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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Werkvertrag
Bei einem Werkvertrag schuldet der:die Auftragnehmer:in dem:der Auftraggeber:in ein bestimmtes Werk, zum Beispiel eine Software oder eine App. Der Vertrag endet mit erfolgreicher Erbringung des Werks (in der Regel mit der erfolgreichen Abnahme des Auftraggebers oder der Auftraggeberin).
Werden Freelancer:innen über einen Werkvertrag beauftragt, hat der:die Auftraggeber:in bestimmte Rechte, wenn ein Mangel an dem geschuldeten Werk vorliegt. Er:sie kann Nacherfüllung, Minderung oder Schadenersatz fordern und sogar vom Vertrag zurücktreten.
Werkverträge sind ein beliebtes Mittel von Unternehmen, um Arbeitnehmerüberlassung zu umgehen (Stichwort: Leiharbeit). Statt eigenes Personal einzustellen, wird ein Projekt bzw. Auftrag als Werkvertrag vergeben.
Rücktritt des Auftraggebers vom Werkvertrag
Bei einem Rücktritt vom Werkvertrag wird in der Regel der Ausgangszustand wiederhergestellt. D. h. der:die Auftraggeber:in muss die erhaltenen Leistungen zurückgeben bzw. darf diese nicht verwenden. Der:die Auftragnehmer:in (Freelancer:in) muss die erhaltenen Zahlungen zurückzahlen und offene Rechnungen werden storniert. Das bedeutet, dass der Rücktritt des Auftraggebers vom Werkvertrag ein großes Risiko für Freelancer:innen darstellt. Denn er bleibt nicht nur auf den Kosten für Personal, Material, Verwaltungs- und Bürokosten sitzen, sondern muss auch noch den Werklohn zurückzahlen.
Die von exali.at angebotenen Berufshaftpflichtversicherungen sichern Tätigkeiten sowohl auf Basis eines Werkvertrags als auch Dienstvertrags ab.
Begriff: Werkvertrag
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe W:
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