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Passiver Rechtsschutz
Passiver Rechtsschutz bedeutet im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung, dass der Versicherer neben den Leistungen für den Schadenersatz und die Schadenregulierung auch die Kosten für die Abwehr eines unbegründeten Anspruchs trägt.
Dazu zählen beispielsweise Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Zeugenauslagen oder Reisekosten. Passiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruches (zum Beispiel einer Abmahnung) bezieht und nicht auf die aktive Durchsetzung eigener Ansprüche.
Der Passive Rechtsschutz ist ein wichtiger Bestandteil einer Berufshaftpflichtversicherung, da Selbständige und Freelancer:innen ein hohes Risiko für Streitigkeiten haben, die beim Anwalt oder vor Gericht landen können. Das können Streitigkeiten wegen Rechtsverletzungen (DSGVO-Verstöße, Marken-/Wettbewerbs-/Lizenz-/Urheberrechtsverletzungen) sein oder Vertragsstreitigkeiten mit Kundscjaft oder Auftraggebern. Viele denken, dass ihre Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernimmt. Das ist jedoch ein Irrtum, der teuer werden kann. Denn eine herkömmliche (Firmen-)Rechtsschutzversicherung schließt in der Regel genau diese Fälle aus.
Hier der Unterschied zwischen einer Berufshaftpflicht und einer (Firmen-)Rechtsschutz im Überblick:
Alle Berufshaftpflichtversicherungen von exali.at beinhalten als wichtigen Bestandteil den Passiven Rechtsschutz.
Weitere Informationen zum Passiven Rechtsschutz finden Sie in unserem News & Stories Artikel: Warum eine Rechtsschutzversicherung die Berufshaftpflicht nicht ersetzt.
Begriff: Passiver Rechtsschutz
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe P:
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