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IT-Haftpflicht
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FAQ zur IT-Haftpflicht: Vertragsumfang
Die IT-Haftpflicht richtet sich allgemein an Selbständige, Freiberufler und Dienstleister, die im Bereich IT und Telekommunikation (TK) tätig sind. Der Online-Tarif auf der exali Webseite ist bis zu einem Jahresnettoumsatz von 3.000.000 Euro gültig. Durch das Prinzip der „Offenen Deckung“ sind alle Tätigkeiten im IT- und Telekommunikationsbereich versichert, welche nicht explizit in einem der Ausschlüsse genannt werden. Daher handelt es sich bei der nachstehenden Aufzählung lediglich um Beispiele:
Programmierung & Entwicklung
Programmierer:in, SPS Programmierer:in, Systemprogrammierer:in, System-Engineer:in, Software-Entwickler:in, Software-Architekt:in, Software-Engineer:in, IT-Engineer:in, IT-Ingenieur:in, EDV-Ingenieur:in, Informatiker:in, Open-Source-Entwickler:in, Java-Entwickler:in, Java-Enterprise-Entwickler:in (JEE, J2EE), Lotus-Notes-Entwickler:in, SAP-Entwickler:in, iOS/Android Entwickler:in, Mobil-App-Entwickler:in, Datenbank-Entwickler:in, Web-Developer:in, Hardware-Entwickler:in, Sharepoint-Spezialist:in, Datenbankadministrator:in (z.B. Oracle), IT-Tester:in/Testspezialist:in (Software)
IT-Beratung & IT-Management
(Senior/Junior) IT-Consultant, SAP-Berater:in, SAP-Consultant, Oracle-Berater:in, CRM-Berater:in, IT-Berater:in/EDV-Berater:in, BI-Consultant, Business-Analyst:in (IT, EDV), Systemanalytiker:in, IT-Projekt-Manager:in/Change Manager:in, IT-Projektleiter:in, IT-Interim-Manager:in/IT-Manager:in, Prozessoptimierer:in, SEO/SEM Consultant, Datenmanager:in, IT-Sachverständige:r/EDV-Gutachter:in
Web-, IT- & Telekommunikations-Dienstleistung
IT-Dienstleister:in, EDV-Dienstleister:in, IT-Service-Provider:in, Provider:in/TK-Service-Provider:in, Internet-Provider:in, Cloud-Computing-Spezialist:in, SaaS-Spezialist:in, Rechenzentrum, Rechenzentrumsbetreiber:in, Datenverarbeitungsbetrieb, Internet-Dienstleister:in, Web-Dienstleister:in, Internetagentur, Online-Dienstleister:in, Webserver-Administrator:in, Webhoster:in, Hoster:in, e-commerce Spezialist:in, VoIP Spezialist:in
Netzwerk & Handel
Hardware-Hersteller:in, Hardware-Händler:in, Hardware-Betreuer:in, Netzwerk-Administrator:in, Netzwerk-Betreuer:in/System-Administrator:in, Netzwerkspezialist:in, Fachinformatiker:in, PC-Techniker:in, Software-Händler:in, Lizenz-Händler:in
Engineering – Ingenieurdienstleistung (optional, sofern bei Antragstellung gewählt)
Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software, Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme, Qualitätsmanagement und -sicherung, Technisches Zeichnen, CAD, CAM, Technische Unternehmensberatung (insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung), Tätigkeiten als Gutachter:in
Überschneidende Tätigkeitsbereiche
Um Ihnen auch für überschneidende Tätigkeitsbereiche optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sind in der IT-Haftpflicht folgende zusätzliche Bereiche versichert:
- Tätigkeiten als Unternehmensberater:in und Personalberater:in
- Tätigkeiten als Medienagentur (z.B. Werbeagentur)
Vorsorgeversicherung für bestimmte Dienstleistungen und eCommerce
Nehmen Sie nach Beginn der Berufshaftpflicht weitere berufliche Tätigkeiten in den nachfolgenden Bereichen hinzu, sind diese im Rahmen des bestehenden Versicherungsvertrags sofort versichert (Vorsorge-Versicherung), sofern Sie die neue Tätigkeit im Rahmen der Jahresmeldung innerhalb eines Monats angeben.- Betrieb von Online-Shops;
- Betrieb von Internetplattformen und Apps;
- Hausverwalter:in, Facility Manager:in;
- Verlag, Rundfunk, Fernsehen;
- Auswählbare Dienstleistungen gemäß dem Suchfeld auf der Webseite www.exali.at.
Der Versicherungsschutz bezieht sich in diesem Fall nur auf Vermögensschäden im Sinne der zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Die IT-Haftpflicht ist nach dem „All-Risk-Prinzip“ aufgebaut. Das bedeutet: Es sind alle Haftungsrisiken im Tätigkeitsbereich einer freiberuflichen Person bzw. Unternehmens im IT- und Telekommunikationsbereich versichert, sofern Sie nicht in den Ausschlüssen genannt sind. Eine abgeschlossene Aufzählung der versicherten Risiken (so genannte Katalog-Deckung) ist dabei nicht notwendig.
Dies hat enorme Vorteile, wenn man durch projektabhängiges Arbeiten wechselnde Tätigkeitsbereiche und Risiken hat. Bei den nachstehend aufgeführten Risiken handelt es sich daher lediglich um Beispiele:
1. Versicherte Risiken gegenüber Dritten (z.B. Auftraggeber:in)
- Schäden durch fehlerhafte Programmierung, IT-Beratung/IT-Consulting, Organisation oder Schulung
- Schadenersatz aufgrund fehlgeschlagener Installation (z.B. Implementierungs- und Integrationsschäden) Ihrer hergestellten oder gelieferten Software
- Schäden, die bereits vor Freigabe bzw. Abnahme der Leistung durch den Kunden eintreten
- Schäden durch nicht ausreichend erprobte Produkte und Leistungen
- Schäden durch fehlerhafte Datenerfassung, -verarbeitung, -bearbeitung und -speicherung
- Schäden durch schlecht oder nicht vollständig ausgeführte Aufträge, so genannte Erfüllungsfolgeschäden (kein Ausschluss für Schadenersatz statt Leistung!)
- Schadenersatz wegen der Nichterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht
- Schadenersatz wegen des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen
- Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung oder Leistung (Überschreitung der Deadline)
- Schäden durch Betriebsunterbrechung bei Ihren Kunden und Kundinnen
- Schäden durch Umsatz- bzw. Gewinnausfall Ihrer Kunden und Kundinnen
- vergebliche Aufwendungen bzw. Investitionen Ihrer Kundschaft in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung
- Schäden durch verschuldensunabhängiges Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit (z.B. im Rahmen von Service Level Agreements)
- Schäden durch die Verletzung von Urheberrechten, Lizenzrechten, Domainrechten, Markenrechten, Namensrechten und Persönlichkeitsrechten sowie von Datenschutzgesetzen (auch in den USA)
- Ansprüche aufgrund von Datenschutzverletzungen, Verstößen gegen Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen sowie Wettbewerbsverstößen und unlauterer Werbung
- Abmahnungen und Schadenersatzforderungen wegen Veröffentlichungen für eigene Produkte und Dienstleistungen (z.B. fehlerhaftes Impressum oder Produktbeschreibung)
- Schäden durch Materialfehler bei der Hardwareherstellung
- mangelhafte Ausführungen Ihrer Subunternehmer:innen
- Schadenersatz in Folge von Datendiebstahl und Informationspiraterie durch Dritte
- fahrlässige Übermittlung von z.B. Viren, Würmern, Trojanern
- Verlust, Verletzung oder Beschädigung von Dokumenten oder Daten
- Schäden in Zusammenhang mit Web-Design, Web-Hosting, Internet-Providing
Mehr Informationen zu den häufigsten Schadensarten für IT-Freelancer:innen
2. Versicherte Eigenschaden-Risiken (Schäden, die Sie selbst erleiden)
- Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall oder die Verbreitung Fake News
- Eigenschaden durch die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z.B. Hackerschaden)
- Kosten für die Wiederbeschaffung verlorener, eigener, schriftlicher Dokumente zur Auftragserledigung
- Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz)
- Vermögensschaden durch eigene Mitarbeiter:innen (z.B. Griff in die Firmenkasse, Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung)
- Mehraufwendungen durch Betrug und Urkundenfälschung von Dritten und Social Engineering
3. Optional versicherbare Risiken
- Eigenschäden in Folge einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages, Geldstrafen und Bußen bei nicht vorsätzlichen Verstößen gegen das Datenschutzrecht, Vertragsstrafen bei nicht vorsätzlichen Verstößen gegen Wettbewerbsvereinbarungen, Patentrechtsverletzungen (Zusatzbaustein Projektverträge)
- vergebliche Sach- und Personalaufwendungen (inkl. eigener Honorare) bei einem berechtigten Rücktritt des:der Auftraggebenden vom laufenden Auftrag (Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag)
- Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung (Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung)
- persönliche Haftung (Organhaftung) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft, z.B. einer GmbH (D&O-Außenhaftungsversicherung)
- Schäden durch fehlerhafte Ingenieur-Dienstleistungen wie z.B. Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software, Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme, Technisches Zeichnen, CAD, CAM, Technische Unternehmensberatung (insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung) (Zusatzbaustein Engineering)
Wie bei jedem Versicherungsvertrag bestehen auch für diesen Vertrag gewisse Ausschlüsse und Leistungsbegrenzungen, unter anderem:
- Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des Auftraggebers
D.h. Sie sind nicht versichert, wenn Sie vorsätzlich – also wissentlich – gegen vertragliche Vereinbarungen oder Gesetze verstoßen (die leicht oder grob fahrlässige Verletzung z.B. von Rechten Dritter ist selbstverständlich versichert). - Ansprüche wegen Geldstrafen, Bußen und individuell vereinbarten Vertragsstrafen, sofern diese nicht über den optionalen Zusatzbaustein „Zusatzschutz für Projektverträge“ versichert sind
D.h. Sie sind nicht versichert, wenn die zwischen Ihnen und dem Kunden vereinbarte Vertragsstrafe höher ist, als der tatsächlich entstandene Schaden.
- Erbringung der geschuldeten Leistung, Nacherfüllung und Nachbesserung (wobei der Schadenersatzanspruch des Kunden aufgrund der Nichterfüllung/Schlechterfüllung vollumfänglich versichert ist)
Das bedeutet: Sie erhalten keine Erstattung Ihres Werkslohns oder Ihres Honorars, wenn Sie die mit dem Kunden vereinbarte Leistung noch nicht komplett erbracht haben. - Verletzung von Patentrechten in den Vereinigten Staaten (Verstöße gegen das Urheberrecht, z.B. durch die Verletzung eines Source Codes, sind jedoch versichert!)
- Spezielle Kosten für den Rückruf von Produkten
Versichert sind jedoch Schadenersatzansprüche von Dritten durch ein fehlerhaftes Produkt (z.B. Hardware oder Software).
Beispiele für Leistungsbeschränkungen:
- Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.
In der IT-Haftpflicht sind IT-Tätigkeiten im Militärbereich und für die Rüstungsindustrie nicht wie in anderen IT-Berufshaftpflicht- und IT-Betriebshaftpflicht-Versicherungen pauschal ausgeschlossen. Sie haben daher auch Versicherungsschutz, wenn Sie Projekte für die Rüstungsindustrie (z.B. Bundeswehr) durchführen.
Lediglich für den Bereich Waffensysteme gibt es eine Einschränkung: Für Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen für Waffensysteme besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Police für reine Vermögensschäden, nicht jedoch für Personen- und Sachschäden.
In der IT-Haftpflicht sind IT-Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Planung, Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen einschließlich der Steuerung und Überwachung des Luft- oder Raumverkehrs nicht wie in anderen IT-Berufshaftpflicht- und IT-Betriebshaftpflicht-Versicherungen komplett ausgeschlossen.
Wenn Sie Projekte in diesem Bereich durchführen, haben Sie Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden. Personen- und Sachschäden sind jedoch nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
Ja, für IT-Tätigkeiten im Einsatzbereich Automotiv (z.B. Automobilindustrie, Automobilzulieferer) besteht Versicherungsschutz, da es hierzu keine speziellen Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen gibt. Im Online-Rechner wird jedoch nach Tätigkeiten in diesem Bereich gefragt, damit der Versicherer bei der Antragstellung das individuelle Risiko bewerten kann.
Die IT-Haftpflicht versichert nicht nur Ansprüche auf Basis der gesetzlichen Haftung, sondern auch auf Basis der „vertraglichen Haftung“. Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn:
- wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen;
- wegen der Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht oder der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht;
- wegen Verzögerungsschäden, soweit diese nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruhen;
- wegen Ansprüchen auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit (im Rahmen von z.B. Service Level Agreements) von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss.
Ja, versichert sind ohne namentliche Nennung Tochtergesellschaften im Inland sowie in Ländern des europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland (UK).
Sollten Sie Tochtergesellschaften außerhalb des europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland (UK) unterhalten und wollen Sie diese mitversichern, nehmen Sie Kontakt mit unserem Kundenservice-Team auf.
Zum Überblick über die mitversicherten Personen in der IT-Haftpflichtversicherung
Ja, alle Projekte und Tätigkeiten vor Versicherungsbeginn sind nach den IT-Haftpflicht Bedingungen mitversichert, solange der Haftpflichtschaden nicht schon vor Versicherungsbeginn bzw. Antragstellung eingetreten ist. Somit umfasst der Versicherungsschutz der IT-Haftpflicht alle während der Dauer des Versicherungsvertrags eintretenden Versicherungsfälle (so genannte Schadenereignistheorie). Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es dabei nicht an.
Ausnahmen für die Eigenschaden-Versicherung:
Für die Zusatzbausteine „Zusatzschutz für Projektverträge“ und „Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt“ besteht kein rückwirkender Versicherungsschutz für bereits vor Versicherungsbeginn bzw. Einschluss des Zusatzbausteins erteilte Aufträge.
Ja, die IT-Haftpflicht versichert sämtliche Erfüllungsfolgeschäden wie Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen und entgangenen Gewinn:
- wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen;
- wegen der Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, oder der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht;
- wegen Verzögerungsschäden (im Falle der groben Fahrlässigkeit kann die Entschädigung in einem der Schwere des Verschuldens des VN entsprechenden Verhältnis gekürzt werden);
- wegen Ansprüchen auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit (im Rahmen von z.B. Service Level Agreements) von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss.
Es besteht nach den IT-Haftpflicht-Bedingungen Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die dem Versicherer nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden (Nachmeldefrist). Voraussetzung ist, dass das Schadenereignis noch vor dem Ablauf des Vertrages eingetreten ist.
Sollte die IT-Haftpflicht wegen der dauerhaften Aufgabe der versicherten Tätigkeit gekündigt worden sein, so sind auch Schadenfälle, die bis zu 5 Jahren nach Beendigung der versicherten Tätigkeit eintreten, mitversichert.
Sollte der Zusatzbaustein „Zusatzschutz für Projektverträge – kurz ZPV“ vereinbart worden sein, erhöht sich dieser Zeitraum auf 10 Jahre.
Die Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GbR, Limited, PartGG, UG, GmbH oder andere Rechtsform ist völlig unproblematisch und ohne Mehrbeitrag möglich. Aufgrund der Umfirmierung wird der im Versicherungsschein (Police) der IT-Haftpflicht genannte Versicherungsnehmer geändert. Dies ist ein so genannter Versicherungsnehmer-Wechsel. Dazu ist es ausreichend, wenn Sie den Firmennamen und die Bankverbindung direkt im Kundenbereich „Mein exali“ ändern oder diese Änderung per Email unserem Kundenservice-Team mitteilen.
Automatisch sind durch die IT-Haftpflicht alle Geschäftsführer:innen und Mitarbeiter:innen (angestellt oder freiberuflich) der neuen Firma beitragsfrei mitversichert. Ebenfalls eingeschlossen ist die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer:innen und Erfüllungsgehilfen (nicht versichert ist jedoch die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer:innen und Erfüllungsgehilfen).
Achtung:
Nicht automatisch versichert ist allerdings die Organhaftung bei Kapitalgesellschaften, beispielsweise des:der Geschäftsführenden bei einer GmbH. Wenn Sie also Ihr Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft, beispielsweise eine GmbH, umfirmieren, ist es wichtig, dass Sie diese Organhaftung über den Zusatzbaustein D&O Außenhaftungsversicherung abgesichert werden.
Die IT-Haftpflicht versichert neben Fremdschäden (= Drittschäden) zudem bestimmte Schäden, die Sie selbst erleiden (so genannte Eigenschäden). Diese sind:
Reputationsschäden
Sofern im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall ein Reputationsschaden droht, zahlt Ihnen der Versicherer eine:n PR-Berater:in, um den eigenen Schaden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Dies gilt auch im Falle der Verbreitung öffentlicher Falschinformationen (Fake News) durch Dritte.
Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite
Wurde durch eine:n Hacker:in die eigene Webseite verändert oder blockiert, trägt der Versicherer die Kosten, um die Veränderung oder Blockade rückgängig zu machen.
Verlust von schriftlichen Arbeitsdokumenten
Versicherungsschutz besteht für die Wiederbeschaffung verloren gegangener, schriftlicher Arbeitsdokumente, welche Sie zur Auftragserledigung benötigen.
Domainschutz-Versicherung
Versicherungsschutz besteht für Kosten für durch Dritte verursachte Verluste der eigenen Domainnamenrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage.
Vermögenseigenschadenversicherung durch Arbeitnehmer:innen
Versicherungsschutz besteht auch für Vermögensschäden, die Sie infolge eines fahrlässig begangenen Verstoßes durch Ihre Arbeitnehmer:innen und freien Mitarbeiter:innen bei Ausübung der versicherten Tätigkeit erlitten haben und für die diese nicht haftpflichtig gemacht werden können.
Straf- und Bußgelder sowie Entschädigungen mit Strafcharakter (bei Datenrechtsverletzungen)
Versicherungsschutz besteht für Straf- und Bußgelder, die eine Datenschutzbehörde oder ein Gericht wegen einer Datenschutzverletzung gegen Sie verhängt (soweit diese nach geltendem Recht versicherbar sind).
Außerdem besteht für Entschädigungen mit Strafcharakter (insbesondere punitive oder exemplary damages) Versicherungsschutz, die direkt oder indirekt gegen Sie verhängt werden und durch eine Datenschutzverletzung ausgelöst wurden (soweit diese nach geltendem Recht versicherbar sind).
Zusammenfassung der Eigenschadenversicherung in der IT-Haftpflicht
Vertrauensschadenversicherung
Darüber hinaus versichert die IT-Haftpflichtversicherung auch bestimmte vorsätzliche Schäden durch eigene Mitarbeiter:innen und den Betrug durch Dritte.
Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen
Versicherungsschutz besteht, wenn Sie aufgrund der Unredlichkeit (z.B. Untreue, Betrug) der eigenen Mitarbeiter:innen (auch freie Mitarbeiter:innen) einen finanziellen Schaden erleiden.
Versichert sind auch Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen aufgrund von Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung.
Betrugsversicherung
Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden (zum Beispiel vermeidbare Mehraufwendungen), die durch Betrug oder Urkundenfälschung Dritter in der Absicht verursacht werden, sich rechtswidrig zu bereichern. Außerdem ist nun auch Social Engineering, wie beispielsweise der "Fake President Trick" oder der "Payment Diversion Fraud", d.h. das widerrechtliche Umleiten von Zahlungsströmen, mitversichert.
Der optionale Zusatzbaustein „Zusatzschutz für Projektverträge“ versichert folgende Risiken aus IT-Projektverträgen:
- Vertragsstrafen bei Verstößen gegen Wettbewerbsvereinbarungen mit Ihren Auftraggebenden
- ausstehende Honorare (Eigenschaden) nach einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages
- Erweiterung der Nachhaftung wegen Aufgabe der versicherten Tätigkeit auf 10 Jahre
Der Baustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“ versichert das Eigenschadenrisiko Ihrer vergeblichen Aufwendungen (einschließlich der Honorare von Selbständigen und Freiberuflern sowie Ihrem eigenem Werklohn), die durch den berechtigten Rücktritt Ihrer Auftraggeber:innen vom Projekt auf Werkvertragsbasis entstehen können.
Der Versicherer prüft zunächst die Rechtmäßigkeit des Rücktritts. Sollte dieser berechtigt sein, bezahlt der Versicherer sogenannte „vergebliche Aufwendungen“. Darunter fallen alle Personal- und Sachaufwendungen, die Sie getätigt haben, weil Sie von einem erfolgreichen Abschluss des Auftrages oder Projektes ausgegangen sind, welcher jedoch nicht eingetreten ist.
Die Selbstbeteiligung beträgt hierbei 10 % je Versicherungsfall, mindestens jedoch die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung.
Beispiel: Nach einigen Terminüberschreitungen und mehrfachem Nachbessern ist Ihre Kundin mit Ihrer abgelieferten Leistung immer noch nicht zufrieden und tritt vom Vertrag zurück. Sie hatten für das acht Monate dauernde Projekt erhebliche Aufwendungen. Insbesondere müssen Sie auch Subunternehmer:innen bezahlen, die Sie für das Projekt beauftragt hatten. Diese vergeblichen Aufwendungen bezahlt der Versicherer (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) auf Basis dieses Bausteins.
Weitere Informationen zum Zusatzbaustein "Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
Dieser besondere Zusatzbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken eines Hackerangriffs, einer DoS-Attacke oder sonstiger Internet-Kriminalität (Cyberkriminalität).
Cyber- & Internet-Kriminalität – die neuen Risiken
Durch die Digitalisierung und Technologien wie Cloud Computing oder SaaS sind auch für Hacker:innen und Kriminelle viele neue Möglichkeiten entstanden, diese neuen Technologien zu missbrauchen. So werden nicht nur große Konzerne Opfer von Hacker-Attacken und unerlaubter Ausspähung, sondern auch kleinere IT-Unternehmen.
Datenrechtsverletzungen können aber auch eine ganz andere Ursache haben, wenn z.B. ein Gerät oder Datenträger gestohlen wird oder verloren geht, auf dem sich sensible Daten befinden. Die Konsequenzen sind dabei nicht weniger kritisch.
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung schützt Ihr Business
Über diesen Zusatzbaustein sind Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, einer DoS-Attacke, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung, versichert. Z.B. Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung oder Reparatur Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung externer Computer-Forensik-Analystenteams oder spezialisierter Anwälte (inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie Krisenmanagement & PR.
Zudem sind die Mehrkosten zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business abgedeckt.
Folgende Schäden sind durch die Datenschutz- & Hacker- Eigenschaden-Deckung versichert:
- Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen
- Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)
- Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)
- Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter:innen)
Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen Kosten und Mehrkosten, z.B. für die Beauftragung von
- Computer-Forensik-Spezialistenteams
- spezialisierten Anwälten
- Beratern zur Information von Dateninhabern
- Profis für PR & Krisenmanagement
- Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices
- Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall
- Kosten für die Herausgabe von Daten für Untersuchungen oder Gerichtsverfahren (sog. E-Discovery)
- Kosten für Konsumentenschutzfonds (Consumer Redress Fund) nach einem Cyber- und Dateneigenschaden
Ziel ist es, Sie und Ihre Kundschaft so unbeschadet wie möglich aus der Gefahrensituation zu bringen.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Als Versicherungssumme können Sie im exali.at Tarif-Rechner alternativ 50.000 Euro, 100.000 Euro, 150.000 Euro oder 250.000 Euro pro Versicherungsjahr wählen. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt 1.000 Euro.
Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z.B. einer GmbH).
Hintergrund: Ein:e Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haftet persönlich mit dem Privatvermögen gesellschaftsrechtlich für Vermögensschäden, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren. Dies wird als Organhaftung bezeichnet. Mit dem Zusatzbaustein „D&O-Versicherung für Geschäftsführer:innen“ können Sie sich vor dieser persönlichen Haftung schützen.
Welche Personen sind über die D&O versichert?
Bestellte oder stellvertretende Mitglieder
- der Geschäftsführung oder des Vorstandes,
- des Beirates oder Aufsichtsrates,
- des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors.
Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)
Im Rahmen der D&O-Versicherung (Geschäftsführerhaftpflichtversicherung) übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und trägt in diesem Zusammenhang auch die Kosten z.B. für Anwälte, Gutachter und Gerichte (Passiver Rechtsschutz).
Der Passive Rechtsschutz spielt bei der D&O-Versicherung, auch Managerhaftpflicht oder Geschäftsführerhaftpflicht genannt, eine sehr zentrale Bedeutung, da Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes für „Verfehlungen“ gesamtschuldnerisch haften. Es sei denn, eine Person kann sich exkulpieren, d.h. sein vermutetes Verschulden widerlegen.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme für den D&O Baustein beträgt 100.000 Euro je Versicherungsfall. Es gilt die im Online-Rechner gewählte Selbstbeteiligung.
Die optionale Engineering-Versicherung (ENG) erweitert den Versicherungsschutz um den Tätigkeitsbereich Engineering (Ingenieurdienstleistungen).
Versicherte Tätigkeiten im Bereich Engineering
Die Engineering-Versicherung ist als Offene Deckung konzipiert. D.h. es sind alle Ingenieurdienstleistungen versichert, ohne dass es hierzu einer abschließenden Aufzählung in den Versicherungsbedingungen bedarf. Bei den in der Zusatzklausel „Einsatzbereich Engineering“ aufgezählten Tätigkeiten handelt es sich daher lediglich um veranschaulichende Beispiele:
- Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software
- Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme
- Qualitätsmanagement und -sicherung
- Technisches Zeichnen, Konstruktion, CAD, CAM
- Technische Unternehmensberatung, insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung, Tätigkeiten als technischer Gutachter
Voraussetzungen für die Engineering-Versicherung
Da der Tätigkeitsbereich durch die Offene Deckung sehr weit gefasst ist, ist der Versicherungsschutz für Ingenieurdienstleistungen an einige Voraussetzungen geknüpft:
- Sie arbeiten nicht auf Basis von Werkverträgen.
Hinweis: Ein mögliches Indiz für einen Werkvertrag ist die Forderung eines Pflichten- und Lastenheftes. - Sie schulden keine Ingenieursgewerke, Anlagen, Maschinen oder sonstigen Teile.
- Sie erbringen die Ingenieurleistung unterstützend und/oder beratend
- Auf Grundlage der Erzeugnisse und Planungen des Versicherungsnehmers werden keine Maschinen, Anlagen, Ingenieursgewerke oder sonstige Teile direkt und ohne Freigabe und Abnahme in Serienfertigung gegeben (Stichwort: final sign-off).
Vorteile der Engineering-Versicherung
- Sehr umfassende Absicherung inklusive
- gesetzlicher & vertraglicher Haftung,
- Leistungsverzögerungen & entgangenen Gewinn,
- Verletzung von Geheimhaltungspflichten & Datenschutzgesetzen,
- Vorumsatzdeckung.
- Auch Projekte mit „gemischten“ Tätigkeiten (Engineering & IT/ ITK) sind versichert
- Keine negative Experimentier- oder Erprobungsklausel
- Keine negative „Stand der Technik“-Klausel
- Kein Ausschluss der VSH-Deckung für den Bereich Rüstung oder Luft- und Raumfahrt
- Weltweite Deckung mit Sonderregelung für die USA
Versicherungssummen und Selbstbeteiligung
Die Versicherungssumme für den Tätigkeitsbereich Engineering entspricht der im Beitragsrechner gewählten Versicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht zwischen 300.000 Euro und 3.000.000 Euro und für die Büro- und Betriebshaftpflicht pauschal zwischen 2.000.000 Euro und 10.000.000 Euro. Die Versicherungssummen sind jeweils 3-fach maximiert.
Als Selbstbeteiligung für Vermögensschäden gilt die im Online-Rechner gewählte Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung bei Sachschäden beträgt 250 Euro je Versicherungsfall.
Weitere Informationen zum Zusatzbaustein Engineering-Versicherung (ENG)
Die IT-Haftpflicht bietet eine weltweite Deckung für Vermögensschäden.
Auch für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden besteht eine weltweite Deckung, mit folgender Ausnahme:
Für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:
- der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen
- der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen
- indirektem Export* von Produkten oder Dienstleistungen in die USA
Die standardmäßige Selbstbeteiligung für Sach- und Vermögensschäden beträgt 250 Euro je Schadenfall. Für Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.
Im Online-Rechner können Sie auch eine niedrigere oder höhere Selbstbeteiligung wählen. Durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung verringert sich ihre Versicherungsprämie.
Ob sich die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung für Sie lohnt oder nicht, müssen Sie anhand der betriebswirtschaftlichen Kriterien Ihres Unternehmens entscheiden.
Abweichende Selbstbeteiligungen für optionale Zusatzbausteine
Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt (Eigenschaden)
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die im Online-Rechner gewählte Selbstbeteiligung.
Zusatzbaustein für Projektverträge
Bei einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrags beträgt die Selbstbeteiligung 15 % des noch offenen Honorars, mindestens jedoch die im Online-Rechner gewählte Selbstbeteiligung.
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung
Die Selbstbeteiligung für Kosten und Mehrkosten beträgt 1.000 Euro je Schadenfall.
Die IT-Haftpflicht haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Vermögensschadenversicherer Markel entwickelt. Markel besitzt als internationaler Spezialversicherer seit Jahrzehnten Erfahrung in der Absicherung von beruflichen Risiken.
Sonderkonzept für exali Kunden durch Markel
Das Expertenteam aus Underwritern und Produktspezialisten von Markel in München genießt einen hervorragenden Ruf. Seit 2013 versichern wir freiberufliche Consultants und Consulting-Unternehmen mit einem besonderen Deckungskonzept über Markel. Das Know-how und der Service in der Schadenabwicklung sind hervorragend. Dies liegt zum einen an den Erfahrungen auf dem internationalen Versicherungsmarkt sowie an der Fokussierung auf Spezialrisiken wie Beratende Berufe, Architekten, Ingenieure und Dienstleister. Da wir als Versicherungsmakler immer häufiger mit der Anforderung an einen weltweiten Versicherungsschutz für unsere Kunden und Kundinnen konfrontiert werden, ist für uns Markel mit seiner internationalen Expertise und dem angebotenen weltweiten Versicherungsschutz (mit deutschen Versicherungsbedingungen und nach deutschem Recht) die erste Wahl.
Hintergrundinformationen zum Versicherer Markel
Hintergrundinformationen zum Spezialversicherer Markel finden Sie in den Versicherungsdetails.Referenzen zu Markel
- Markel ist als Spezialversicherer für gewerbliche und industrielle Kunden und Kundinnen seit 1930 weltweit erfolgreich.
- Markel vertrauen in Europa über 80.000 Unternehmenskunden und -kundinnen.
- Markel bietet Versicherungslösungen für über 40 unterschiedliche Tätigkeitsbereiche von Unternehmensberatern.
- Markel kann in Europa auf mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Schadenabwicklung und im Underwriting zurückgreifen.
- Markel wurde mehrfach für seinen Service insbesondere im Hinblick auf Vertrauen, Innovation und Flexibilität ausgezeichnet.
Mit über 3.600 Mitarbeitende in 37 Büros weltweit erzielt Markel seit vielen Jahren bessere Ergebnisse in den Kostenquoten als die Wettbewerber im Versicherungsmarkt.
- 1930 gegründet von Sam A. Markel
- Prämienvolumen (2021): 8,5 Mrd. $
- Marktkapitalisierung (2022): über 15 Mrd. $
- Mitarbeiter:innen weltweit (2019): 17.400
Rating Markel Insurance SE
Internationale auf die Versicherungsbranche spezialisierte Ratingagenturen wie z.B. A.M. Best und Fitch bescheinigen Markel ein solides Wirtschaften und hohe bzw. exzellente Finanzstärke.
- A.M. Best: A (Excellent)
Mehr über die Finanzstärke der Markel-Versicherungsgruppe erfahren Sie hier: Markel Insurance SE
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