Die Zukunft des Facebook-Geschäftsmodells
Wie bei vielen anderen Unternehmen, veranlasste das veränderte Konsumverhalten durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie auch Facebook zu tiefgreifenden Neuerungen. Innerhalb eines Jahres hat der eCommerce eine beachtliche Entwicklung durchlaufen, die unter normalen Umständen wesentlich länger gedauert hätte. Dan Levy, Vice President Ads & Business Products bei Facebook sieht darin neue Möglichkeiten, Kunden und Kundinnen anzusprechen. Das will das Unternehmen über vier Bereiche realisieren.
#1 Privatsphäre stärken
Im Bereich Datenschutz hat Facebook in der Vergangenheit eine Menge Negativschlagzeilen produziert. Künftig will das soziale Netzwerk dafür sorgen, dass personalisierte Werbung und Privatsphäre sich nicht mehr ausschließen. Dafür möchte das Unternehmen die Menge der verarbeiteten personenbezogenen Daten minimieren und gleichzeitig passende Anzeigen schalten, die genau auf die User:innen zugeschnitten sind und deren Wirkung man gut messen kann.
#2 Discovery
Mittlerweile nutzen rund 200 Millionen Unternehmen Facebook, um mit ihren Produkten sichtbar zu werden. Die Punkte „Entdecken“ und „Relevanz“ spielen also eine immer wichtigere Rolle. Facebook probiert in dieser Hinsicht derzeit einige neue Funktionen aus. Zum Beispiel können potenzielle Kunden und Kundinnen in ihrem Feed unterschiedliche Unternehmensinhalte antippen und auf diese Weise ähnlichen Content entdecken. Zusätzlich nutzt das soziale Netzwerk Kontextinformationen für Werbeschaltungen, um den Aufbau einer Community zu erleichtern.
#3 Commerce-System
Mit der verstärkten Entwicklung hin zum Verkaufskanal arbeitet Facebook am Aufbau eines Commerce-Systems zum Umgang mit Werbeanzeigen, Community-Tools, Messaging, Shops und der Zahlungsabwicklung. Ziel ist eine personalisierte Customer-Journey ohne größere Brüche, bei der die Kundschaft Produkte entdecken, Informationen sammeln und zum Schluss eine fundierte Kaufentscheidung treffen kann. Der Trend geht eindeutig zum All-in-one-Angebot, bei dem User:innen gar nicht mehr den Wunsch verspüren, noch eine andere Plattform zu besuchen. Auf diese Weise will das Unternehmen auch die Weichen für den Wettbewerb mit Amazon stellen.
#4 Facebook als Bestandteil des Tech-Stack vieler Firmen
Der Begriff Tech-Stack beschreibt eine Kombination aus Tools, Programmiersprachen und Frameworks (Programmiergerüst), mit denen Teams zum Beispiel Websites umsetzen. Das soziale Netzwerk hat es sich zum Ziel gesetzt, Herausforderungen zu lösen, vor denen Unternehmen aktuell stehen. Das erstreckt sich unter anderem auf die Bereiche Customer-Relationship-Management (CRM), Business-Messaging und Recruiting. Dank weniger Klicks und schlanker Menüs sollen Kunden beziehungsweise Kundinnen und Unternehmen wichtige Prozesse in möglichst kurzer Zeit durchlaufen können.
Lohnt sich Facebook Shopping?
Inzwischen hat Facebook einen festen Platz in der Reihe der Online-Vertriebskanäle. Potenzielle Käufer:innen sind hier meist wesentlich umtriebiger als auf der direkten Website eines Onlinehändlers oder einer -händlerin und nutzen gern die Möglichkeit, in aller Ruhe durch verschiedene Angebote zu stöbern und ein bestimmtes Business kennenzulernen. Dazu ist es allerdings nötig, Facebook Shopping für das eigene Unternehmen einzurichten.
So richten Sie Facebook Shopping ein
Bevor Sie mit der Erstellung Ihres Shops beginnen, benötigen Sie ein Facebook-Konto. Verfügen Sie zwar über ein Konto, jedoch nicht über eine Unternehmensseite oder einen Produktkatalog, können Sie beides nach der Einrichtung Ihres Accounts erstellen. Haben Sie diese Punkte bereits in der Vergangenheit abgearbeitet, vergewissern Sie sich, dass Sie über eine Admin-Berechtigung für das Verwalten Ihrer Unternehmensseite verfügen.
- Nun können Sie Ihren Shop im Commerce Manager konfigurieren. Auf dieser Plattform verwalten Sie später den Bestand und Umsatz Ihres Onlinehandels. Dafür besuchen Sie Ihre Unternehmensseite und klicken im Menü auf den Punkt „Shop verwalten“. Anschließend betätigen Sie die Schaltfläche „Deinen Shop erstellen“.
- Nun ist es an der Zeit, aus drei verfügbaren Checkout-Methoden die passende auszuwählen. Der Checkout ist möglich über die eigene Firmenwebsite, über Facebook selbst oder via Messaging.
- Der Checkout über Facebook ist bisher nur für Unternehmen in den USA verfügbar. Sie benötigen ein Bankkonto und eine Firmenadresse in Amerika, um Ihren Shop mit dieser Checkout-Methode einzurichten.
- Sollen Kunden und Kundinnen ihren Kauf auf Ihrer eigenen Website abschließen, sollten Sie über die Berechtigung verfügen, Änderungen auf Ihrer Unternehmensseite vorzunehmen. Dann können Nutzer:innen ihren Einkauf bequem über den Checkout Ihres Shops bezahlen.
- Beim Checkout via Messaging können User:innen per Nachricht an Ihr Unternehmen ihre Zahlung abschließen. Dabei wird aber kein Checkout für Ihren Shop konfiguriert – Sie müssen selbst einrichten, wie Sie Zahlungen und Bestellungen verarbeiten wollen.
- Soll dies auf Whatsapp geschehen, erstellen Sie ein Whatsapp-Business-Konto, das mit demselben Business-Manager-Konto verbunden ist, wie Ihr Shop. Anschließend legen Sie Whatsapp als primäre Kontaktmethode Ihres Shops fest.
- Bei der Bestellabwicklung über den Facebook Messenger müssen Sie über Admin-Rechte im Business Manager verfügen
- Im nächsten Schritt wählen beziehungsweise erstellen Sie ein Business Manager Konto und bestimmen den Katalog, der in Ihrem Shop zum Einsatz kommen soll. Stellen Sie Ihren Katalog am besten sehr sorgfältig zusammen, denn er ist später nicht mehr austauschbar. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Katalog erst jetzt konfigurieren. Denn ist noch keiner vorhanden, fällt der eben erwähnte Punkt erst einmal weg und der Commerce Manager erstellt automatisch eine erste Version des Katalogs mit der Bezeichnung „Artikel für (Name und ID der Seite)“. Sobald Sie die Erstellung Ihres Shops abgeschlossen haben, können Sie Produkte zum Katalog hinzufügen.
- Abschließend erhalten Sie die Gelegenheit, noch einmal sämtliche Details Ihres Shops zu prüfen. Zusätzlich sollten Sie die Verkäufervereinbarung sorgfältig lesen und akzeptieren bevor Sie eine Collection erstellen – also eine Gruppe von Produkten, die Sie im Shop hervorheben möchten.
- Nun können Sie die Funktionalität und Optik Ihres Shops anpassen und das Resultat anschließend veröffentlichen. Facebook wird Ihre Collection nun überprüfen und genehmigen, wenn die hinterlegten Produkte und Informationen den Handelsrichtlinien entsprechen. Diese Überprüfung nimmt etwa 24 Stunden in Anspruch. Dann ist Ihr Shop für potenzielle Kundinnen und Kunden sichtbar.
Nicht ohne Vorschriften
Facebook erlegt Onlinehändlern und -händlerinnen strenge Handelsrichtlinien auf. Wer diese Vorgaben nicht einhält, muss mit Konsequenzen wie der Entfernung von Produkteinträgen, Ablehnung von Produktmarkierungen oder eingeschränktem Zugriff auf Features rechnen. Verboten sind unter anderem:
- Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards (Rassismus, Bedrohung, Betrug, …)
- Einträge, die den Kauf, Verkauf oder die Nutzung von Produkten für Erwachsene fördern
- Einträge, die den Kauf oder Verkauf von Alkohol fördern
- Einträge, die den Handel mit Tieren, Körperteilen und -flüssigkeiten fördern
- Auch die Förderung des (Ver-)Kaufs von Gefahrgut, Glücksspiel, Dokumenten, Nahrungsergänzungsmitteln und Waffen ist untersagt
Besonders beim Hochladen von Produktfotos ist Vorsicht geboten. Facebook räumt sich in seinen Nutzungsbedingungen weitreichende Rechte am Bildmaterial von Onlineshops ein. Stammen Ihre Produktbilder also von einem Dienstleister, sollten Sie also unbedingt die Erlaubnis des Urhebers einholen, bevor Sie das Bild hochladen. Achten Sie auch darauf, dass sämtliche Produktangaben – vor allem Preise und Versandkosten – auf aktuellem Stand sind. Das gilt insbesondere, wenn Ihre Kundschaft den Kauf in Ihrem Onlineshop abschließen soll. Denn erweist sich ein Produkt in Ihrem Shop als wesentlich teurer, liegt in unzulässiges Lockangebot vor.
Schutz gegen die Risiken des Onlinehandels
Egal auf welcher Plattform Sie Ihre Produkte verkaufen: Als Online-Händler:in sind Sie einer Vielzahl verschiedener Risiken ausgesetzt. Mit der Webshop-Versicherung über exali sind Sie bei Abmahnungen und Schadenersatzforderungen bestens abgesichert und können Ihren Versicherungsschutz individuell an Ihren Bedarf anpassen.
Jetzt ganz einfach den Beitrag für Ihre Webshop-Versicherung berechnen:
<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--tablet'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Deckung (DCD)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <b>Eigenschäden</b> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung</strong> Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> sowie <strong>Krisenmanagement und PR</strong>.</p>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
</ul>
<h5><strong>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</strong></h5>
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von:
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die</p>
<ul class="liste">
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <b>Eigenschäden</b> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung</strong> Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> sowie <strong>Krisenmanagement und PR</strong>.</p>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
</ul>
<h5><strong>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</strong></h5>
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von:
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die</p>
<ul class="liste">
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</p>
</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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<span class='visible--desktop'>Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (kurz CBE)</span>
<span class='visible--tablet'>Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (kurz CBE)</span>
<span class='visible--mobile'>Cyber-BU & Erpressung (CBE)</span>
<span class='visible--desktop'><h5>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</h5>
<p>Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch eine elektronische Blockierung oder die erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf die Webseite (z.B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).</p>
<h5>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</h5>
<p>Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen, indem sie mit einer Beschädigung (z.B. Hacking, Viren, Malware etc.), Blockierung (z.B. DDoS-Attacken) oder Ausspähung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen drohen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen</strong>.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><h5>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</h5>
<p>Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch eine elektronische Blockierung oder die erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf die Webseite (z.B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).</p>
<h5>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</h5>
<p>Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen, indem sie mit einer Beschädigung (z.B. Hacking, Viren, Malware etc.), Blockierung (z.B. DDoS-Attacken) oder Ausspähung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen drohen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen</strong>.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><ul class="list--checkmark">
<li>
<p><strong>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</strong><br />
Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch elektronische Blockierung oder erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf die Webseite (z.B. Hackerangriff).</p>
</li>
<li>
<p><strong>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</strong><br />
Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen.</strong></p>
</li>
</ul>
<strong>Tipp:</strong> Wenn ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+49 (0) 821 / 80 99 46 - 0 </a>
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<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5><strong>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</strong></h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5><strong>Wer ist versichert?</strong></h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5><strong>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</strong></h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5><strong>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</strong></h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5><strong>Wer ist versichert?</strong></h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5><strong>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</strong></h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Außenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<p><strong>Wer ist versichert?</strong></p>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul>
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+49 (0) 821 / 80 99 46 - 0 </a>
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<a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a>
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Vertrauensschaden & Betrug (kurz VSB)
<h5><strong>Vertrauensschaden/Betrug durch Mitarbeiter</strong></h5>
Versichert sind Ihre unmittelbaren Vermögensschäden, die durch die vorsätzliche Verwirklichung eines Vermögensdeliktes (z.B. Unterschlagung von Geldern aus der Firmenkasse) von Ihren Mitarbeitern verursacht werden.
<h5><strong>Betrug durch Dritte/Social Engineering</strong></h5>
<p>Versichert sind unmittelbare Vermögensschäden, die Ihnen durch <strong>Betrug</strong> Dritter entstehen (z.B. Kreditkartenbetrug durch einen Webshop-Kunden). Ebenfalls versichert sind<strong> Social Engineering Schäden</strong>, bei denen mitversicherte Personen arglistig von Dritten getäuscht werden (z.B. Fake President Trick).</p>
<h5><strong>Versicherungssumme</strong></h5>
<p>Als Entschädigungsgrenze stehen je Versicherungsfall und -jahr maximal <strong>25.000 €</strong> zur Verfügung.</p>
<p> </p>
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