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Firmen D&O-Versicherung
Häufige Fragen: Zum laufenden Vertrag
Die Meldung von bestimmten Risikoveränderungen während der Vertragslaufzeit ist zwar bei Folgende Gefahrerhöhungen müssen unverzüglich nach Eintritt gemeldet werden:
- Änderung des Gesellschaftsvertrags des:der Versicherungsnehmenden im Hinblick auf den Unternehmensgegenstand,
- Verlegung des Sitzes des:der Versicherungsnehmenden ins Ausland,
- Angebot von Wertpapieren des:der Versicherungsnehmenden oder einer Tochtergesellschaft,
- Stellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen des:der Versicherungsnehmenden oder einer Tochtergesellschaft.
Der Vertrag verlängert sich „stillschweigend“ um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird. Die Versicherungsperiode kann ein oder drei Jahre betragen, je nachdem ob sie einen Einjahresvertrag oder Dreijahresvertrag abgeschlossen haben.
Hinweis: Zur Verlängerung erhalten Sie eine Information per E-Mail,in der auch die Verlängerungspolice und die Beitragsrechnung für das nächste Versicherungsjahrangehängt sind.
Ihr Team von exali.at
Wir von exali.at sind in erster Linie Ihr Ansprechpartner in allen Vertragsangelegenheiten der D&O-Versicherung – Angefangen von Fragen zum Versicherungsumfang bis hin zur Schadenmeldung. Unsere Betreuung hört nicht mit dem Antrag auf, sondern fängt dort an. Wir betreuen Sie gerne, beantworten Ihre Fragen und geben Hilfestellung per Mail oder auch detailliert und persönlich am Telefon unter +49 (0) 821 809946-0.
Versicherer MARKEL
Zusätzlich haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, sich direkt an den Versicherer der «D&O-Versicherung» zu wenden. Wir bitten Sie jedoch im Schadenfall, wenn möglich, zuerst mit uns Kontakt aufzunehmen.
Markel Insurance SE
Sophienstr. 26
D-80333 München
Amtsgericht München HRB 233618
Telefon: +49 89 8908 316 50
Telefax: +49 89 8908 316 99
www.markel.de
info@markel.de
- Schaden oder Ansprüche bitte SOFORT exali.at oder dem Versicherer Markel melden, denn eventuell kann der Schaden mit Hilfe des Versicherers sofort abgewendet oder minimiert werden. Hierzu die Kontaktdaten:
exali.at - exali AG
Franz-Kobinger-Str. 9
D-86157 Augsburg
Telefon: +49 (0) 821 809946-0 (9:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Telefax: +49 (0) 821 809946-29
E-Mail: schaden@exali.at
Download Schadenmeldung: Schadenmeldung AT exali Markel
Markel Insurance SE
Sophienstr. 26
D-80333 München
Telefon: +49 89 8908 316 50
Telefax: +49 89 8908 316 99
E-Mail: schaden@markel.de
- Jede Korrespondenz zum Schaden bitte direkt an exali.at oder den Versicherer Markel weiterleiten.
- Ruhe bewahren und sich nicht auf schnelle und unbedachte (vom Geschädigten diktierte) Aktionen einlassen.
- Bitte keine voreiligen Zusagen, Anerkenntnisse oder Zugeständnisse machen.
- Bitte keine Zahlungen leisten oder selbst auf Ansprüche verzichten.
- Dem Versicherer möglichst jede Art von Korrespondenz und Unterlagen zum konkreten Auftrag (Verträge, Rechnungen, Pflichten-/Lastenhefte usw.) im Vorfeld der Schadenbearbeitung zur Verfügung stellen.
Im Rahmen der D&O-Versicherung sind Pflichtverletzungen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrages gemeldet werden.
Wird eine D&O-Versicherung zu einem Termin in der Zukunft beendet oder angepasst und stehen zu diesem Zeitpunkt Umstände im Raum, die eine Inanspruchnahme wahrscheinlich erscheinen lassen (z.B. der Wirtschaftsprüfer hat bei der letzten Bilanz den Bestätigungsvermerk versagt), besteht die Möglichkeit vorsorglich diesen Umstand zu melden.
Zum Zeitpunkt der Schadenmeldung gilt dann die gegenwärtige Versicherungssumme und die vereinbarten Versicherungsbedingungen (Sicherung des Status Quo der aktuellen Deckung). Diese Umstandsmeldung wird auch als Notice of Circumstance-Regelung bezeichnet.
Die Anzeige muss dabei Folgendes umfassen:
- die angebliche oder tatsächliche Pflichtverletzung,
- den Namen des tatsächlichen oder potenziellen Anspruchstellers
- sowie den Namen des tatsächlichen oder potenziellen Anspruchsgegners.
Es gelten dann alle später auf diesen Umständen beruhenden Versicherungsfälle als innerhalb der Versicherungsperiode eingetreten, in der die Umstände angezeigt wurden; bei Meldung innerhalb der Schadennachmeldefrist gelten sie als innerhalb der letzten Versicherungsperiode eingetreten.
Der Vertrag verlängert sich „stillschweigend“ um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird. Die Versicherungsperiode kann ein oder drei Jahre betragen, je nachdem ob Sie einen Einjahresvertrag oder Dreijahresvertrag abgeschlossen haben.
Wenn Sie mit unserer Leistung oder mit der Leistung des Versicherers unzufrieden sind, bitten wir Sie, sich zuerst an uns zu wenden. Wir werden alles daran setzen, die Sache für Sie zu klären.
exali AG
Stichwort: Beschwerde
Franz-Kobinger-Str. 9
D-86157 Augsburg
E-Mail: info@exali.at
Telefon: +49 (0) 821 809946-0
Telefon: +49 (0) 821 809946-29
Alternativ können Sie sich direkt an den Versicherer MARKEL wenden.
Markel Insurance SE
Sophienstr. 26
D-80333 München
Telefon: +49 89 8908 316 50
Telefax: +49 89 8908 316 99
E-Mail: info@markel.de
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Beschwerden auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu richten.
BaFin, Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
D-53117 Bonn
Sollten sich Ihre Stammdaten geändert haben, können Sie uns diese per Mail an info@exali.at mitteilen.
Wenn der Unternehmensumsatz die im Antragsmodell angegebene Schwelle von 50.000.000 Euro übersteigt, müssen wir diese anpassen. Nehmen Sie dazu bitte per Telefon unter +49 (0) 821 / 80 99 46 - 0 oder per Email an info@exali.de Kontakt mit unserer Kundenbetreuung auf.