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Firmen D&O-Versicherung
Vorteile der Firmen D&O in punkto Versicherungsumfang
Denkbar weiter Kreis der versicherten Personen
Mitversichert sind u.a. auch Interimsmanager:innen, faktische Organmitglieder, Compliance-Beauftragte, Personengesellschaften in Form einer Komplementär-GmbH sowie gemeinnützige Stiftungen.
Hohe Versicherungssummen
Versicherungssummen bis 5.000.000,00 € sind im vereinfachten Antragsverfahren online abschließbar. Optional kann diese Versicherungssumme 2-fach maximiert werden.
Mitversicherung der operativen Tätigkeit
Versichert ist die gesamte operative Tätigkeit, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der jeweiligen Stellung als Organmitglied steht, einschließlich mündlicher oder schriftlicher Äußerungen.
Voller Innenverhältnisschutz (kein Eigenschadenausschluss)
Auch wenn die versicherte Person Anteile am Unternehmen hält, erfolgt im Schadenfall kein sonst üblicher Eigenschaden-Abzug im Verhältnis der Beteiligungsquote.
Softer Vorsatzausschluss
Bedingter Vorsatz (sogenannter dolus eventualis) gilt als versichert.
Erweiterter Vermögensschadenbegriff
Auch Folgen eines Personen- oder Sachschadens sind versichert.
Weltweiter Versicherungsschutz
Kein genereller Ausschluss für Non-Admitted Länder.
Automatische Mitversicherung von Tochtergesellschaften
Tochtergesellschaften sind automatisch mitversichert. Zudem wurde die Definition der Tochtergesellschaften erweitert um Zweckgesellschaften, Gesellschaften in der Gründungsphase und gemeinnützige Stiftungen.
Pauschale Fremdmandatsversicherung (so genannte ODL-Deckung)
Mitversichert ist die Tätigkeit aller versicherten Personen in sonstigen Profit- und Non-Profit-Gesellschaften, wenn sie diese Organtätigkeit aufgrund ihrer versicherten Tätigkeit und im
Interesse und im Auftrag des Versicherungsnehmers oder einer Tochtergesellschaft wahrnehmen
Unbegrenzte Rückwärtsdeckung
Lediglich schon bekannte Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen.
Passiver Rechtsschutz
Übernahme u.a. von Anwaltshonoraren, Wirtschaftsprüferkosten, Sachverständigenkosten, Zeugen- und Gerichtskosten, Schadenminderungskosten, Schadenermittlungskosten sowie Reisekosten.
Sofortige Abwehr- und Verteidigungskosten
Bis zu 10 % der gewählten Versicherungssumme stehen den versicherten Personen im Schadensfall sofort und ohne Rücksprache mit dem Versicherer für Abwehr und Verteidigung zur Verfügung, sofern die Zustimmung des Versicherers nicht innerhalb von 2 Tagen eingeholt werden kann.
Regressverzicht
Verzicht auf Rückforderung der bereits geleisteten Abwehrkosten, auch bei vorsorglicher Rechtsberatung.
Beitragsfreie Erhöhung der Versicherungssumme
Zusätzlich steht bei Bedarf (Versicherungssumme ist nicht ausreichend) eine beitragsfreie Versicherungssumme in Höhe von 50 % für Abwehrkosten zu Verfügung.
Wiederauffüllungsoption
Möglichkeit der Wiederauffüllung bei ausgeschöpfter Versicherungssumme nach Eintritt eines Versicherungsfalles.
Keine Anwaltsbindung
Freie Anwaltswahl sowie Recht zur Wahl eines Schiedsgerichtsverfahrens oder eines Mediationsverfahrens.
Erweiterte Schadennachmeldefristen
Unbegrenzte Nachmeldefrist.
Vorsorgliche Umstandsmeldung
Innerhalb von 36 Monaten nach Vertragsende ist eine vorsorgliche Umstandsmeldung möglich.
Insolvenz, Liquidation, Neubeherrschung
Kein automatischer Ablauf des Vertrages bei Insolvenz, Liquidation oder Neubeherrschung.
Umfangreiche Deckungserweiterungen mit hohen Deckungssummen:
- Vorsorgliche Rechtsberatung;
- Ausdehnung der Versicherungsperiode ohne Mehrbeitrag;
- Vollumfänglicher Vermögensschaden-Strafrechtsschutz und sonstiger Verfahrensrechtsschutz;
- Kosten einer PR-Beratung zur Minderung der Reputationsschäden;
- Abwehrkosten bei Personen- und Sachschäden;
- Versicherung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz;
- Verteidigungskosten bei Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot;
- Kosten im Zusammenhang mit behördlichen Sonderuntersuchungen.
- Mitversicherung von Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen oder Kautionen;
- „Faute non séparable“ – Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung bei nicht von der Tätigkeit einer versicherten Person abtrennbaren Pflichtverletzungen;
- Aktiver Rechtsschutz bei Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen;
- Gehaltsfortzahlungen im Falle von Aufrechnung oder Zurückbehaltung Ihres Gehalts;
- Übernahme der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten bei der Abwehr von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen;
- Organisationsrechtsschutz bei drohender Aberkennung der Gemeinnützigkeit;
- Versicherungsschutz bei Verletzung der Antikorruptionsgesetze;
- Psychologische Betreuung im Zusammenhang mit einem D&O-Versicherungsfall;