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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Verstoßtheorie/Verstoßprinzip (im Schadenfall)
Die Verstoßtheorie definiert, zu welchem Zeitpunkt ein versicherter Schadenfall (Versicherungsfall) entstanden ist.
Der Versicherungsfall ist bei Anwendung der Verstoßtheorie nicht das Schadenereignis (siehe auch Schadenereignistheorie) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten), sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann. Bei einer fehlerhaften Beratungsleistung können beispielsweise Jahre vergehen, bis die finanziellen Auswirkungen auf das Vermögen (der Schaden) entsteht. Der Verstoß wäre in diesem Zusammenhang die fehlerhafte Beratung.
Achtung: Wendet der Versicherer das Verstoßprinzip an, sind Tätigkeiten, Leistungen und Veröffentlichungen aus der Zeit vor Versicherungsbeginn nicht abgedeckt.
(Verwandte Begriffe: Schadenereignistheorie, Claims-made-Prinzip)
Begriff: Verstoßtheorie/Verstoßprinzip (im Schadenfall)
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