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IT-Haftpflicht
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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FAQ zur Abwicklung der IT-Haftpflicht
Selbstverständlich, das Internet ist für uns „nur“ Mittel zum Zweck und vereinfacht unsere Prozesse z.B. bei der Antragstellung. Dadurch haben wir die Zeit, uns auf das wirklich Wichtige unserer Arbeit zu konzentrieren: In einem persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen gerne qualifiziert und ausführlich Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung. Gerne führen wir Sie auch per Telefon durch den exali Online-Rechner und helfen Ihnen, alle dabei auftretenden Fragen zu klären.
In der Regel nicht. Wir sehen uns als Spezialisten und nicht als Generalisten. Daher ist ein flächendeckender Außendienst für uns nicht sinnvoll. Unsere Versicherungsexperten und -expertinnen stehen Ihnen jedoch jederzeit für ein ausführliches und fachlich qualifiziertes Telefongespräch zur Verfügung oder beantworten Ihre Fragen per E-Mail. Bei uns landen Sie nicht in einem anonymen Callcenter!
Durch den Verzicht auf einen zeit- und kostenintensiven Außendienst haben wir die Möglichkeit, die am Markt verfügbaren Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherungen für Sie umfassend zu vergleichen.
Das wiederum hat ganz konkrete Vorteile für Sie als exali-Nutzer: Weil wir wissen, wo es hakt und was gefordert wird, was schließlich sinnvoll und was gefährlich ist, sind wir in der Lage, für unsere selbstständigen Kunden und Kundinnen aus den Bereichen IT & Engineering, Medien und Consulting die genau passende Berufshaftpflichtversicherung zu entwickeln und anzubieten.
Darauf verwenden wir viel Energie und unser ganzes Know-how, was letztlich eine besondere Stärke ist: Bei den Produkten und bei der fachlichen Unterstützung vertrauen mittlerweile über 15.000 Kunden und Kundinnen auf unser Urteil.
Prinzipiell haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können die speziellen und besonders günstigen Online-Tarife auf der exali Webseite nutzen oder sich von uns ein individuelles Angebot erstellen lassen.
Online-Tarife von exali
Der exali Online-Rechner zur IT-Haftpflicht stehen IT-Freiberufler:innen, IT-Selbständigen und IT-Unternehmen zur Verfügung, die in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung einen Jahresnettoumsatz von maximal 3.000.000 Euro erwirtschaftet haben.
Individuelle Angebote
Wenn Sie einen Nettoumsatz von über 3.000.000 Euro im Jahr haben, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zur IT-Haftpflicht auf Basis eines einfachen PDF-Fragebogens.
PDF-Fragebogen online erhalten
Wenn Sie im ersten Schritt des Online-Antrages einen Jahresnettoumsatz von „über
3.000.000 Euro“ anklicken, meldet sich i.d.R. innerhalb eines Werktages der exali Kundenservice bei Ihnen, um in einem kurzen Telefonat zu klären, welcher Risikofragebogen Ihr Geschäftsmodell am besten erfasst.
PDF-Fragebogen anfordern
Sie können uns auch direkt per E-Mail oder Telefon kontaktieren und den PDF-Fragebogen anfordern. Wenden Sie sich dazu bitte per E-Mail an info@exali.at oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 821 809946-0.
Auf Basis dieses Risikofragebogens erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes IT-Haftpflicht Angebot (i.d.R. innerhalb von 48 Stunden).
Anmerkung: Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie dieses Angebot schriftlich annehmen.
Die Antragstellung erfolgt direkt online durch fünf einfache Schritte:
Schritt 1: Basis-Schutz wählen
Geben Sie Ihren letztjährigen Jahresnettoumsatz an und wählen Sie als Basisschutz die Versicherungssummen für die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) und die Büro- und Betriebshaftpflicht (BHV). Nachdem Sie die Laufzeit eingestellt haben (1 Jahr oder 3 Jahre), berechnen Sie Ihren individuellen Beitrag. Sollten Sie Existenzgründer sein und die versicherte Tätigkeit erst vor weniger als 12 Monaten aufgenommen haben, können Sie in diesem ersten Schritt auch noch den Existenzgründernachlass (15% über 2 Jahre) auswählen.
Schritt 2: Zusatzbausteine ergänzen
Ergänzen Sie Ihre IT-Haftpflichtversicherung mit den von Ihnen gewünschten Zusatzbausteinen, mit denen Sie sich beispielsweise gegen finanzielle Schäden durch den Rücktritt eines Auftraggebers vom Projektvertrag oder Cyber- und Dateneigenschäden absichern können.
Zur Übersicht über die Zusatzbausteine der IT-Haftpflichtversicherung
Schritt 3: Antragsfragen beantworten
Beantworten Sie die Antragsfragen zum versicherten Risiko mit JA und NEIN.
Schritt 4: Persönliche Daten ergänzen
Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten und vergeben ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich „Mein exali“.
Schritt 5: Vertrag prüfen
Sie prüfen alle Eingaben zum Vertrag in der Zusammenfassung. Danach können Sie den Antrag direkt abschicken.
Schritt 6: Vertrag aktivieren und Download der Police
Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie den ersten Versicherungsschein und die signierte Beitragsrechnung im Kundenbereich „Mein exali“ einsehen und herunterladen.
Ja, sobald Sie bei exali in den Online-Rechner gelangen oder sich in den Kundenbereich „Mein exali“ einloggen, ist die Verbindung SSL-verschlüsselt.
Die SSL (Secure Sockets Layer) Verschlüsselungstechnologie ist der weltweite Standard für Web-Sicherheit, um Unbefugten den Zugriff auf vertrauliche Informationen, Datenmanipulation, Datenraub, Phishing und andere Formen des Online-Betrugs zu verhindern. Dadurch können nur autorisierte Empfänger – also Sie selbst – die Informationen lesen.
Sie erkennen die Verwendung eines SSL-Zertifikates am Schloss in der Browserleiste und dem Zusatz „exali AG“ als Zertifikat-Inhaber. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, auf eine gültige Webseite zuzugreifen.
Zu jedem Versicherungsvertrag gibt es bestimmte „Verhaltensvorschriften“ – auch Obliegenheiten genannt – welche dem:der Versicherungsnehmer:in bestimmte Pflichten (z.B. bei Antragstellung) auferlegen. Diese Pflichten müssen Sie ernst nehmen, da ein Verstoß gegen Obliegenheiten im Extremfall den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann.
Es gibt sowohl gesetzliche Obliegenheiten, welche im Versicherungsvertragsgesetz geregelt sind, sowie vertragliche Obliegenheiten, die sich aus den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages ergeben.
Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Für eine angemessene Risikobeurteilung ist der Versicherer auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz und die IT-Haftpflicht Bedingungen legen daher fest, dass Sie die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig beantworten.
Folgen bei Nichtbeachtung der Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt (bei exali.at: unrichtige oder unvollständige Antworten im Online-Antrag), kann der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und im Leistungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Für mitversicherte Personen gelten die Anzeigepflichten des:der Versicherungsnehmenden und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung entsprechend.
Mehr Informationen zu den Obliegenheiten in der IT-Haftpflicht.
Der Versicherungsschein zur IT-Haftpflicht wird von exali online erstellt und Ihnen in Ihrem Kundenbereich „Mein exali" als Download zur Verfügung gestellt.
Ebenfalls im Kundenbereich „Mein exali" finden Sie die erste signierte Beitragsrechnung, Ihren Antrag zur IT-Haftpflicht, die Versicherungsbedingungen und sämtliche vorgeschriebenen Verbraucherinformationen. Im Kundenbereich „Mein exali" können Sie darüber hinaus in Zukunft Ihre Stammdaten einfach und unkompliziert verwalten.
Im Kundenbereich „Mein exali" stehen Ihnen zudem folgende Services zur Verfügung:
- Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache erstellen.
- Mit der Upgrade-Funktion den Versicherungsschutz jederzeit anpassen.
- IT-Haftpflicht-Siegel einbinden und Profilseite pflegen.
- Zugriff auf den "Kunden-werben-Kunden"- Bereich, über den Sie exali für eine Prämie an andere Selbstndige und Freelancer:innen weiterleiten können
- Prinzipiell kann jedes Unternehmen, jede:r IT-Spezialist:in und IT-Dienstleister:in den Antrag zur IT-Haftpflicht stellen.
- Die Rechtsform (z.B. Einzelfirma, GbR, Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG, Limited, UG, GmbH, GmbH & Co. KG, Ltd. etc.) spielt dabei keine Rolle.
- Der Wohn- oder Betriebssitz des:der Antragsstellenden muss jedoch in Österreich sein.
Wenn Sie den Ablauf- bzw. Verlängerungstermin im Online-Antrag auf den 01. Januar legen, hat dies zwei Vorteile:
1. Die Rechnung für den Versicherungsbeitrag entspricht dem Geschäftsjahr (wenn Ihr Geschäftsjahr = Kalenderjahr ist). Dadurch haben Sie in der Buchhaltung keine Abgrenzungsprobleme (insbesondere bei Kapitalgesellschaften).
2. Wenn Sie im laufenden Jahr den IT-Haftpflicht Vertrag beginnen, zahlen Sie nur einen anteiligen Erstbeitrag, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01. Januar des Folgejahres. Dies kann vor allem für Existenzgründer:innen und Startup-Unternehmen von Vorteil sein.
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt generell 12 Monate. Beginnt Ihre IT-Haftpflicht während des Jahres, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich die erste Laufzeit des neu abgeschlossenen Vertrages bis zum 1. Januar des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet. Im Folgejahr wird Anfang Januar der gesamte Jahresbeitrag erhoben.
Beispiel:
- Antragstellung und Beginn der Police: 16.08.2022.
- Ablauf bzw. Verlängerungstermin 1. Januar, dadurch wird nicht nur der Zeitpunkt der regelmäßigen Beitragsfälligkeit, sondern auch der Zeitpunkt des Vertragsablaufs festgelegt.
- Da das laufende Jahr 2022 mit lediglich 4 Monaten und 2 Wochen die Mindestvertragslaufzeit (= 12 Monate) unterschreitet, ergibt sich als Vertragsablauf der 1.Januar 2024. Ablauf bzw. Verlängerungstermin der Versicherung ist daher der 1. Januar 2024, d.h. die erste Vertragslaufzeit beträgt 16 Monate und 2 Wochen.
- Die erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des zweiten Kalenderjahres (1. Januar 2024). Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert dieser sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.
Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im exali Online-Rechner erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz für die IT-Haftpflicht, d.h. ab 00:00 Uhr MEZ des ausgewählten Versicherungsbeginns.
Hinweis: Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 3 Monate oder ein Datum, das bis zu 12 Monate in der Zukunft liegt, wählen.
Die Zahlung des Versicherungsbeitrags erfolgt per SEPA Lastschrift. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsbeginn sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.
Je nachdem, ob Sie den im Online-Rechner vorbelegten Versicherungsablauf in 12 Monaten wählen oder den Versicherungsablauf bzw. den Verlängerungstermin abweichend auf den 1. Januar eines Jahres legen, beläuft sich der Erstbeitrag auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen Erstbeitrag, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 1. Januar des Folgejahres.
Nein. Die Beitragszahlung für die IT-Haftpflicht erfolgt per SEPA Lastschrift. Dadurch können wir bei der Online-Policierung den sofortigen Versicherungsschutz sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer Markel beginnen.
In der Regel wird der SEPA Lastschrifteinzug zum 3., 13. oder 23. eines Monats mit einer Vorlaufzeit (Vorabinformation) von 21 Tagen durchgeführt.
Wenn Sie zum Beispiel als Versicherungsbeginn den 3.3.2023 gewählt haben, würde Ihr Jahresbeitrag am 3.4.2023 von dem im Antrag angegebenen Konto abgebucht werden. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung des Kontos.
Folgebeitrag
Der Folgebeitrag wird frühestens zum 3. des ersten Monats der neuen Vertragslaufzeit abgebucht.
Beispiel: Verlängerung zum 1.3.2024 ⇒ Der Beitrag wird frühestens zum 3.3.2024 per SEPA Lastschrift eingezogen.
Nein, derzeit besteht nur die Möglichkeit der jährlichen Zahlweise.
Wenn Sie den Versicherungsablauf im Online-Antrag jedoch abweichend auf den 1. Januar gelegt haben, ist für das erste, laufende Versicherungsjahr nur der anteilige Jahresbeitrag vom jeweiligen Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres zu zahlen. Dies ist vor allem für Existenzgründer:innen von Vorteil, die während des Jahres Ihre Tätigkeit aufnehmen.
Sollten Sie eine der Fragen auf der dritten Seite des Online-Rechners mit JA beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) i.d.R. innerhalb von 48 Stunden mit Ihnen klären. Nach der individuellen Abklärung erfolgt dann die Online-Policierung durch exali.
Ja, in diesem Fall erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Wenn Sie im ersten Schritt des Online-Antrages einen Jahresnettoumsatz von „über 3.000.000 Euro angeben, meldet sich innerhalb eines Werktages ein:e exali Versicherungs-Spezialist:in bei Ihnen, um in einem kurzen Telefonat zu klären, welcher Risikofragebogen Ihr Geschäftsmodell am besten erfasst.
Auf Basis dieses Risikofragebogens erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot (i.d.R. innerhalb von 48 Stunden).
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung jeweils in Textform zugegangen sind.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann sowohl an exali als auch direkt an Markel Insurance SE, Sophienstraße 26, 80333 München, gerichtet werden.
Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: +49 (0) 89 8908 316 - 99. Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende E-Mail-Adresse zu senden: info@markel.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und Markel erstattet Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.
Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, kann Markel einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Beiträge erstattet Ihnen Markel unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat und bei vorläufiger Deckung.
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