IT-Haftpflicht

Versicherungsumfang der IT-Haftpflicht

Versicherungsumfang bei Drittschäden

All-Risk-Deckung (weltweit)

Die IT-Haftpflicht ist nach dem „All-Risk-Prinzip“ aufgebaut und versichert die Haftungsrisiken von IT-Freiberuflern und IT-Freiberuflerinnen bzw. von IT- und Telekommunikationsunternehmen, ohne dass die einzelnen Risiken abschließend in einem „Katalog“ aufgeführt werden müssen – und das weltweit (inkl. USA/Kanada).

Offene Berufsbilddeckung der IT-Haftpflicht

Da die versicherten IT- und TK-Tätigkeiten als offene Berufsbilddeckung formuliert sind, gibt es keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes für neue IT- und TK-Tätigkeiten nach Versicherungsbeginn. So ist z. B. die Tätigkeit als externe:r Datenschutzbeauftragte:r gemäß DSGVO automatisch mitversichert.

Tätigkeiten im Bereich Engineering (optionaler Baustein)

Die versicherten Tätigkeiten können optional um unterstützende oder beratende Engineering-Leistungen (Ingenieur-Dienstleistungen) wie z. B. Hardwareentwicklung im Anlagenbereich, Maschinen- und Anlagentests, technisches Zeichnen, Konstruktion, CAD, CAM, Begleitung der Inbetriebnahme oder technische Gutachten erweitert werden.

Vertragliche und öffentlich-rechtliche Haftung

Versichert sind neben der gesetzlichen Haftung auch Ansprüche aufgrund haftungsverschärfender Regelungen in Ihren IT-Verträgen sowie öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche.

Verschuldensunabhängige Haftung

Versicherungsschutz besteht auch für Lieferungen und Leistungen (z. B. Provider-Dienstleistungen), für die Sie aufgrund von Service Level Agreements verschuldensunabhängig haften.

Pauschaler Schadenersatz

Auch Schadenersatzforderungen, die ohne konkreten Schadennachweis aufgrund vertraglicher Vereinbarungen pauschal geltend gemacht werden, sind versichert.

Leistungsverzögerung

Schäden durch Verzögerung des IT-Projektes sind inklusive Gewinnausfall und vergeblicher Aufwendungen der Auftraggeber versichert.

Rechtsverletzungen (z. B. Schutz, Patent- und Urheberrechte)

Die Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Lizenzrechten, Domainrechten sowie Namens- und Persönlichkeitsrechten sind ohne Auflagen versichert.

Auch die Verletzung von Patentrechten ist außerhalb der USA automatisch mit einer Versicherungssumme von bis zu 300.000 Euro abgesichert.

Abgeschlossene Projekte mitversichert (Vorumsätze)

Versicherungsschutz besteht auch für abgeschlossene Projekte. Das bedeutet: Schäden, die nach Beginn der Versicherung eintreten, sind auch dann versichert, wenn die Tätigkeiten, die zu dem Schaden geführt hat, davor erbracht wurden (ohne zeitliche Begrenzung).

Geheimhaltungspflichten (inkl. Vertragsstrafen)

Versichert sind Schadenersatzforderungen und Vertragstrafen aufgrund der Verletzung von Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen sowie Verstöße gegen Datenschutzvereinbarungen.

Wettbewerbsverletzungen und unlautere Werbung

Versicherungsschutz besteht auch für Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht und Kartellrecht sowie aufgrund unlauterer Werbung.

Schäden durch Veröffentlichungsrisiken

Versichert sind auch Risiken durch die Veröffentlichung von eigenen Inhalten (z. B. auf der Firmenwebseite, in sozialen Medien oder auf Blogs).

Datenrechtsverletzungen und Cyber-Drittschäden

Versichert sind Schäden, die Dritten z. B. durch die unabsichtliche Weitergabe von Schadsoftware, die Verletzung von Datenschutzgesetzen wie der DSGVO oder durch Hackerangriffe und Cyberattacken entstehen.

Verzicht auf Erprobungsklausel

Kein Ausschluss von Sach- und Vermögensschäden durch Produkte oder Leistungen, die nicht ausreichend oder nicht dem „Stand der Technik“ entsprechend erprobt oder getestet wurden.

Flugdrohnen

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Betriebshaftpflicht auch für den Einsatz von Flugdrohnen für die Zwecke des Unternehmens (bis max. 5 kg inkl. Kamera).

Mitversicherung überschneidender Tätigkeiten

Tätigkeiten als Werbe- Digital- oder Medienagentur sowie Berufstätigkeiten, z. B. eine kaufmännische und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung sind beitragsfrei mitversichert.

Straf-Rechtsschutz

Bei einem Schadenfall übernimmt der Versicherer auch die Anwalts- und Gerichtskosten für Ihre strafrechtliche Verteidigung.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Versicherer bietet Versicherungsschutz in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (wegen eines Schadensereignisses, welches einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann) für die Gerichtskosten sowie Kosten der Verteidigung.

Internet-Straf-Rechtsschutz

Der Versicherer übernimmt – unabhängig von einer möglichen Schadenersatzforderung eines Dritten – die gesetzlichen Kosten der Verteidigung für strafrechtliches Vergehen bei dessen Begehung das Internet als Medium genutzt wird.

Vergütungs-Rechtsschutz

Übernahme der gerichtlichen Kosten, wenn Sie sich gegen die ungerechtfertigte Aufrechnung eines Schadens mit Ihrer offenen Vergütung (Dienst- oder Werklohn) wehren müssen.

Besondere Eigenschaden-Versicherungen

Versichert sind z. B. Reputationsschäden (auch durch die Verbreitung von Fake News), der Verlust wichtiger schriftlicher Arbeitsdokumente sowie Kosten für Verluste der eigenen Domainnamensrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage.

Vertrauensschadenversicherung

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen (z. B. Diebstahl, Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung)

Betrugsversicherung/Social Engineering/Payment Diversion

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden, die durch Betrug und Urkundenfälschung Dritter in der Absicht verursacht werden, sich rechtswidrig zu bereichern. Dies gilt auch für sogenannte Social Engineering Schäden.

Key Man Absicherung

Abgesichert ist der Ausfall von Mitarbeiter:innen in Schlüsselpositionen, wie z. B. Know-how Träger, durch die Übernahme von Kosten für Personalberatung und Headhunter:innen.

Präventionsleistung:

Schadenprävention durch Trainings- und Präventionsmaßnahmen zur Daten- und Cyber-Sicherheit.

Modular durch fünf frei wählbare Zusatzbausteine

Mit den fünf frei wählbaren Zusatzbausteinen können Sie sich vor Eigenschäden durch Cyberangriffe (DCD) schützen und Ihre Risiken durch die außerordentliche Kündigungen von Dienstverträgen (ZPV) oder den Rücktritt Ihrer Kunden von Werkverträgen (RPC) minimieren. Mittels Engineering-Baustein (ENG) nehmen Sie beratende und unterstützende Ingenieurstätigkeiten in Ihre Versicherung auf, während die D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) Ihre persönliche Außenhaftung als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft absichert.

Hinweis: Alle Zusatzbausteine können Sie bei Bedarf auch unterjährig im Kundenbereich „Mein exali“ online hinzubuchen.

Zur Übersicht aller Zusatzbausteine der IT-Haftpflichtversicherung