Firmen D&O-Versicherung

Ausschlüsse im Versicherungsumfang der D&O-Versicherung

Wie bei jedem Versicherungsvertrag gibt es auch bei der «Firmen D&O-Versicherung» gewisse übliche Ausschlüsse. So sind z.B. bereits bekannte Schäden oder Pflichtverletzungen, wie auch rechtsanhängige Verfahren grundsätzlich ausgeschlossen. In unseren transparenten Versicherungsbedingungen gibt es jedoch nur 6 klar definierte Ausschlüsse, wie z.B.

  • Ansprüche wegen einer wissentlichen oder direkt vorsätzlichen (dolus directus) Pflichtverletzung

    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen wissentlichen oder direkt vorsätzlichen (dolus directus) Pflichtverletzungen der versicherten Personen.

    Bedingt vorsätzliche Pflichtverletzungen (dolus eventualis) gelten jedoch mitversichert. Zusätzlich werden einer versicherten Person (z.B. Geschäftsführer:innen) vorsätzliche Pflichtverletzungen nicht zugerechnet, die ohne ihre Kenntnis von anderen versicherten Personen begangen wurden.
    Zur Prüfung des Vorsatzvorwurfs sind die entstehenden Abwehrkosten, bis zur endgültigen Feststellung ob direkter Vorsatz vorliegt oder nicht, mitversichert.
  • Ansprüche wegen Vertragsstrafen, Bußgeldern und Geldstrafen

    Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche wegen Vertragsstrafen, Bußgeldern und Geldstrafen.

    Dies gilt nicht für Abwehrkosten. Entschädigungen mit Strafcharakter (punitive oder exemplary damages) sind versichert, wenn und soweit ihnen kein gesetzliches Versicherungsverbot entgegensteht.

Hinweis: Es handelt sich nicht um eine abschließende Aufzählung aller 6 Ausschlüsse. Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den vereinbarten Versicherungsbedingungen vertraut zu machen.