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IT-Haftpflicht
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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FAQ zum laufenden Versicherungsvertrag der IT-Haftpflichtversicherung
Nein, bei der IT-Haftpflicht handelt es sich um eine offene Berufsbilddeckung im Bereich IT und Telekommunikation. Das bedeutet: Es sind alle Tätigkeiten eines IT- und Telekommunikationsunternehmens (bzw. einer oder eines Selbständigen in diesem Bereich) versichert, die nicht explizit in den Ausschlüssen unter Ziffer II. der IT-Haftpflicht Bedingungen genannt werden. Eine Aufzählung der versicherten Tätigkeiten und damit eine Nachmeldung sind nicht erforderlich.
- Tätigkeiten als Unternehmensberater:in und Personalberater:in,
- Tätigkeiten als Medienagentur (z.B. Werbeagentur).
Weitere Informationen zur offenen Berufsbilddeckung in der IT-Haftpflicht
Für die Vertragsverlängerung müssen Sie von sich aus nicht tätig werden. Der Vertrag verlängert sich „stillschweigend" um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird. Zur Verlängerung erhalten Sie automatisch eine Verlängerungspolice und eine Beitragsrechnung für das nächste Versicherungsjahr im Kundenbereich Mein exali.
Kundenservice: Ihr Team von exali
Wir von exali sind Ihr Ansprechpartner in allen Vertragsangelegenheiten der IT-Haftpflicht, Angefangen von Fragen zum Versicherungsumfang bis hin zur Schadenmeldung. Unsere Betreuung hört nicht mit dem Online-Antrag auf, sondern fängt dort an. Wir betreuen Sie gerne, beantworten Ihre Fragen und geben Hilfestellung per E-Mail oder auch detailliert und persönlich am Telefon unter +49 (0) 821 809946-0.
Self-Service: Kundenbereich Mein exali
Darüber hinaus können Sie den Kundenbereich Mein exali nutzen, um uns schnell und unkompliziert Änderungen, z.B. der Bankverbindung oder der Adresse zu Ihrer IT-Haftpflicht mitzuteilen. Zusätzliche Funktionen wie das Erstellen von Versicherungsbestätigungen in deutscher oder englischer Sprache, die Upgrade-Funktion, die Einrichtung der eigenen Profilseite zum IT-Haftpflicht-Siegel oder das Weiterempfehlen von exali an Bekannte und Geschäftspartner für eine Prämie runden den Servicebereich ab.
Versicherer MARKEL
Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich direkt an den Versicherer der IT-Haftpflicht zu wenden. Wir bitten Sie jedoch, zuerst mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn dies möglich ist.
Markel Insurance SE
Sophienstr. 26
D-80333 München
Amtsgericht München HRB 233618
Telefon: +49 89 8908 316 50
Telefax: +49 89 8908 316 99
www.markel.de
info@markel.de
Einen Schaden oder Ansprüche bitte SOFORT exali melden, denn eventuell kann der Schaden mit Hilfe des Versicherers sofort abgewendet oder minimiert werden.
exali AG
Franz-Kobinger-Str. 9
D-86157 Augsburg
Telefon: +49 (0) 821 809946-0 (9:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Telefax: +49 (0) 821 809946-29
E-Mail: schaden@exali.at
Alle Informationen zur Schadenmeldung finden Sie auch auf unserer Schadenmeldungsseite.
Alternativ können Sie den Schaden auch direkt dem Versicherer Markel melden:
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Versicherer Markel Insurance SE
Sophienstr. 26
D-80333 München
Telefon: +49 89 8908 316 50
Telefax: +49 89 8908 316 99
E-Mail: schaden@markel.de
Mindestvertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit der IT-Haftpflicht beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn es wurde abweichend als Ablauf bzw. Verlängerungstermin der 1. Januar eines Jahres gewählt (kann z.B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem laufenden Jahr (bis zum 1. Januar des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls den abweichenden Verlängerungstermin bestimmen Sie selbst im Online-Rechner. Ihre Eingaben werden in der Police entsprechend dokumentiert.
Reguläre Kündigung des Vertrages
Ihr IT-Haftpflicht Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Sie oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.
Sonderkündigungsrecht
Neben dem oben beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, die IT-Haftpflicht außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles und der Abwicklung zu kündigen.
Darüber hinaus kann der Vertrag wegen Tätigkeitswegfalls (z.B. Wechsel in ein Angestelltenverhältnis oder Betriebsaufgabe) gekündigt werden. Den ggf. zu viel bezahlten Beitrag erhalten Sie in diesen Fällen zurück.
Wenn Sie mit unserer Leistung oder mit der Leistung des Versicherers unzufrieden sind, bitten wir Sie, sich zuerst an uns zu wenden. Wir werden alles daran setzen, die Sache für Sie zu klären.
exali AG
Stichwort: Beschwerde
Franz-Kobinger-Str. 9
D-86157 Augsburg
E-Mail: info@exali.at
Telefon: +49 (0) 821 809946-0
Telefon: +49 (0) 821 809946-29
Alternativ können Sie sich direkt an den Versicherer MARKEL wenden.
Markel Insurance SE
Sophienstr. 26
D-80333 München
Telefon: +49 89 8908 316 50
Telefax: +49 89 8908 316 99
E-Mail: info@markel.de
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Beschwerden auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu richten.
BaFin, Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
D-53117 Bonn
Wenn Sie während der Vertragslaufzeit höhere Versicherungssummen benötigen (wenn diese z.B. von dem:der Auftraggeber:in für ein neues Projekt gefordert werden), können Sie diese jederzeit erhöhen. Der Mehrbeitrag wird zeitanteilig bis zur nächsten Hauptfälligkeit berechnet und erhoben.
Was ist für eine Erhöhung der Versicherungssumme notwendig?
Im Kundenbereich Mein exali gibt es eine Upgrade-Funktion. Damit können Sie jederzeit Ihren IT-Haftpflicht Vertrag auf die höhere Deckung umstellen. Die Änderungsdokumente (Police und Differenzrechnung) können Sie dann im Kundenbereich einsehen und herunterladen.
Am schnellsten und einfachsten können Sie Änderungen Ihrer Stammdaten selbst im Kundenbereich Mein exali vornehmen. Hier können Sie unsesweise Ihre neue Emailadresse oder Anschrift mitteilen, Ihre Bankverbindung anpassen oder den Ansprechpartner des Vertrages wechseln. Alternativ können Sie uns die Änderungen auch per E-Mail an info@exali.at mitteilen.
Bis zu einem Jahresumsatz von 5.000.000 Euro können wir Ihren Vertrag standardmäßig im Onlinesystem führen. Wenn Ihr Jahresnettoumsatz die Schwelle von 5.000.000 Euro übersteigt, wird der Beitrag der IT-Haftpflicht im Verhältnis angepasst, odder wir stellen Ihren Vertrag auf eine individuelle Berechnung um.
Hinweise:
- Der Umsatz wird nur zum jeweiligen Verlängerungstermin (= Hauptfälligkeit) über die exali Jahresmeldung (Änderungsmeldung) online abgefragt.
- Sollten Sie während des Versicherungsjahres die Schwelle überschreiten, müssen Sie dies nicht melden.
- Eine Anpassung des Beitrages erfolgt nur für die neue Versicherungsperiode. Eine Nachberechnung des Beitrages für das abgelaufene Versicherungsjahr, wie bei anderen Versicherern üblich, erfolgt nicht.
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