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Insolvenzverschleppung
Was ist Insolvenzverschleppung?
Eine Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens nicht rechtzeitig gemeldet wird.
Die Insolvenzantragspflicht besteht für die Mitglieder des Vertretungsorgans eines Unternehmens, also Geschäftsführer:innen bzw. Gesellschafter einer GmbH oder den Vorstand einer AG. Sie müssen ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber binnen 60 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag stellen.
Eine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen und er sich die erforderlichen Zahlungsmittel voraussichtlich auch nicht bald beschaffen kann.
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Begriff: Insolvenzverschleppung
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