Ratenzahlung im Onlinehandel: Chancen und Risiken im Überblick
Ratenzahlung ist bei vielen Kundinnen und Kunden von Onlineshops beliebt, schließlich ermöglicht sie den sofortigen Kauf teurer Waren, die sonst das Budget sprengen würden. Gleichzeitig birgt diese Zahlungsmöglichkeit aber ein großes Schuldenpotenzial für Käufer:innen und erhöht damit die Anzahl von Zahlungsausfällen für die Betreiber:innen von Onlineshops. Deshalb erklären wir in diesem Artikel, welche risikoarmen Möglichkeiten Onlinehändler:innen haben, Ihrer Kundschaft eine Ratenzahlung anzubieten, welche Vorteile sie mit sich bringt und welche Risiken Sie berücksichtigen müssen.
Ratenzahlung: So funktioniert´s
Eine Ratenzahlung ist vergleichbar mit einem Kredit. Die Kundin oder der Kunde bekommt die Ware und zahlt den Kaufpreis dann in monatlichen Raten ab. Wie lange die Ratenzahlung dauert, wie hoch die Raten sind und ob Zinsen entrichtet werden müssen, hängt dabei vom jeweiligen Angebot ab.
Vorteile der Ratenzahlung für Shopbetreiber:innen
Das Angebot einer Ratenzahlung bringt Onlinehändler:innen einige Vorteile:
- Steigerung des Warenkorbwertes
- Zunahme von Neukundinnen und -kunden
- Umsatzsteigerung
- Steigerung der Kundenzufriedenheit
- Mehr Conversions
Wenn Käufer:innen die Möglichkeit haben, einen Artikel flexibel in kleinen Raten zu bezahlen, kaufen sie wie eingangs erwähnt häufiger teurere Artikel, die sie sich sonst nicht hätten leisten können. Onlinehändler:innen verkaufen so nicht nur mehr und steigern ihren Umsatz. Dank des höheren Umsatzes können diese zudem ihr Sortiment erweitern und hochpreisigere Artikel anbieten. Besonders beliebt ist die Ratenzahlung zum Beispiel bei Möbeln und Elektronikartikeln.
Mit der Ratenzahlung bieten Sie als Onlinehändler:in Ihrer Kundschaft zudem eine weitere Bezahlmöglichkeit und damit mehr Flexibilität an. Dadurch steigt die Kundenzufriedenheit, die Abbruchquote beim Bestellprozess sinkt und die Conversionrate steigt, da Sie noch stärker als andere auf die Bedürfnisse Ihrer Käufer:innen eingehen. Je flexibler die Ratenzahlung, desto zufriedener Ihre Kundinnen und Kunden. Wie wäre es zum Beispiel mit flexiblen Laufzeiten, anpassbaren Monatsraten oder der Möglichkeit einer Ratenpause oder kostenlosen Sondertilgungen? Da nicht alle Onlineshops eine Ratenzahlung anbieten, heben Sie sich so außerdem von der Konkurrenz ab und können weitere Käufer:innen gewinnen.
Auch Verkaufsaktionen sind eine tolle Möglichkeit, um neue Käufer:innen auf Ihren Onlineshop aufmerksam zu machen. Welche Punkte dabei wichtig sind, lesen Sie im Artikel 4 Risiken, die Onlinehändler:innen bei Verkaufsaktionen beachten sollten.
Wenn Sie sich entschließen, eine Ratenzahlung anzubieten, sollten Sie bereits auf der Artikelseite zeigen, mit welcher monatlichen Rate Interessent:innen das Produkt erstehen können. Im Checkout-Prozess können Sie die Möglichkeit der Ratenzahlung noch einmal hervorheben und auf Aktionen wie eine Null-Prozent-Finanzierung aufmerksam machen.
So können Sie in Ihrem Onlineshop Ratenzahlung anbieten
Wenn Sie eine Ratenzahlung in Ihrem Onlineshop anbieten möchten, gibt es dafür mehrere Optionen:
Ratenzahlung in Eigenregie
Sie können die Ratenzahlung direkt mit Ihrer Kundschaft abwickeln. Ob Sie dafür eine Gebühr verlangen oder nicht, bleibt Ihnen überlassen. Der Vorteil dieser Variante ist, dass Sie den gesamten Kaufprozess, also Kauf, Lieferung und Bezahlung, in der eigenen Hand haben und Sie direkt mit Ihren Kundinnen und Kunden kommunizieren. Diese Option ist im Onlinehandel jedoch unüblich, denn sie bringt erhebliche Nachteile mit sich: Neben dem Organisationsaufwand tragen Sie als Onlinehändler:in auch das volle Risiko für Zahlungsausfälle.
Ratenzahlung über externe Dienstleister:innen
Weitaus verbreiteter ist die Abwicklung von Ratenzahlungen über externe Dienstleister:innen. Dabei können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Ratenzahlung über ein Plugin oder über das Payment-Modul des bestehenden Payment-Service-Providers (PSP) in Ihren Onlineshop integrieren, oder ob Sie mit einer Bank oder einem Factoring-Unternehmen zusammenarbeiten.
Plugin:
Wenn Sie Ihren Shop über Anbieter:innen wie plentymarkets oder Shopware betreiben, dann können Sie einzelne Bezahlmethoden (zum Beispiel PayPal) ganz einfach als Plugin in Ihren Shop integrieren und Ihren Kundinnen und Kunden bequem eine Ratenzahlung anbieten. Gängige Plugins für die Ratenzahlung gibt es beispielsweise von PayPal oder Ratepay.
Payment-Service-Provider:
Payment-Service-Provider (PSP) dienen als Schnittstelle zwischen Ihrem Shop und den Käufer:innen. Der PSP integriert verschiedene Zahlungsmittel in den Webshop und verwaltet diese. Eine Vielzahl an Zahlungsmöglichkeiten können Sie dabei bequem an- und abwählen. Statt mit allen Anbieter:innen einer Bezahlmethode einzeln zu verhandeln, müssen Sie als Shopbetreiber:in nur noch mit dem PSP zusammenarbeiten.
Ratenzahlung über die Bank:
Sie können Ihrer Kundschaft auch eine Ratenzahlung in Zusammenarbeit mit einer Bank anbieten. Die Käufer:innen stellen hierbei bei der Bank einen Kreditantrag und diese zahlt den Kaufpreis an Sie als Händler:in aus. Die Kundin oder der Kunde bezahlt den Kaufpreis inklusive Zinsen in monatlichen Raten an die Bank zurück. Einige Banken bieten den Ratenkredit als Paymentlösung für Onlineshops an.
Ihr Onlineshop in guten Händen
Eine Ratenzahlung sowie Buy-Now-Pay-Later-Lösungen bieten für Onlinehändler:innen also einige Chancen, jedoch auch Risiken und Nachteile. Deshalb sollten Sie diese erst gründlich abwägen und dann entscheiden, ob Sie diese Zahlungsmöglichkeit in Ihrem Onlineshop anbieten möchten. Zusätzlich müssen Sie sich dabei natürlich auch an die gesetzlichen Vorgaben halten (zum Beispiel, an die DSGVO, wenn Sie Daten Ihrer Kundschaft verarbeiten), denn sonst drohen teure Abmahnungen! Wollen Sie Ihren Shop so gut wie möglich gegen dieses Risiko und weitere Gefahren wappnen, kommen Sie um eine umfassende Absicherung nicht herum.
Mit der Webshop-Versicherung über exali ist Ihr Onlineshop bestens abgesichert, beispielsweise bei Rechtsverletzungen und daraus resultierenden Abmahnungen (zum Beispiel gegen das Marken- und Urheberrecht), Cyber-Attacken oder DSGVO-Verstößen. Mit dem optionalen Zusatzbaustein Vertrauensschaden & Betrug können Sie Ihren Webshop gegen finanzielle Schäden absichern, die Ihnen unter anderem durch betrügerisches Verhalten von Kundinnen und Kunden bei der Zahlungsabwicklung entstehen . Das ist zum Beispiel beim sogenannten Eingehungsbetrug der Fall, wenn Käufer:innen darüber hinwegtäuschen, dass Sie einen Einkauf von vorneherein nicht bezahlen können.
Tipp: Für weitere Risiken im eCommerce Business, zum Beispiel aufgrund der Produkthaftung, Cyberattacken oder aufgrund der persönlichen Haftung als Geschäftsführer:in können Sie bei der Webshop-Versicherung weitere Zusatzbausteine flexibel hinzuwählen.
Sie haben Fragen? Dann zögern Sie nicht und rufen Sie uns gerne an. Unser Kundenservice ist von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr (CET) unter 0 821 80 99 46-0 für Sie erreichbar.
Exkurs: Schuldenfalle Klarna und Co - So schützen Sie Besucher:innen Ihres Shops
Die Möglichkeit zur Ratenzahlung hat das Risiko für Schulden gerade bei jüngeren Kundinnen und Kunden noch einmal erhöht. Als Shopbetreiber:in ist es auch in Ihrem Interesse, Ihre Käufer:innen davor zu schützen.
Auch der Gesetzgeber hat das Problem mittlerweile erkannt. Deshalb soll eine EU-Richtlinie vor allem Jugendliche künftig noch besser davor bewahren, beim Onlineshopping in die Schuldenfalle zu geraten. Denn gerade Buy-Now-Pay-Later-Lösungen (BNPL) wie Klarna sorgen oft dafür, dass Käufer:innen schnell den Überblick über Ihre Ausgaben verlieren, wenn sie Ihre Rechnungen erst 30 Tage später begleichen müssen. Wir fassen zusammen, was die EU geplant hat und wie Sie als Shopbetreiber:in schon jetzt richtig darauf reagieren.
Buy Now Pay Later – Praktisch, aber gefährlich
Es klingt erst einmal unheimlich praktisch und wahnsinnig bequem: Bei sogenannten Buy-Now-Later-Lösungen können Besucher:innen Ihres Onlineshops jetzt einen Kauf abschließen und erst 30 Tage später bezahlen oder den Preis wahlweise auch in Raten begleichen.
Diese komfortable Lösung sorgt allerdings auch dafür, dass Käufer:innen schnell den Überblick über Ihre Rechnungen verlieren und rasch einen großen Schuldenberg anhäufen – gerade junge Menschen sind hierbei besonders gefährdet. Sie nutzen BNPL-Lösungen besonders gern, denn auf diese Weise können sie sich auch teure Waren leisten, die für sie ansonsten nicht zu bezahlen wären. Dabei versäumen sie allerdings auch immer wieder Zahlungsfristen oder Rechnungen werden aufgrund von Geldmangel einfach nicht beglichen. Dagegen will die EU mit der Überarbeitung der Verbraucherrichtlinie etwas unternehmen. Konkret besteht die Neuerung in einer verpflichtenden Bonitätsprüfung vor einem Kauf via BNPL.
Bei allen Risiken sollten Sie jedoch nicht außer Acht lassen, dass Lösungen wie Klarna und Co. für alle Beteiligten durchaus auch ihre Vorteile haben. Ihre Kundinnen und Kunden profitieren von der höheren Flexibilität. Sie als Betreiber:in können unterdessen das Risiko eines Zahlungsausfalls an die Anbieter:innen weiterreichen, indem Sie eine Rechnungsgebühr entrichten.
Ziel der neuen Richtlinie
Juristisch betrachtet nehmen Käufer:innen, die eine BNPL-Lösung nutzen, bei dessen Anbieter:in einen Kredit auf. Das hieß bisher, dass sie im Falle einer Ratenzahlung oder bei Zahlungsverzug Gebühren an die Dienstleister:innen entrichten müssen. Die Bonität dieser Kundinnen und Kunden wurde bisher im Vorfeld aber nicht überprüft.
Der Grund hierfür ist in den bisherigen Regelungen der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge zu finden. Hier sind die Vorschriften für die Kreditvergabe von bis zu 100.000 Euro festgelegt. Kleinstkredite unter 200 Euro oder Beträge, die in weniger als drei Monaten zurückgezahlt werden, erforderten bisher keine Bonitätsprüfung. Das bedeutete für Verbraucher:innen vor allem hohe Kosten durch Überziehungs- und Verzugszinsen, wenn die Rückzahlung nicht wie vereinbart erfolgte.
Deshalb möchte die EU mit der Aktualisierung der Richtlinie nun auch BNPL-Lösungen miteinschließen und sieht auch bei Summen unter 200 Euro künftig vor, dass Kundinnen und Kunden eine Prüfung der Kreditwürdigkeit durchlaufen müssen. Auch zinslose Kredite mit maximal drei Monaten Laufzeit sollen künftig hier geregelt werden, um Käufer:innen vor den hohen Kosten bei Zahlungsausfällen zu bewahren.
Das müssen Shopbetreiber:innen tun
Auch wenn für Sie gewöhnlich keine Kosten durch unbezahlte Rechnungen im Rahmen von BNPL-Lösungen anfallen, sollten Sie sich dennoch auf mögliche Konsequenzen durch die überarbeitete Richtlinie vorbereiten. Denn wenn die angedachte Bonitätsprüfung verpflichtend wird, kann sich das Einkaufserlebnis Ihrer Kundinnen und Kunden schnell verschlechtern, da vor dem Kaufabschluss dann eine zusätzliche Barriere besteht.
Fragen Sie sich also vor allem, ob es wirklich notwendig ist, Ihrer Kundschaft eine BNPL-Lösung anzubieten. Fokussieren Sie sich bei Ihren Überlegungen auf die Käufergruppe, die Ihnen den meisten Umsatz beschert und bedenken Sie dabei auch die Zahlungsmoral Ihrer Kundinnen und Kunden. Ist die hoch, ist eine BPNL-Lösung für alle Beteiligten weniger problematisch. Anschließend betrachten Sie das Warenangebot Ihres Shops und dessen Preissegment. Je teurer und exklusiver Ihr Angebot, desto individueller und detaillierter ausgestaltet sollte Ihr Shop mitsamt seinen Zahlungsmöglichkeiten sein.
Neben Ihrem Angebot spielt auch die technisch Architektur Ihres Shops eine große Rolle. Finden Sie heraus, ob die Bonitätsprüfung technisch problemlos in Ihr Shopsystem integrierbar ist oder müssen Sie grundlegend umstrukturieren? Können Sie womöglich technische AddOns ins bestehende System implementieren? Setzen Sie sich frühzeitig mit diesen Fragen auseinander – so ersparen Sie sich hektische, nervenaufreibende Arbeiten, sobald Sie gezwungen sind, die neue Richtlinie schließlich umzusetzen.
Generell liegt es als Shopbetreiber:in in Ihrer Verantwortung, die gesetzlichen Anforderungen regelkonform umzusetzen und Ihren Käufer:innen ein angenehmes und sicheres Shoppingerlebnis zu gewährleisten.
Die Antragsverfahren der Ratenzahlung
Wird eine Ratenzahlung über eine Bank abgewickelt, dann handelt es sich meist um einen Ratenkredit oder Konsumkredit. So ein Antragsprozess kann ziemlich langwierig und umfangreich sein. Im Onlinehandel gibt es zwei Möglichkeiten einen Antrag zu stellen.
1. Onlineantrag mit Sofortzusage
Käufer:innen können sämtliche Daten online im Bestellprozess angeben. Die Risiko- und Identitätsprüfung erfolgt sofort, nach einer Zusage wird der Betrag schnell an Sie als Händler:in ausgezahlt und die Ware versendet.
2. Onlineantrag mit schriftlichem Antragsverfahren
Ein Teil der Informationen wird hier online eingegeben. Wird nach einer oberflächlichen Prüfung eine Zusage erteilt, so muss der Kunde bei der Post ein PostIdent-Verfahren durchführen, um die Identität zu bestätigen. Der gesamte Prozess kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Ratenzahlung: Nachteile und Risiken für Onlinehändler:innen
Neben den Vorteilen und Chancen, die es Onlinehändler:innen bringen kann, wenn Sie eine Ratenzahlung anbieten, gibt es auch einige Risiken zu bedenken.
Risiko 1: Zahlungsausfall und Liquiditätsprobleme
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Kundinnen und Kunden selbst eine Ratenzahlung anzubieten, dann tragen Sie auch das volle Risiko, sollte die Zahlung am Ende doch nicht zustande kommen. Wollen Sie Käufer:innen dann doch noch zur Zahlung der vereinbarten Summe bewegen, stehen Sie bei dieser Auseinandersetzung erst einmal allein da. Eine Ratenzahlung in Eigenregie bedeutet auch einen hohen organisatorischen Aufwand, denn Sie müssen vorab die Risikoprüfung selbst durchführen und sämtliche Zahlungseingänge prüfen. Wenn viele Kundinnen und Kunden die Frist für die Zahlung bis zum Schluss ausreizen, kann es sein, dass Sie als Händler:in Liquiditätsprobleme bekommen, wenn Sie selbst zu bestimmten Zeitpunkten Zahlungsverpflichtungen nachkommen müssen.
Risiko 2: Dienstleister:innen und Datenschutz
Wenn Sie ihren Zahlungsverkehr über Dienstleister:innen (zum Beispiel PSP) abwickeln, dann können Sie so das Risiko des Zahlungsausfalls an Dritte abgeben, sollten aber darauf achten, dass diese die Datenschutzregelungen einhalten. Gemäß Artikel 28 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen Sie mit Ihrer/Ihrem Dienstleister:in einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung schließen, sonst besteht die Gefahr einer Abmahnung! Und Achtung: Als Auftraggeber:in dürfen Sie sich nicht darauf verlassen, dass sich Dienstleister:innen allein um den Datenschutz kümmert, Sie bleiben weiterhin die/der Hauptverantwortliche.
Unser DSGVO-Faktencheck liefert Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Urteile im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung.
Achten Sie bei der Wahl von Anbieter:innen für Ratenzahlungen auf einen schnellen und einfachen Antragsprozess. Je weniger Informationen Ihre Kundschaft eingeben muss und je schneller und unkomplizierter die Prüfung und Zusage erfolgt, desto angenehmer ist der gesamte Prozess für alle Beteiligten. Komplizierte und unübersichtliche Anträge verunsichern nur und führen schlimmstenfalls zu Abbrüchen bei der Bestellung.
Risiko 3: Checkout-Prozess
Beim Checkout-Prozess müssen Sie klar und verständlich auflisten, wer letztlich die Ratenzahlung abwickelt, also ob Sie die Finanzierung über eine Bank oder einen Zahlungsdienst laufen lassen. Denn entscheiden sich Käufer:innen für eine Ratenzahlung, muss ersichtlich sein, wie hoch die monatliche Rate ist, die Länge der Laufzeit, zu welchem Zinssatz die Ratenzahlung angeboten wird und wie hoch der Endpreis ist.
Jan Mörgenthaler hat seit 2017 viel mit Freiberuflern und Freiberuflerinnen in verschiedenen TV-Formaten gearbeitet. Er steht regelmäßig vor und hinter der Kamera, kümmerte sich ehrenamtlich um das Marketing eines Gaming Vereins und weiß aufgrund dieser Erfahrungen genau, welche Themen Freelancer umtreiben.
Wenn er bei exali Artikel beisteuert, drehen sich diese meist um IT- und Cyberrisiken.