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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Schadenereignistheorie (im Schadenfall)
Die Schadenereignistheorie definiert, zu welchem Zeitpunkt ein versicherter Schadenfall (Versicherungsfall) entstanden ist. Im Bereich der gewerblichen Haftpflichtversicherungen (z. B. Betriebshaftpflichtversicherung) hat sich die Schadenereignistheorie für die Versicherung von Personen- und Sachschäden durchgesetzt.
Schadenereignis ist hier das Ereignis, das den Schaden unmittelbar herbeiführt. In einfacheren Worten: Es kommt darauf an, wann der Schaden eintritt (Eintrittszeitpunkt des Schadens) – nicht, wann er verursacht wurde (Zeitpunkt des beruflichen Vergehens).
Neben der Schadenereignistheorie gibt es im Haftpflichtbereich auch das Verstoßprinzip (Zeitpunkt des beruflichen Vergehens) und das Claims-made-Prinzip (Zeitpunkt der Anspruchserhebung).
Wendet der Versicherer das Verstoßprinzip an, sind Tätigkeiten, Leistungen und Veröffentlichungen aus der Zeit vor Versicherungsbeginn nicht abgedeckt.
(verwandte Begriffe: Verstoßtheorie/Verstoßprinzip, Claims-made-Prinzip)
Begriff: Schadenereignistheorie (im Schadenfall)
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