Media-Haftpflicht: Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
Der optionale Versicherungsbaustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag“ reduziert Ihr unternehmerisches Risiko als Kreative:r oder Agentur durch den Rücktritt eines Auftraggebers oder einer Auftraggeberin vom Werkvertrag erheblich.
Hintergrund: Bei einem Werkvertrag (z. B. Erstellung einer Webseite, eines Online-Shops, einer Imagebroschüre) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben werden. Im Gegenzug müssen Sie bereits erhaltenen Werklohn zurückzahlen oder fällige Rechnungen stornieren. In diesem Fall greift der Zusatzbaustein „Rücktritt des:der Auftraggebenden vom Projektvertrag“.
Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (passiver Rechtsschutz)
Sollte Ihr:e Auftraggeber:in vom Werkvertrag zurücktreten, prüft der Versicherer im Rahmen des passiven Rechtsschutzes zunächst, ob diese Maßnahme rechtmäßig ist.
Personal- und Sachkosten versichert
Sollte der Rücktritt vom Werkvertrag berechtigt sein, ersetzt der Versicherer Ihre vergeblichen Aufwendungen (Sach- und Personalkosten inkl. eigenem Werklohn, nicht jedoch entgangenen Gewinn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihrer Kundschaft.
Der Zusatzbaustein versichert:
Die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Rücktritts (passiver Rechtsschutz)
Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitenden und Subunternehmen
Ihre eigenen vergeblichen Aufwendungen, d. h. eigener Werklohn und entstandene Sachkosten wie z. B. Kosten für Dienstreisen
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Aufträge/Projekte des:der Versicherungsnehmenden, die nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss dieses Zusatzbausteins abgeschlossen wurden.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Versichert sind Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 300.000 Euro pro Schadenfall. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 Prozent der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die vereinbarte Selbstbeteiligung für Vermögensschäden.
Dieser Zusatzbaustein kann sowohl bei Antragstellung als auch jederzeit während der Vertragslaufzeit über unsere Upgrade-Funktion im Kundenbereich „Mein exali“ mitversichert werden.
Bei einem berechtigten Rücktritt ist nicht nur der Eigenschaden versichert, sondern auch der Schaden, welcher der Kundschaft entsteht (Drittschaden). Dieser ist als Haftpflichtschaden durch den Media-Haftpflichtvertrag - nicht durch die Erweiterung - versichert.
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