Firmen D&O-Versicherung

Firmen D&O-Versicherung / Manager-Haftpflicht-Versicherung

Bei der Firmen D&O-Versicherung handelt es sich um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Entscheidungsträger von Unternehmen, Vereinen und Institutionen (auch Manager-Haftpflicht-Versicherung genannt).

Diese Variante der Directors- und Officers-Versicherung (kurz D&O-Versicherung) wird als Firmen D&O bezeichnet, da die Firma die Versicherung zu Gunsten aller Manager:innen und Beauftragten eines Unternehmens abschließt und die Beiträge dafür übernimmt. Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen jedoch den versicherten Personen zu. Es wäre auch möglich, dass jeder einzelne Entscheidungsträger einen D&O-Vertrag privat abschließt. Diese Variante nennt man dann «persönliche D&O-Versicherung».

Zweck der Firmen D&O-Versicherung ist der Schutz des privaten Vermögens der versicherten Personen (z.B. Geschäftsführer:innen, Unternehmensleiter:innen, Vorstände…). Dafür gewährt der Versicherer den versicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen einer Pflichtverletzung in Ausübung ihrer Tätigkeit für das versicherte Unternehmen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden vom versicherten Unternehmen (Innenhaftung) oder einem Dritten (Außenhaftung) auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Um den Versicherungsschutz optimal auf den Versicherungsbedarf des jeweiligen Unternehmens anzupassen, gibt es folgendeZusatzoption:

Erhöhung der Jahreshöchstleistung (2-fache Maximierung)

In der Regel ist die Versicherungssumme einer D&O-Versicherung 1-fach maximiert. Das bedeutet: Im Schadenfall stellt die gewählte Versicherungssumme die maximale Schadenhöhe für einen Schadenfall, sowie die Jahreshöchstleistung für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres dar. Wählt man im exali.at Antrag hingegen die 2-fache Maximierung, steht für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres die doppelte Versicherungssumme zur Verfügung.

Beispiel: Versicherungssumme 500.000 Euro / 2-fach maximiert:

⇒ Pro Schadenfall zahlt der Versicherer maximal 500.000 Euro Schadenersatz.
Für alle Schadenfälle eines (Versicherungs-) Jahres leistet er jedoch maximal 1.000.000 Euro.