IT-Haftpflicht
IT-Haftpflichtversicherung für IT-Experten und IT-Dienstleister
- Alle IT-Risiken abgedeckt - inkl. Rechtsverletzungen
- Sicherheit für Auftraggeber und Projektvermittler
- Sofortiger Versicherungsschutz möglich
- Schutz bei Überschreitung von Deadlines
- Leichte und grobe Fahrlässigkeit versichert
- Versicherungsschutz auch bei internationalen Kunden
- Rechtsschutzfunktion inkl. Bußgeld und Strafverfahren
Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Rundum abgesichert - mit der exali.at Berufshaftpflichtversicherung
Vollständiger Schutz
Offene Deckung - versichert ist alles, was nicht ausgeschlossen wird
Rücktritt vom Projekt
Projektabbrüche sind optional versicherbar
Rechtsverletzungen
Absicherung von rechtlichen Risiken wie Verstößen gegen die DSGVO
In der IT-Haftpflicht sind sämtliche Tätigkeiten, die ein:e IT-Freiberufler:in oder ein IT-Unternehmen typischerweise ausüben, automatisch abgesichert. Dieses Prinzip wird "offene Berufsbilddeckung" genannt - und sorgt dafür, dass sich der Versicherungsschutz immer automatisch an Ihr Geschäftsmodell anpasst. Nicht versichert sind lediglich Tätigkeiten, die in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
Ihr Vorteil: Als IT-Freelancer:in oder IT-Unternehmen widmen Sie sich jeden Tag unterschiedlichen Aufgaben und starten neue Projekte, die oft auch neue Tätigkeiten beinhalten. Doch egal, ob Sie Datenbanken programmieren, Apps entwickeln oder als SAP-Consultant unterwegs sind: Mit der IT-Haftpflicht sind Sie bei allen IT-Projekten gut abgesichert. Und durch die offene Berufsbilddeckung müssen Sie nicht ständig neu hinzukommende Tätigkeiten nachmelden, sondern haben eine Versicherung, die mit Ihrem Businessmodell mitwächst.
Und das Beste: Da sich viele Ihrer täglichen Aufgaben mit anderen Tätigkeitsfeldern im Kreativ-, Media- oder Consulting-Bereich überschneiden können, sind auch diese im Rahmen einer offenen Berufsbilddeckung mitversichert. Das bedeutet: Wenn Sie für Ihre Kundin Grafiken erstellen oder für Ihren Auftraggeber eine (Unternehmens)-Beratungsleistung erbringen, sind diese Tätigkeiten ebenfalls abgedeckt.