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Selbstbeteiligung
Unter Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) versteht man im Versicherungsbereich den finanziellen Anteil, den der:die Versicherungsnehmer:in im Schadenfall selbst bezahlen muss. Die Selbstbeteiligung wird meistens pro Schadenfall berechnet.
Man unterscheidet zwischen einer absoluten bzw. fixen Selbstbeteiligung (z. B. 250 Euro je Schadenfall) und einer prozentualen Selbstbeteiligung (z. B. 5 Prozent je Schadenfall). Es sind auch Kombinationen möglich, zum Beispiel Selbstbeteiligung 5 Prozent, mindestens jedoch 250 Euro je Schadenfall.
Für den:die Versicherungsnehmer:in ist eine fixe Selbstbeteiligung besser kalkulierbar und planbar. Bei exali gibt es bis auf wenige Ausnahmen nur fixe Selbstbeteiligungen, die transparent im Online-Rechner angezeigt werden.
Warum gibt es eine Selbstbeteiligung?
Durch eine Selbstbeteiligung vermeidet der Versicherer bei Kleinstschäden und Bagatellschäden unverhältnismäßig hohe Schadenregulierungskosten. Zudem stärkt die Berechnung einer Selbstbeteiligung die Eigenverantwortung des Versicherungsnehmers und dämmt eine durch die Anreize der Versicherung verursachte Erhöhung von Schadenswahrscheinlichkeit und/oder Schadenshöhe ein. Das liegt im Interesse aller Versicherungsnehmer:innen, da dadurch Versicherungsbeiträge günstiger kalkuliert werden können.
(verwandte Begriffe: Selbstbehalt)
Begriff: Selbstbeteiligung
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