IT-Haftpflicht

Aufgaben der IT-Haftpflichtversicherung

Die IT-Haftpflichtversicherung sichert Sie allgemein bei Schadenersatzforderungen „Dritter“ (z. B. Auftraggeber:innen oder Kunden und Kundinnen) ab, wenn Sie wegen Ihrer Tätigkeit im Einsatzbereich IT und Telekommunikation aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden.

Auch vertragliche Haftung versichert

Da zwei Drittel aller von IT-Unternehmen gemeldeten Schadenfälle auf die Verletzung von Vertragspflichten zurückzuführen sind, deckt die IT-Haftpflichtversicherung über exali auch Ansprüche aus der „vertraglichen Haftung“.

Durch die Absicherung der gesetzlichen und der vertraglichen Haftung schützt die IT-Haftpflichtversicherung Ihr Privatvermögen und den:die Auftraggeber:in bei höheren Schadenersatzforderungen durch die zur Verfügung stehenden Versicherungssummen für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden.

Die vier zentralen Leistungsbereiche der IT-Haftpflichtversicherung

  1. Prüfung von Ansprüchen
    Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung des IT-Experten oder der IT-Expertin zum Schadenersatz besteht.

  2. Schadenersatzzahlung
    Bei begründetem Schadenersatzanspruch Zahlung des Schadens (bis zur vereinbarten Versicherungssumme abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung).

  3. Rechtsschutz-Funktion (Schadenabwehr auf Kosten des Versicherers)
    Sogenannter „Passiver Rechtsschutz“: Wenn es erforderlich ist, wehrt der Versicherer auch unberechtigte oder überhöhte Schadenersatzforderungen sowie Abmahnungen oder Unterlassungen durch ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren ab. Dabei führt die IT-Haftpflichtversicherung für den IT-Experten oder die IT-Expertin einen notwendigen haftungsrelevanten Rechtsstreit und übernimmt alle dafür anfallenden Verfahrenskosten (Anwalts-, Gerichts-, Gutachter-, Sachverständigen- und Zeugenkosten).

    Das bezieht sich auch auf ein mögliches Strafverfahren (Straf-Rechtsschutz) oder auf eine ungerechtfertigte Aufrechnung von Schadenforderungen mit Ihrer Vergütung (Vergütungs-Rechtsschutz).

  4. Unternehmerisches Risiko für Eigenschäden minimieren
    Durch die eingeschlossene Eigenschadenversicherung und die optionalen Zusatzbausteine Zusatzschutz für Projektverträge (ZPC), Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC), Datenschutz-& Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) sowie D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) reduziert die IT-Haftpflichtversicherung das unternehmerische Risiko durch Ihr IT-Business erheblich. Folgende Eigenschäden sind fester Bestandteil der IT-Haftpflichtversicherung:

    • Kosten der strafrechtlichen Verteidigung im Schadenfall (Straf-Rechtsschutz)
    • Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung unstreitiger Vergütungsansprüche (Vergütungsrechtsschutz)
    • Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domainschutz-Versicherung)
    • Mehraufwendungen durch Betrug und Urkundenfälschung von Dritten
    • Vermögensschaden durch eigene Mitarbeiter:innen (z. B. Griff in die Firmenkasse, Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung)
    • Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackerschaden)
    • Wiederbeschaffung verlorener, eigener, schriftlicher Dokumente zur Auftragserledigung
    • Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall.
Weiterführende Informationen zur IT-Haftpflichtversicherung