E-Mail-Marketing-Fail: Schadenersatz für Portalbetreiber
Was ein Versicherungsnehmer von exali und Betreiber eines Bewertungsportals vor einiger Zeit fabrizierte, lässt jeden Marketing-Experten erschaudern. Die Zutaten: Ein Konkurrent, der zufällig der ehemalige Arbeitgeber ist, eine ungeschickt formulierte E-Mail und eine unerwartete Schadenersatzforderung! Diese wahre Geschichte aus den exali-Akten ist ein Paradebeispiel dafür, wie teuer eine überzogene Werbe-Strategie werden kann.
Bewertungsportal geht bei der Konkurrenz auf Kundenfang und landet beim Anwalt
Warum sich einen eigenen Kundenstamm aufbauen, wenn einfach bei der Konkurrenz gefischt werden kann? Das dachte sich vielleicht der Portalbetreiber im heutigen exali-Schadenfall. Er machte Kunden eines namhaften Kundenbewertungsportals ausfindig und schickte ihnen eine Werbe-Mail für sein eigenes Bewertungsportal zu. Als wäre das nicht schon genug, war er in der Mail keineswegs neutral. Sondern übte – wenn auch aus seiner Sicht gerechtfertigt - Kritik am Geschäftsmodell des Konkurrenten!
Wenn eine E-Mail 1.200 Euro Schadenersatz zur Folge hat
Blöd nur, dass seine – sagen wir mal – ungewöhnlich kreative Werbe-Strategie nicht unbeobachtet blieb und die Konkurrenz davon Wind bekam. Einige Bestandskunden leiteten die E-Mails an den namhaften Konkurrenten weiter. Und es kommt noch dicker: Dabei kam heraus, dass der Betreiber des bei exali versicherten Internetportals früher selbst einmal für die Konkurrenz arbeitete.
Sein ehemaliger Arbeitgeber sah diese Marketing-Methode als unzulässig an und wollte bestimmte Kritikpunkte in der E-Mail nicht auf sich sitzen lassen. Insbesondere ging die E-Mail sehr kritisch mit dem Umstand ins Gericht, dass der Kunde die generierten Bewertungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht weiter nutzen kann. Ein Umstand, der nach Meinung des Konkurrenzportals transparent in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt und auch nicht unüblich ist. Eine Täuschung der Kunden zu unterstellen wäre herabsetzend und ginge daher zu weit.
Deshalb schickte der vom Konkurrenzportal beauftragte Anwalt dem Versicherungsnehmer von exali eine Abmahnung mit Schadensersatzforderung und Unterlassungsaufforderung zu. Auch wenn der Portalbetreiber beteuerte, nicht in böser Absicht gehandelt zu haben, musste er am Ende dafür geradestehen. Er musste – inklusive Anwaltskosten – 1.200 Euro Schadenersatz an das Konkurrenz-Portal bezahlen.
Vergleichende Werbung ist ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Die Anwälte des geschädigten Portalbetreibers beriefen sich in dem Fall auf vergleichende Werbung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, deutsche Gesetzgebung).
Nach § 2a UWG handelt es sich dabei um Werbung
„(…) die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die Waren oder Leistungen, die von einem Mitbewerber angeboten werden, erkennbar macht“
Da der Portalbetreiber im vorliegenden Fall durch sein Werbe-Mail das Angebot des Konkurrenz-Portals negativ darstellte und folglich herabsetzte, hat der Versicherungsnehmer von exali.at nicht rechtmäßig gehandelt und muss für seinen Marketing-Fehltritt geradestehen. Nur durch den Umstand, dass er sein eCommerce-Business im Vorfeld mit der exali Portal-Versicherung abgesichert hatte, wurden die teuren Konsequenzen abgefedert, indem die Versicherung den Schaden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernahm.
Passende Versicherung für Internetportale auswählen
Zugegeben, bei diesem Fall handelt es sich (glücklicherweise) um einen Extremfall. Trotzdem sollten Betreiber von Internetportalen, wie Fachportale, Newsportale, Vergleichsportale, Affiliate-Plattformen oder virtuellen Marktplätzen ihre Marketing-Strategie behutsam verfolgen und Wettbewerber nicht verunglimpfen. Aber was tun, wenn die eigene Werbetaktik versehentlich zur Werbepanne wird? Dann schafft die spezielle Portal-Versicherung über exali.at Abhilfe! Sie bietet Ihnen bestmöglichen Versicherungsschutz im Falle einer Abmahnung und einer eventuellen Schadenersatzforderung. Und das unabhängig davon, ob es sich dabei z. B. um Verstöße von Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechten oder unlautere Werbung handelt.
© Sarah Kurz – exali AG