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Media-Haftpflicht
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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FAQ zur Abwicklung der Media-Haftpflicht
1.1 Rechte und Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Für eine angemessene Risikobeurteilung ist der Versicherer auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz § 19 VVG und die Versicherungsbedingungen regeln daher, dass Sie die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig beantworten.
1.2 Folgen bei Nichtbeachtung der Rechte und Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt (bei exali.at: unrichtige oder unvollständige Antworten im Online-Antrag), kann der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und im Leistungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Für mitversicherte Personen gelten die Anzeigepflichten des:der Versicherungsnehmenden und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung entsprechend.
Die Antragstellung erfolgt online in 5 Schritten.
Schritt 1: Persönliches Angebot zusammenstellen
Kombinieren Sie die Versicherungsmodule und optionalen Zusatzbausteine und berechnen Sie Ihren individuellen Beitrag.
Schritt 2: Angebot prüfen
Prüfen Sie den ausgewählten Versicherungsumfang und die Versicherungsbedingungen.
Schritt 3: Beantworten der Antragsfragen
Beantworten Sie die Antragsfragen zum versicherten Risiko mit JA und NEIN.
Können Sie alle Fragen „verneinen“, erfolgt die Online-Policierung in Echtzeit. Sollten Sie eine oder mehrere Fragen mit JA beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) mit Ihnen klären, i.d.R. innerhalb von 48 Stunden. Nach der individuellen Abklärung erfolgt dann die Online-Policierung.
Schritt 4: Ergänzen der persönlichen Daten
Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten und vergeben sich ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich „Mein exali“.
Schritt 5: Vertrag prüfen
Sie prüfen alle Eingaben zum Vertrag in der Zusammenfassung. Danach können Sie den „Antrag direkt stellen“.
Vertrag aktivieren und Download der Police
Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie den ersten Versicherungsschein und die signierte Beitragsrechnung im Kundenbereich „Mein exali“ einsehen und herunterladen.
Rücktrittssrecht
Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten.
Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages, jedoch nicht, bevor Sie den Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung und diese Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben. Dies ist der Tag der Ausführung des Aktivierungslinks.
Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: Markel Insurance SE, Sophienstraße 26, D-80333 München (bei einem Rücktritt per Telefax ist dieser an folgende Faxnummer zu richten +49 (0) 89 89 08 316 99 und bei einem Rücktritt per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: info@markel.de).
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Die Erklärung ist auch wirksam, wenn sie in den Machtbereich von exali.at gelangt.
Rücktrittsfolgen
Mit dem Rücktritt enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Ihre künftigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag. Hat der Versicherer bereits Deckung gewährt, so gebührt ihm eine der Deckungsdauer entsprechende Prämie. Wenn Sie bereits Prämien an den Versicherer geleistet haben, die über diese Prämie hinausgehen, so hat sie Ihnen der Versicherer ohne Abzüge zurückzuzahlen.
Besondere Hinweise
Ihr Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat, nachdem Sie den Versicherungsschein einschließlich dieser Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben
- Prinzipiell kann jede:r Freiberufler:in, Selbständige und jede Agentur mit Tätigkeiten im Bereich Web, Grafik und Text, PR, Marketing und Beratung den Antrag stellen.
- Die Rechtsform (z.B. Einzelfirma, GbR, Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG, GmbH, UG, GmbH & Co. KG, KG, Ltd., AG etc.) spielt dabei keine Rolle.
- Der Wohn- oder Betriebssitz des:der Antragsstellenden muss jedoch in Deutschland oder Österreich sein. Ebenfalls ist eine Bankverbindung in Deutschland oder Österreich notwendig.
Sollten Sie eine oder mehrere Fragen im Online-Antrag mit JA beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) mit Ihnen klären, i.d.R. innerhalb von 48 Stunden. Nach der individuellen Abklärung mit einem der Underwriter:innen vom Versicherer und der Annahme des Antrages durch diesen erfolgt dann die Online-Policierung.
Selbstverständlich, das Internet ist für uns „nur“ Mittel zum Zweck und vereinfacht unsere Prozesse z.B. bei der Antragstellung. Dadurch haben wir die Zeit, uns auf das wirklich Wichtige unserer Arbeit zu konzentrieren: In einem persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen gerne qualifiziert und ausführlich Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung. Gerne führen wir Sie auch per Telefon durch den Online-Antrag und helfen Ihnen, alle dabei evtl. auftretenden Fragen zu klären.
In der Regel nicht. Wir sehen uns als Spezialisten und nicht als Generalisten. Daher ist ein flächendeckender Außendienst für uns nicht sinnvoll. Unsere Versicherungsexperten und -expertinnen stehen Ihnen jedoch gerne für ein ausführliches und fachlich qualifiziertes Telefongespräch zur Verfügung oder beantworten Ihre Fragen per E-Mail. Bei uns landen Sie nicht in einem anonymen Callcenter!
Durch den Verzicht auf einen zeit- und kostenintensiven überregional tätigen Außendienst haben unsere Versicherungsexperten die Möglichkeit, intensiv zu recherchieren und die am Markt verfügbaren Berufshaftpflichtversicherungen für Sie zu vergleichen.
Das wiederum hat ganz konkrete Vorteile für die Nutzer:innen von exali.at: Weil wir wissen, wo es hakt und was gefordert wird, was schließlich sinnvoll und was gefährlich ist, sind wir in der Lage, für unsere selbstständige bzw. freiberufliche Kundschaft aus den Bereichen IT & Engineering, Medien und Consulting die genau passende Berufshaftpflichtversicherung zu entwickeln und anzubieten.
Darauf verwenden wir viel Energie und unser ganzes Know-how, was letztlich eine besondere Stärke ist: Bei den Produkten und bei der fachlichen Unterstützung vertrauen mittlerweile über 5.500 Kunden auf unser Urteil.
Voraussetzung für unseren günstigen Online-Tarif ist ein Nettoumsatz in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung von nicht mehr als 5.000.000,00 €. Unsere verbindlichen Konditionen finden Sie in der Tarifübersicht auf der exali.at Webseite.
Mit dem interaktiven Beitragsrechner (Online-Rechner) können Sie sich online Ihr individuelles Angebot ganz nach Ihren Anforderungen erstellen. Bei Fragen zur Angebotserstellung schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@exali.at oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 821 809946-0.
Der Versicherungsschein wird von exali.at online erstellt und in Ihrem SSL-geschützten Kundenbereich Mein exali als Download zur Verfügung gestellt. Im Mein exali Bereich sind ebenfalls die erste signierte Beitragsrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt. Im Kundenbereich „Mein exali“ können Sie darüber hinaus in Zukunft Ihre Stammdaten einfach und unkompliziert verwalten.
Im Kundenbereich stehen Ihnen zudem folgende Services zur Verfügung:
- Vertragsdaten und Dokumente einsehen sowie Stammdaten ändern
- Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache erstellen
- Mit der Upgrade-Funktion den Versicherungsschutz jederzeit anpassen
- Media-Haftpflicht-Siegel einbinden und Profildaten pflegen
Wenn Sie den Ablauf- bzw. Verlängerungstermin im Online-Antrag auf den 1. Januar legen, hat dies zwei Vorteile:
- Die Rechnung für den Versicherungsbeitrag entspricht dem Geschäftsjahr (wenn Ihr Geschäftsjahr = Kalenderjahr). Dadurch haben Sie in der Buchhaltung keine Abgrenzungsprobleme (insbesondere bei Kapitalgesellschaften).
- Wenn Sie im laufenden Jahr den Vertrag beginnen, zahlen Sie nur einen anteiligen Erstbeitrag, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 1. Januar des Folgejahres. Dies kann vor allem für Existenzgründer:innen und Startup-Unternehmen von Vorteil sein.
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt generell 12 Monate. Beginnt Ihre Versicherung während des Jahres, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich die erste Laufzeit des neu abgeschlossenen Vertrages bis zum 01. Januar des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet. Im Folgejahr wird Anfang Januar der gesamte Jahresbeitrag erhoben.
Beispiel:
- Antragstellung und Beginn der Police: 16.08.2017
- Ablauf bzw. Verlängerungstermin 01.01., dadurch wird nicht nur der Zeitpunkt der regelmäßigen Beitragsfälligkeit, sondern auch der Zeitpunkt des Vertragsablaufs festgelegt.
- Da das laufende Jahr 2017 mit lediglich 4 Monaten und 2 Wochen die Mindestvertragslaufzeit (= 12 Monate) unterschreitet, ergibt sich als Vertragsablauf der 01.01.2019. Ablauf bzw. Verlängerungstermin der Versicherung ist daher der 01.01.2019, d.h. die erste Vertragslaufzeit beträgt 16 Monate und 2 Wochen.
- Die erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des zweiten Kalenderjahres (01.01.2019). Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.
Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Online-Antrag erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz, d.h. ab 00:00 Uhr MEZ des ausgewählten Versicherungsbeginns (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 3 Monat3 oder ein Datum, das bis zu 12 Monate in der Zukunft liegt, wählen.
Die Zahlung des Beitrages erfolgt per SEPA Lastschrift. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsbeginn sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.
Je nachdem, ob Sie den im Online-Antrag vorbelegten Versicherungsablauf in 12 Monaten wählen oder den Versicherungsablauf bzw. den Verlängerungstermin abweichend auf den 01.01. eines Jahres legen, beläuft sich der Erstbeitrag auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen Erstbeitrag, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01.01. des Folgejahres.
Nein. Die Beitragszahlung erfolgt per SEPA Lastschrift. Dadurch können wir bei der Online-Policierung den sofortigen Versicherungsschutz sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.
In der Regel wird der SEPA Lastschrifteinzug zum 03. / 13. oder 23. eines Monats mit einer Vorlaufzeit (Vorabinformation) von 21 Tagen durchgeführt.
Wenn Sie zum Beispiel als Versicherungsbeginn den 03.03.2018 gewählt haben, würde Ihr Jahresbeitrag am 03.04.2018 von dem im Antrag angegebenen Konto abgebucht werden. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung des Kontos.
Folgebeitrag
Der Folgebeitrag wird frühestens zum 03. des ersten Monats der neuen Vertragslaufzeit abgebucht.
Beispiel: Verlängerung zum 01.03.2018 ⇒ Der Beitrag wird frühestens zum 03.03.2018 per SEPA Lastschrift eingezogen.
Nein, derzeit besteht nur die Möglichkeit der jährlichen Zahlweise. Wenn Sie den Versicherungsablauf im Online-Antrag jedoch abweichend auf den 01. Januar gelegt haben, ist für das erste, laufende Versicherungsjahr nur der anteilige Jahresbeitrag vom jeweiligen Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres zu zahlen. Dies ist vor allem für Existenzgründer:innen von Vorteil, die während des Jahres Ihre Tätigkeit aufnehmen.
Ja, in diesem Fall sind jedoch die exali.at Online-Konditionen, wie auf der exali.at-Webseite dargestellt, nicht gültig und wir erstellen ein individuelles Angebot.
Wenn Sie im ersten Schritt des Online-Antrages einen Jahresnettoumsatz von „über 5.000.000,00 €“ angeben, meldet sich innerhalb eines Werktages ein exali.at-Experte oder eine exali.at-Expertin bei Ihnen, um in einem kurzen Telefonat zu klären, welcher Risikofragebogen Ihr Geschäftsmodell am besten erfasst.
Auf Basis dieses Risikofragebogens erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot (i.d.R. innerhalb von 48 Stunden).
Ja, sobald Sie bei exali.at auf den Online-Antrag gelangen oder sich in den Kundenbereich „Mein exali“ einloggen, ist die Verbindung EV SSL-verschlüsselt.
Die SSL (Secure Sockets Layer) Verschlüsselungstechnologie ist der weltweite Standard für Web-Sicherheit, um Unbefugten den Zugriff auf vertrauliche Informationen, Datenmanipulation, Datenraub, Phishing und andere Formen des Online-Betrugs zu verhindern. Dadurch können nur autorisierte Empfänger:innen – also Sie selbst – die Informationen lesen.
Um Ihnen bei der Benutzung der exali.at Webseiten ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten, verwenden wir ein EV SSL-Zertifikat des Markführers VeriSign. „EV“ steht dabei für „Extended Validation“ und bezeichnet ein besonders strenges Authentifizierungsverfahren, welches die exali AG durchlaufen hat. Sie erkennen die Verwendung eines EV SSL-Zertifikates an der grünen Browserleiste (bei hochsicheren Browsern) und dem Zusatz „exali AG“ als Zertifikat-Inhaber. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, auf eine gültige Webseite zuzugreifen. EV SSL-Zertifikate setzen derzeit den Maßstab für die Online-Identitätsprüfung und werden durch KPMG geprüft.
97 der weltweit größten 100 Banken und mehr als 93 % der Fortune-500-Unternehmen verwenden derzeit SSL-Zertifikate von VeriSign.
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