Gerichtsstand und anwendbares Recht der IT-Haftpflichtversicherung
Gerichtsstand für Klagen gegen den:die Versicherungsnehmer:in
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem Sie ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer Markel
Klagen gegen den Versicherer Markel können Sie bei dem Gericht an Ihrem Wohnsitz oder Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt oder bei dem Gericht am Geschäftssitz des Versicherers anhängig machen.
Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum EWG ist, oder ist ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Geschäftssitz des Versicherers zuständig.
Anwendbares Recht
Dem IT-Haftpflichtvertrag liegt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zugrunde.
Vertragssprache
Die Vertragssprache des IT-Haftpflicht Vertrags ist deutsch. Ebenso erfolgt jede Kommunikation zwischen Ihnen und dem Versicherer bzw. exali.at als Ihrer betreuenden Stelle in deutscher Sprache.
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