Firmen D&O-Versicherung
Häufige Fragen: Abwicklung
Selbstverständlich, das Internet ist für uns „nur“ Mittel zum Zweck und vereinfacht unsere Prozesse z.B. bei der Antragstellung. Dadurch haben wir die Zeit, uns auf das wirklich Wichtige unserer Arbeit zu konzentrieren: In einem persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen gerne qualifiziert und ausführlich Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung. Gerne führen wir Sie auch per Telefon durch den Online-Antrag und helfen Ihnen, alle dabei evtl. auftretenden Fragen zu klären.
In der Regel nicht. Wir sehen uns als Spezialisten und nicht als Generalisten. Daher ist ein flächendeckender Außendienst für uns nicht sinnvoll. Unsere Versicherungsexperten und -expertinnen stehen Ihnen jedoch jederzeit für ein ausführliches und fachlich qualifiziertes Telefongespräch zur Verfügung oder beantworten Ihre Fragen per Mail. Bei uns landen Sie nicht in einem anonymen Callcenter!
Durch den Verzicht auf einen zeit- und kostenintensiven überregional tätigen Außendienst hat unser Versicherungsexpertenteam die Möglichkeit, intensiv zu recherchieren und die am Markt verfügbaren Berufshaftpflichtversicherungen für Sie zu vergleichen.
Das wiederum hat ganz konkrete Vorteile für die Nutzer:innen von exali.at: Weil wir wissen, wo es hakt und was gefordert wird, was schließlich sinnvoll und was gefährlich ist, sind wir in der Lage, für unsere selbständige bzw. freiberufliche Kundschaft die genau passende Versicherung zu entwickeln und anzubieten.
Dafür wenden wir viel Energie und unser ganzes Know-how auf, was letztlich eine besondere Stärke ist: Bei den Produkten und bei der Beratung vertrauen mittlerweile weit über 12.000 Kunden und Kundinnen auf unser Urteil.
Die im Antragsmodell stellen unser verbindliches Angebot zur Firmen D&O-Versicherung dar und sind bis zu den angegebenen Jahresnettoumsätzen (aktuell maximal 50.000.000 Euro) gültig. Die Konditionen finden Sie im Beitragsrechner.
Mit unserem Antragsmodell können Sie interaktiv ein individuelles Angebot nach Ihren Vorgaben erstellen. Das Angebot mit dem von Ihnen ermittelten Jahresbeitrag können Sie anschließend direkt per Mail an E-Mail an info@exali.at senden.
Bei Fragen zur Angebotserstellung schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@exali.at oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 821 809946-0.
Die Antragstellung erfolgt im Antragsmodell in fünf Schritten.
Schritt 1: Gewünschten Beitrag wählen
Schritt 2: Auswahl prüfen
Prüfen Sie den ausgewählten Beitrag und die Versicherungsbedingungen.
Schritt 3: Antragsfragen beantworten
Sie beantworten die Antragsfragen zum versicherten Risiko mit Ja und Nein.
Schritt 4: Persönliche Daten ergänzen
Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten.Schritt 5: Vertrag prüfen
Sie prüfen alle Eingaben zum Vertrag in der Zusammenfassung. Danach können Sie den Antrag direkt stellen und an info@exali.at senden.
Vertrag aktivieren und Versand der D&O-Police
Nachdem unsere Kundenbetreuer:innen Ihren Antrag bearbeitet haben, senden wir Ihnen die Versicherungsbestätigung und die Police zu.
Über die Firmen D&O-Versicherung werden alle Organe des Unternehmens versichert. Daher muss bei der Beantwortung der Risikofragen durch den:die Antragsteller:in sichergestellt werden, dass die Risikofragen nach dem Kenntnistand aller versicherten Personen (Organe) beantwortet werden.
Hinweis: Sofern Ihnen als Antragsteller:in bei der Beantwortung der Risikofragen Zweifel kommen, ob z.B. anderen Organpersonen Umstände bekannt sind, die zu einem Versicherungsfall führen können, müssen diese Organe von Ihnen dahingehend vor der Antragsstellung befragt werden.
Die SSL (Secure Sockets Layer) Verschlüsselungstechnologie ist der weltweite Standard für Web-Sicherheit, um unbefugten Zugriff auf vertrauliche Informationen, Datenmanipulation, Datenraub, Phishing und andere Formen des Online-Betrugs zu verhindern. Dadurch können nur autorisierte Empfänger:innen – also Sie selbst – die Informationen lesen.
Um Ihnen bei der Benutzung der exali.at Webseiten ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten, verwenden wir ein EV SSL-Zertifikat des Markführers VeriSign. „EV“ steht dabei für „Extended Validation“ und bezeichnet ein besonders strenges Authentifizierungsverfahren, welches die exali AG durchlaufen hat. Sie erkennen die Verwendung eines EV SSL-Zertifikates an der grünen Browserleiste (bei hochsicheren Browsern) und dem Zusatz „exali AG“ als Zertifikat-Inhaber. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, auf eine gültige Webseite zuzugreifen. EV SSL-Zertifikate setzen derzeit den Maßstab für die Online-Identitätsprüfung und werden durch KPMG geprüft.
Die Firmen D&O-Versicherung können wir Unternehmen mit folgender Rechtsform anbieten:
- GmbH
- GmbH & Co. KG
- UG
- UG & Co. KG
- AG
- SE
- KGaA
- e. G. oder e. V.
Darüber hinaus bieten wir für Einzelpersonen eine so genannte persönliche D&O-Versicherung bzw. Unternehmensleiterdeckung an.
Es gibt sowohl gesetzliche Obliegenheiten, welche im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) geregelt sind, als auch Pflichten, die sich aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages ergeben. Die wichtigsten Obliegenheiten haben wir Ihnen nachstehend zusammengefasst.
Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Für eine angemessene Risikobeurteilung ist der Versicherer auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz § 16 VersVG und die D&O Bedingungen legen daher fest, dass Sie die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig beantworten müssen.
Folgen bei Nichtbeachtung der Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt (bei exali.at: unrichtige oder unvollständige Antworten im Online-Antrag), kann der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und im Leistungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Für mitversicherte Personen gelten die Anzeigepflichten des:der Versicherungsnehmenden und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung entsprechend.
Während der Vertragslaufzeit zu beachtende Obliegenheiten
Auch während der Vertragslaufzeit treffen Sie Obliegenheiten. So sind Sie z.B. gemäß den Versicherungsbedingungen für die Firmen D&O verpflichtet, bestimmte Gefahrerhöhungen während der Dauer der Versicherung zu melden. Nach den „Besonderen Bedingungen“ von exali.at ist die Beantwortung der Fragen im Rahmen der elektronischen Jahresmeldung (Änderungsanzeige) jedoch ausreichend. Eine proaktive Meldung ist nicht erforderlich.
Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten während der Laufzeit
Auch hier kann eine grob schuldhafte Verletzung den Versicherer zur Kündigung des Vertrages berechtigen und zu einer vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit führen.
Obliegenheiten bei der Meldung eines Schadenfalles
Hat sich ein Versicherungsfall ereignet, ist exali.at ebenfalls auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Der:die Versicherungsnehmer:in ist verpflichtet unverzüglich nach Kenntnisnahme exali.at oder den Versicherer zu unterrichten, wenn gegen eine versicherte Person Schadenersatzansprüche erhoben oder angekündigt werden.
Verfahrensrechtschutz gemäß Ziffer III. 3.
Wird gegen eine versicherte Person ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafbefehl erlassen, so hat die Versicherungsnehmerin unverzüglich exali.at oder den Versicherer zu unterrichten. Ebenso, wenn über die Zusatzoption „Erweiterte Deckung“ Versicherungsschutz für die Stellung von Sicherheitsleistungen und Kautionen gewährt werden soll.
Einlegung bestimmter Rechtsbehelfe
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz hat der:die Versicherungsnehmer:in, ohne die Weisung des Versicherers abzuwarten, fristgemäß Widerspruch zu erheben oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einzulegen.
Befolgung der Weisungen des Versicherers (Schadenminderungspflicht)
Der:die Versicherungsnehmer:in, Tochtergesellschaften sowie die versicherten Personen sind verpflichtet, unter Befolgung der Weisungen des Versicherers, nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
Im Rahmen des Zumutbaren haben sie dem Versicherer in dem Umfang Mitwirkung zu leisten, insbesondere Auskunft zu erteilen, Einsicht zu gewähren sowie Dokumente und Beweismittel zur Verfügung zu stellen, wie dies vom Versicherer gefordert wird oder für die Bearbeitung des Versicherungsfalls von Bedeutung ist.
Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten im Schadenfall
Wird eine der Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Leistung frei sein, es sei denn, die Verletzung beruht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit.
Hinweis: Die vollständigen vertraglichen Obliegenheiten können Sie in den Versicherungsbedingungen unter den Ziffern X. bis XI. nachlesen.
Der Versicherungsschein wird Ihnen von exali.at zugesandt.
Eine Firmen D&O-Versicherung können wir folgenden Unternehmensformen anbieten:
- GmbH
- GmbH & Co. KG
- UG
- UG & Co. KG
- AG
- SE
- KGaA
- e. G. oder e. V.
Darüber hinaus bieten wir für Einzelpersonen eine so genannte persönliche D&O-Versicherung bzw. Unternehmensleiterdeckung an.
Für Vereinsvorstände bieten wir mit der D&O-Versicherung für Vereinsvorstände ebenfalls eine spezielle Lösung an.
Je nachdem, ob Sie den im Antragsmodell vorbelegten Versicherungsablauf in 12 Monaten wählen oder den Versicherungsablauf bzw. den Verlängerungstermin abweichend auf den 01.01. eines Jahres legen, beläuft sich der Erstbeitrag auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen Erstbeitrag vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01.01. des Folgejahres.
Nein. Die Beitragszahlung erfolgt per SEPA Lastschrift.
Erstbeitrag
In der Regel wird der SEPA Lastschrifteinzug zum 03., 13. oder 23. eines Monats mit einer Vorlaufzeit (Vorabinformation) von 21 Tagen durchgeführt.
Wenn Sie zum Beispiel als Versicherungsbeginn den 03.03.2015 gewählt haben, würde Ihr Jahresbeitrag am 03.04.2015 von dem im Antrag angegebenen Konto abgebucht werden. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung des Kontos.
Folgebeitrag
Der Folgebeitrag wird frühestens zum 03. des ersten Monats der neuen Vertragslaufzeit abgebucht.
Neben der jährlichen Zahlweise besteht auch die Möglichkeit der halbjährlichen und vierteljährlichen Zahlweise.
Sollten Sie eine oder mehrere Fragen im Antrag nicht mit NEIN beantworten, müssen wir vor der Bestätigung des Versicherungsschutzes den/die offenen Punkt/e mit dem Versicherer abklären. Dies kann unter besonderen Umständen zu einem Beitragszuschlag oder sogar zu einer Ablehnung des Antrages führen. In der Regel klären wir die offenen Punkte innerhalb von 48 Stunden.
Ja, in diesem Fall sind jedoch die im Antragsmodell dargestellten Mindestbeiträge nicht gültig. Wenn Sie uns per Email an info@exali.at kontaktieren, erstellen wir Ihnen auf Basis eines Risikofragebogens aber gerne ein individuelles Angebot (i.d.R. innerhalb von 48 Stunden).
Hinweis: Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie das individuelle Angebot schriftlich annehmen.
Rücktrittsrecht
Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten.
Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages, jedoch nicht, bevor Sie den Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung und diese Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben. Dies ist der Tag der Ausführung des Aktivierungslinks.
Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: Markel Insurance SE, Sophienstraße 26, D-80333 München (bei einem Rücktritt per Telefax ist dieser an folgende Faxnummer zu richten +49 (0) 89 89 08 316 99 und bei einem Rücktritt per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: info@markel.de).
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Die Erklärung ist auch wirksam, wenn sie in den Machtbereich von exali.at gelangt.
Rücktrittsfolgen
Mit dem Rücktritt enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Ihre künftigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag. Hat der Versicherer bereits Deckung gewährt, so gebührt ihm eine der Deckungsdauer entsprechende Prämie. Wenn Sie bereits Prämien an den Versicherer geleistet haben, die über diese Prämie hinausgehen, so hat sie Ihnen der Versicherer ohne Abzüge zurückzuzahlen.
Besondere Hinweise
Ihr Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat, nachdem Sie den Versicherungsschein einschließlich dieser Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben.