsschutz unserer Berufshaftpflichtversicherungen. Mehr dazu finden Sie auch hier:
Sie haben Fragen zur Berufshaftpflicht oder der Absicherung in Portugal? Dann kontaktieren Sie gerne die Versicherungsexpertinnen und -experten der exali Kundenbetreuung unter der +49 (0) 821 80 99 46-0 (Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr (08:00 Uhr bis 17:00 Uhr WESZ Portugal beziehungsweise 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr UTC Portugal) oder nutzen Sie das Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu schreiben.
Steuern sparen dank der NHR-Steuerregelung
Bereits seit 2009 gibt es in Portugal den sogenannten NHR-Status (steht für Non-Habitual-Resident – zu Deutsch: nicht (wohn-)ansässige:r Einwohner:in). Hinter dem NHR-Status verbirgt sich eine spezielle Steuerregelung, die über einen Zeitraum von zehn Jahren gilt und für Selbständige in bestimmten Berufen eine erhebliche Steuersenkung bietet. Der Steuersatz für lokales Einkommen sinkt dabei auf 20 Prozent – für bestimmtes ausländisches Einkommen entfallen die Steuern sogar komplett.
Aber Achtung: Ob Sie Ihr Einkommen steuerfrei abrechnen können, hängt davon ab, welche Doppelsteuerabkommen mit dem jeweiligen Land herrschen. Wer beispielsweise Kundinnen oder Kunden aus Deutschland oder Österreich hat, darf das Einkommen nicht steuerfrei abrechnen. Für Kundschaft aus Großbritannien und einigen anderen Ländern ist es aber möglich. Im Zweifel sollten Sie sich hier in jedem Fall von einer:m Steuerberater:in beraten lassen.
Ausländische Kapitalgesellschaften
Sehr interessant ist der NHR-Status auch für Personen, die ausländische Kapitalgesellschaften besitzen und von diesen regelmäßig Dividende erhalten. Befinden sich diese Kapitalgesellschaften nämlich in einem Land, mit denen Portugal ein Doppelsteuerungsabkommen geschlossen hat, sind bis zu 0 Prozent Steuern möglich. Wer beispielsweise an einer deutschen GmbH beteiligt ist, kann die Quellensteuer von 25 Prozent auf 15 Prozent reduzieren.
Voraussetzungen für den NHR-Status
Grundsätzlich gelten für die NHR-Steuerregelung folgende Bedingungen:
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Ihr Hauptwohnsitz muss in Portugal sein.
- Sie dürfen in den letzten fünf Jahren nicht unbeschränkt steuerpflichtig in Portugal gewesen sein.
- Sie müssen eine NIF Steuernummer haben.
- Sie müssen einer Tätigkeit mit hoher Wertschöpfung nachgehen.
Berufe für die der NHR-Status anwendbar ist
Ziel des NHR-Status ist es, hochqualifizierte Fachkräfte nach Portugal zu holen. Dementsprechend hat die portugiesische Regierung eine Liste mit Berufen erstellt, für die der ermäßigte Steuersatz anwendbar ist. Die Liste wird regelmäßig überarbeitet und umfasst beispielsweise folgende Berufe:
- Architektinnen und Architekten
- Ingenieur:innen
- Künstler:innen, die am Theater oder Ballett tätig sind oder im Bereich Film, Fernsehen oder Radio arbeiten.
- Musiker:innen und Sänger:innen
- Steuerberater:innen
- Designer:innen
- Direktor:innen oder Manager:innen
- Investor:innen
- Programmierer:innen
- Software-Berater:innen
- Wirtschaftsprüfer:innen
- Ärztinnen und Ärzte
- Autor:innen, Journalist:innen und Linguist:innen
NHR und digitales Nomadentum
Für Selbständige, die von den niedrigen Steuern profitieren, aber dennoch remote in anderen Ländern arbeiten wollen, lohnt sich die NHR-Steuerregelung ebenfalls. Allerdings müssen Sie dann natürlich in Portugal gründen und sich entweder
- mindestens 183 Tage im Jahr ununterbrochen oder mit Unterbrechungen in Portugal aufhalten,
- oder bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer über ein Haus als ständigen Wohnsitz in Portugal verfügen, das Sie bewohnen und behalten wollen.
Fazit zum Standort Portugal
Portugal bietet für Selbständige viele Anreize zur Gründung. Wichtige Portale mit Informationen rund um das Thema Unternehmensgründung sind mittlerweile in portugiesischer und englischer Sprache erhältlich – teilweise sogar auch in weiteren Sprachen. Die NHR-Steuerregelung wird zudem seit 2009 immer wieder angepasst und überarbeitet, um möglichst viele Gründer:innen ins Land zu holen. Allerdings ist der Prozess der Gründung nicht ganz so einfach und schnell möglich, wie es beispielsweise mit dem eResidency-Programm in Estland funktioniert. Wer also mit dem Gedanken spielt, sein Business in Portugal zu gründen, sollte sich mindestens von einer:m Steuerberater:in unterstützen lassen.
Ehem. Online-Redakteurin
Daniela ist seit 2008 in den Bereichen (Online-)Redaktion, Social Media und Online-Marketing tätig. Bei exali kümmerte sie sich insbesondere um folgende Themen: Risiken durch digitale Plattformen und Social Media, Cyber-Gefahren für Freelancer:innen und Absicherung von IT-Risiken.
Neben Ihrer Tätigkeit als Online-Redakteurin bei exali arbeitet sie als freiberufliche Redakteurin und kennt daher die Herausforderungen der Selbständigkeit aus eigener Erfahrung.