Wer, wie, was: Grundsätzliches zu Textilkennzeichnungen
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie als Onlinehändler:in in Ihrem Webshop Textilerzeugnisse anbieten, dann liegt die korrekte Textilkennzeichnung in Ihrer Verantwortung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Händler:in oder Hersteller:in der Textilprodukte sind: Verantwortlich für eine korrekte Kennzeichnung der Textilien ist immer, wer sie in den Verkehr bringt und somit auf dem Markt anbietet. Wichtig für die Richtigkeit der Textilkennzeichnung sind dabei zwei Kriterien: Erstens die Faserkennzeichnung und zweitens die Zusammensetzung der Produkte (also zu welchem Anteil das Produkt aus welchen Fasern besteht).
Abmahngrund Nummer 1: Fehlerhafte Faserkennzeichnung
Für den Verkauf von Textilerzeugnissen gibt es ein Regelwerk, das alle Onlinehändler:innen kennen müssen: Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung. Diese definiert und beschreibt ganz genau, welche Bezeichnungen für Textilfasern zulässig sind und welche Vorgaben jede einzelne Faserbezeichnung erfüllen muss. Die korrekten Bezeichnungen und Beschreibungen der Faser finden Sie in Anhang 1 der Textilkennzeichnungsverordnung. So dürfen Sie beispielsweise Fasern nur dann als Baumwolle bezeichnen, wenn diese aus dem Samen der Baumwollpflanze (Gossypium) sind. Seide dagegen muss aus Fasern sein, die ausschließlich aus Kokons seidenspinnender Insekten gewonnen wurden. Gerade weil die Verordnung die Faserbezeichnungen so ausführlich und genau definiert, sind fehlerhafte Kennzeichnungen ein häufiger Abmahngrund.
Eine der häufigsten Fehlerquellen dabei ist das Verwenden von Synonymen oder Markenbezeichnungen, sowie ausländische Handelsbezeichnungen für Textilprodukte. Dazu gehört zum Beispiel Seide als Silk – also das englische Wort für Seide – anzugeben oder die Bezeichnung Spandex für Elasthan zu verwenden. Bei Spandex handelt es sich zwar um die übliche nordamerikanische Handelsbezeichnung für Elasthan und man mag glauben, dass die englische Bezeichnung für eine Faser ja trotzdem dasselbe meint, aber: Es steht eben nicht Silk sondern Seide und nicht Spandex sondern Elasthan in der Textilkennzeichnungsverordnung. Deswegen können Sie als Onlinehändler:in auch für diese fehlerhaften Faserbezeichnungen in Ihrem Shop abgemahnt werden.
Abmahngrund Nummer 2: Fehlerhafte Zusammensetzung
Neben der genauen Faserbezeichnung ist auch die Zusammensetzung der Textilprodukte wichtig. So muss bei Mischtextilien genau angegeben werden, aus welchen Teilen sich das Produkt zusammensetzt. So dürfen Sie nur dann 100 Prozent Baumwolle oder Seide angeben, wenn das Produkt auch wirklich zu 100 Prozent aus diesen Fasern besteht. Andernfalls müssen weitere Faserbestandteile genau aufgeführt werden, also zum Beispiel: 80 Prozent Baumwolle, 20 Prozent Polyester und so weiter. Eine falsche Angabe der Faserzusammensetzung von Textilprodukten kann als Irreführung abgemahnt werden.
Acryl als Bezeichnung für Polyacryl? Die Gerichte sind sich uneinig
Wie willkürlich die Gerichte bei fehlerhaften Textilbezeichnungen entscheiden können, zeigt die Frage, ob Händler:innen die Abkürzung „Acryl“ für Polyacryl-Fasern verwenden dürfen. Dazu muss man zunächst wissen, dass es in der EU-Textilkennzeichnungsverordnung zwei „Acryl-Fasern“ gibt:
- Polyacryl, das als „Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mindestens 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird“ definiert ist und
- Modacryl, dessen Definition „Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 und weniger als 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird“, lautet.
Verwenden Onlinehändler:innen nun also die Bezeichnung „Acryl“ für Polyacryl handelt es sich einmal um eine falsche Kennzeichnung und strenggenommen auch eine irreführende, da es sich auch um Modacryl handeln könnte. So entschied das Oberlandesgericht München 2016 (Urteil v. 20.10.2016, Az.: 6 U 2046/16), dass die Bezeichnung „Acryl“ gegen die Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung verstößt und weiter, dass dieser Verstoß auch geeignet ist, eine spürbare Beeinträchtigung für die Interessen der Verbraucher:innen hervorzurufen.
2021 sah das Oberlandesgericht Frankfurt das etwas anders (Urteil vom 14.1.2021 – Az.: 6 U 256/19): Zwar wurde hier ebenfalls festgestellt, dass die Bezeichnung „Acryl“ für Textilfasern einen Verstoß gegen die Vorgaben nach der Textilkennzeichnungsverordnung darstellt. Aber die Frankfurter Richter:innen befanden, dass dieser Verstoß für Verbraucher:innen nicht die Spürbarkeitsschwelle erreiche und daher nicht abmahnbar im wettbewerbsrechtlichen Sinne sei. Zwei Gerichte, zwei verschiedene Urteile. Was bedeutet das jetzt für Onlinehändler:innen?
Im Zweifel: Halten Sie sich an die EU-Textilkennzeichnungsverordnung
Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich an die in der Textilkennzeichnungsverordnung festgelegten Bezeichnungen zu halten. Wie das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zeigt, kann es zwar vorkommen, dass die/der zuständige Richter:in zu Ihren Gunsten entscheidet, allerdings müssen Sie sich dennoch mit einer Abmahnung beschäftigen. Wie Sie im Falle einer Abmahnung richtig handeln, haben wir in diesem Video für Sie zusammengefasst: Abmahnung erhalten?
Fazit: Besser auf Nummer sicher gehen
Die Textilkennzeichnungsverordnung der EU beschreibt in Anhang 1 sehr detailliert und genau, welche Faser-Bezeichnungen es gibt und wie diese definiert sind. Daher ist es für Onlinehändler:innen in jedem Fall ratsam, sich auch an diese festgelegten Bezeichnungen für Textilfasern zu halten. Sie sehen jedoch auch: Das Thema ist kompliziert und auch wenn Sie sich exakt an die Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung halten, können Fehler passieren. Dazu gehört zum Beispiel auch die Übernahme falscher Herstellerangaben zu einem Produkt, denn als Händler:in sind in erster Linie Sie für die richtigen Angaben zuständig.
Onlineshop richtig absichern: Mit der exali Webshop-Versicherung
Wenn Sie eine Abmahnung wegen falscher Textilkennzeichnung erhalten, sind Sie mit der Webshop-Versicherung von exali.at abgesichert. Natürlich nicht nur dann: Auch bei anderen Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbs-, Marken-, Datenschutz oder Urheberrecht sind Sie geschützt. Der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist, wehrt unberechtigte Forderungen ab und bezahlt berechtigte Schadensersatzforderungen. Die Webshop-Versicherung können Sie bei exali.de in wenigen Minuten online abschließen – bei Fragen stehen Ihnen unsere Versicherungsexpert:innen gerne telefonisch zur Seite.
Übrigens: Sie können bei exali auch eine Produkthaftpflicht (auch für Bekleidung und Accessoires) inklusive Versicherung als Quasihersteller:in/Imorteur:in abschließen.
<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
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<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Deckung (DCD)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <b>Eigenschäden</b> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung</strong> Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> sowie <strong>Krisenmanagement und PR</strong>.</p>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
</ul>
<h5><strong>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</strong></h5>
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von:
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die</p>
<ul class="liste">
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <b>Eigenschäden</b> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung</strong> Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> sowie <strong>Krisenmanagement und PR</strong>.</p>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
</ul>
<h5><strong>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</strong></h5>
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von:
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die</p>
<ul class="liste">
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
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<span class='visible--mobile'><p>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</p>
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<span class='visible--desktop'>Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (kurz CBE)</span>
<span class='visible--tablet'>Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (kurz CBE)</span>
<span class='visible--mobile'>Cyber-BU & Erpressung (CBE)</span>
<span class='visible--desktop'><h5>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</h5>
<p>Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch eine elektronische Blockierung oder die erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf die Webseite (z.B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).</p>
<h5>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</h5>
<p>Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen, indem sie mit einer Beschädigung (z.B. Hacking, Viren, Malware etc.), Blockierung (z.B. DDoS-Attacken) oder Ausspähung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen drohen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen</strong>.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
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<span class='visible--tablet'><h5>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</h5>
<p>Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch eine elektronische Blockierung oder die erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf die Webseite (z.B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).</p>
<h5>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</h5>
<p>Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen, indem sie mit einer Beschädigung (z.B. Hacking, Viren, Malware etc.), Blockierung (z.B. DDoS-Attacken) oder Ausspähung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen drohen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen</strong>.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
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<span class='visible--mobile'><ul class="list--checkmark">
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<p><strong>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</strong><br />
Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch elektronische Blockierung oder erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf die Webseite (z.B. Hackerangriff).</p>
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<p><strong>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</strong><br />
Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen.</strong></p>
</li>
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<strong>Tipp:</strong> Wenn ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</span>
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<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
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<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5><strong>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</strong></h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5><strong>Wer ist versichert?</strong></h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5><strong>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</strong></h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5><strong>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</strong></h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5><strong>Wer ist versichert?</strong></h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5><strong>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</strong></h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Außenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<p><strong>Wer ist versichert?</strong></p>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul>
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
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Vertrauensschaden & Betrug (kurz VSB)
<h5><strong>Vertrauensschaden/Betrug durch Mitarbeiter</strong></h5>
Versichert sind Ihre unmittelbaren Vermögensschäden, die durch die vorsätzliche Verwirklichung eines Vermögensdeliktes (z.B. Unterschlagung von Geldern aus der Firmenkasse) von Ihren Mitarbeitern verursacht werden.
<h5><strong>Betrug durch Dritte/Social Engineering</strong></h5>
<p>Versichert sind unmittelbare Vermögensschäden, die Ihnen durch <strong>Betrug</strong> Dritter entstehen (z.B. Kreditkartenbetrug durch einen Webshop-Kunden). Ebenfalls versichert sind<strong> Social Engineering Schäden</strong>, bei denen mitversicherte Personen arglistig von Dritten getäuscht werden (z.B. Fake President Trick).</p>
<h5><strong>Versicherungssumme</strong></h5>
<p>Als Entschädigungsgrenze stehen je Versicherungsfall und -jahr maximal <strong>25.000 €</strong> zur Verfügung.</p>
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zum Kontaktformular </span>
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