Der Beitrag zur Media-Haftpflicht ist nicht abhängig von der Gesellschaftsform des:der Kreativen oder der Medien-Agentur (z. B. Freiberufler:in, GbR, UG, PartGG, Ltd., GmbH). Sollten Sie in Zukunft die Gesellschaftsform ändern, können Sie dies einfach im Kundenbereich „Mein exali“ nachtragen.
Versichert sind automatisch folgende Personen in der Agentur:
Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers
angestellte Mitarbeiter:innen, Auszubildende, Volontariats- und Praktikumsabsolvierende sowie Werkstudierende
freie Mitarbeiter:innen (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherten tätig sind
ehrenamtliche Helfer:innen und geringfügig Beschäftigte
Anteilsinhaber:innen, Kommanditisten, Gesellschafter, Aufsichtsräte und Beiräte, soweit diese eine versicherte Tätigkeit im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers ausüben
in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter:innen von Zeitarbeitsunternehmen
Mitversicherte Niederlassungen und Tochtergesellschaften
Mitversichert sind auch Tochtergesellschaften, Zweigstellen und Niederlassungen im Inland und europäischen Wirtschaftsraum (inklusive Großbritannien und Nordirland).
Sollten Sie Tochtergesellschaften außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (inklusive Großbritannien und Nordirland) mitversichern wollen, kontaktieren Sie bitte unsere Experten und Expertinnen in der Kundenbetreuung.
Vergabe an Subunternehmer:innen
Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie für bestimmte Tätigkeiten Subunternehmer:innen beauftragen.
Die persönliche Haftpflicht des Subunternehmen ist jedoch nicht versichert. Das bedeutet: Der Versicherer hat die Möglichkeit, nach der Schadenabwicklung - bei einem entsprechenden Verschulden - den:die Subunternehmer:in in Regress zu nehmen.
Tätigkeiten der Geschäftsführer:innen außerhalb der Gesellschaft
Versicherungsschutz besteht auch für versicherte Tätigkeiten, die von den Geschäftsführenden der Gesellschaft als mitversicherte Personen im eigenen Namen außerhalb der Gesellschaft ausgeübt werden.
Arbeitsgemeinschaften und Joint Ventures
Versicherungsschutz besteht auch für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und Joint Ventures (sofern in Ländern des EWR betrieben), selbst wenn sich der Haftpflichtanspruch gegen die Arbeitsgemeinschaft oder das Joint Venture selbst richtet.
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.