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Claims-made-Prinzip (im Schadenfall)
Das Claims-made-Prinzip, auch Anspruchserhebungs-Prinzip genannt, definiert, unter welchen Umständen ein versicherter Schadenfall vorliegt. Dabei ist entscheidend, dass die Anspruchserhebung (claims-made) innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgt.
In der D&O-Versicherung (Directors & Officers Versicherung, auch Manager-Haftpflicht genannt), die eine Sonderform der Berufshaftpflichtversicherung darstellt, ist das Claims-made-Prinzip üblich. Im Bereich der gewerblichen Haftpflichtversicherungen (z. B. Betriebshaftpflichtversicherung) wird hingegen meist die Schadenereignistheorie verwendet. Schadenereignis ist das Ereignis, das den Schaden unmittelbar herbeiführt.
In den meisten Berufshaftpflichtverträgen, die als Grundbaustein die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beinhalten, wird die Verstoßtheorie (Zeitpunkt des beruflichen Versehens) angewendet.
(verwandte Begriffe: Schadenereignistheorie, Verstoßtheorie)
Begriff: Claims-made-Prinzip (im Schadenfall)
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