IT-Haftpflicht

Zusatzschutz Projektverträge (ZPV)

Zur Absicherung von Risiken aus IT Projektverträgen (Dienstverträgen) mit Ihren Auftraggebern hat exali den Versicherungsschutz der IT-Haftpflicht erweitert. Versichert sind durch den „Zusatzschutz für Projektverträge“:

1. Vertragliche Wettbewerbsverbote / Konkurrenzklauseln

Versicherungsschutz besteht für vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbote mit Auftraggebern oder Projektvermittlern (auch wenn diese Vereinbarungen zu Vertragsstrafen beinhalten). Ein Beispiel für eine versicherte Klausel wäre das Verbot innerhalb einer festgelegten Zeit direkt (unter Umgehung des Vermittlers) für den/die Auftraggeber:in tätig zu werden.

Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 50.000 Euro je Versicherungsfall und -jahr.

Im Rahmen der Entschädigungsgrenze sind auch die bei der Abwehr des Anspruches entstehenden notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten versichert.

2. Außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages

Im Rahmen des  „Zusatzschutzes für Projektverträge“ sind auch Honoraransprüche bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung mitversichert. Es werden die Honoraransprüche erstattet, auf die der:die Versicherungsnehmer:in ohne die ausgesprochene außerordentliche Kündigung Anspruch gehabt hätte.

Die Erstattung wird für die Dauer der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist vom Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung an gerechnet, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt des ursprünglich vereinbarten Projektendes.

Hinweis: Im Ergebnis werden Sie bei einer außerordentlichen Kündigung so gestellt, als wäre Ihr Dienstvertrag ordentlich, sprich fristgerecht, gekündigt worden.

Voraussetzung für eine Versicherungsleistung ist,

  • dass der Zeitpunkt des Versicherungsbeginns oder des Einschlusses des Zusatzbausteins vor dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Projektvertrages liegt;
  • dass es sich um eine wirksame außerordentliche Kündigung handelt;
  • dass die Kündigung nicht auf vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhafter Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruht;
  • dass sich der Versicherungsnehmer nach Erhalt der außerordentlichen Kündigung um eine adäquate Tätigkeit und Vergütung bemüht;
  • dass dem:der Versicherungsnehmer:in zustehende Rückgriffsansprüche an den Versicherer abgetreten werden.

Der Versicherer übernimmt auch die Kosten für die Prüfung der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung, soweit diese in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu der zu erwartenden Versicherungsleistung stehen.

Die Deckungssumme für diesen Zusatzbaustein liegt bei 50.000 Euro je Schadenfall. Es besteht ein Selbstbehalt in Höhe von 15 Prozent, mindestens jedoch die im Onlinerechner gewählte Selbstbeteiligung.

Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Projekte, die nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss dieses Zusatzbausteins geschlossen wurden.

3. Erweiterung der Nachhaftung wegen Aufgabe der versicherten Tätigkeit

In der IT-Haftpflicht sind im Rahmen der Bedingungen alle Schäden versichert, die während der Vertragslaufzeit eintreten. Wenn Sie den Versicherungsvertrag wegen der dauerhaften Aufgabe der Tätigkeit als Freiberufler:in/Selbständige:r kündigen, so erweitert der Zusatzbaustein den Versicherungsschutz auch für Schadenfälle, die nach Beendigung des Vertrages eintreten, zu Ihrem gunsten von 5 auf 10 Jahre.

Eine Übersicht über alle Zusatzbausteine der IT-Haftpflichtversicherung finden Sie hier.