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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Deliktische Haftung (Verschuldenshaftung)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Deliktrecht) muss man grundsätzlich für einen Schaden aufkommen, den man einem anderen schuldhaft zugefügt hat (Stichwort: Schadenersatz). Man spricht hier auch von deliktischer Haftung – auch Unrechtshaftung bzw. Verschuldenshaftung genannt.
Die Deliktshaftung ist durch das Deliktsrecht im ABGB geregelt.
Hinweis:
Die deliktische Haftung bezeichnet Verstöße gegen Gesetze – nicht gegen vertragliche Pflichten. Schadenersatzansprüche aufgrund deliktischer Handlungen können sich deshalb zusätzlich zu Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten ergeben. So haftet etwa ein Geschäftsführer für Schadenersatzansprüche aus deliktischer Haftung persönlich und mit seinem Privatvermögen.(verwandte Begriffe: Verschuldenshaftung (deliktische Haftung)
Begriff: Deliktische Haftung (Verschuldenshaftung)
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