IT-Haftpflicht

Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) der IT-Versicherung

Als wichtige Ergänzung zur IT-Haftpflicht gibt es die Büro- und Betriebshaftpflicht zur Absicherung von Personen- und Sachschäden sowie die daraus resultierenden Folgeschäden. Bei der IT Betriebshaftpflicht handelt es sich ebenso wie bei der Vermögensschadenhaftpflicht um eine offene Berufsbilddeckung.

Büro- & Betriebshaftpflicht: Versicherungsumfang

Versichert sind Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Folgeschäden, die durch Fehler oder Mängel im Zusammenhang mit Ihrer Dienst- oder Werkleistung entstehen. Die Haftpflicht deckt auch Schäden ab, die durch Ihren Bürobetrieb oder die Leistungserbringung vor Ort bei dem:der Auftraggeber:in, auf Kundenterminen, auf Dienstreisen oder bei der Teilnahme an Messen entstehen. Versichert sind beispielsweise

  • Tätigkeitsschäden (Tätigkeiten an fremden Sachen)
  • Mietsachschäden (Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten)
  • Flugdrohnen bis zu 5 kg inkl. Kamera (im beruflichen Einsatz)
  • Obhutsschäden (gemietete, geleaste, gepachtete oder geliehene fremde Gegenstände bis zu 6 Monate)
  • übergreifende Feuerschäden
  • Schlüsselverlustschäden (fremde Schlüssel/Code-Karten)
  • Schäden aus der Umwelthaftung

Überblick über den Aufbau der IT-Haftpflicht

Versicherungssummen und Selbstbeteiligung

Diese und viele weitere Personen- und Sachschäden sind durch die IT-Betriebshaftpflicht versichert. Dabei können Sie folgende Versicherungssummen wählen: pauschal 2.000.000 Euro, 3.000.000 Euro, 5.000.000 Euro oder 10.000.000 Euro.

Die Versicherungssumme ist dabei 3-fach maximiert. Das bedeutet: Für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres steht die doppelte Summe für Schadenzahlungen zur Verfügung.

Die Selbstbeteiligung für Sachschäden beträgt standardmäßig 250 Euro je Schadenfall. Für Personenschäden gibt es generell keine Selbstbeteiligung.

Abwahl der Büro- & Betriebshaftpflicht

Die Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung kann auch abgewählt werden. Wir empfehlen dies allerdings nur, wenn Sie bereits eine bestehende Betriebshaftpflicht (Vorversicherung) haben. Langfristig sollten Sie jedoch die Betriebshaftpflicht in die IT-Haftpflicht integrieren.

Zur umfassenden Übersicht über die Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung