Media-Haftpflicht

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Anwendbares Recht

Dem Media-Haftpflichtvertrag liegt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zugrunde.

Registrierung

Markel Insurance SE ist unter der Register-Nummer 5211 bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) registriert und Mitglied im GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).

Vertragssprache

Die Vertragssprache des IT-Haftpflicht Vertrags ist deutsch. Ebenso erfolgt jede Kommunikation zwischen Ihnen und dem Versicherer bzw. exali.at als Ihrer betreuenden Stelle in deutscher Sprache.

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherungsnehmer

Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem Sie ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer Markel

  • Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für den Versicherer oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden.
  • Wenn der Vertrag online abgeschlossen wurde, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem exali.at seinen Sitz hat (Augsburg, Bayern).
  • Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist örtlich auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, hatten.