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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Abwehrkosten (Haftpflicht-Versicherung)
Abwehrkosten sind die Kosten, die für die Abwehr eines (ungerechtfertigten) Anspruchs anfallen. Darunter fallen sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Kosten. Abwehrkosten sind beispielsweise Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- oder Sachverständigenkosten sowie Zeugenauslagen oder Reisekosten.
Die Abwehrkosten werden im Rahmen des Passiven Rechtsschutzes vom Versicherer bezahlt.
Hinweis
Die Kosten für die Schadenregulierung oder Abwehr werden zusätzlich zur Versicherungssumme/Deckungssumme (Leistungsobergrenze) vom Versicherer gezahlt, solange die Deckungssumme für die Schadenersatzzahlung nicht überschritten wird. Übersteigt der Haftpflichtanspruch die vorgenannte Leistungsobergrenze, trägt der Versicherer die Kosten nur insoweit als sie bei einem Haftpflichtanspruch in Höhe der Leistungsobergrenze entstanden wären. Bei Ansprüchen vor Gerichten der USA und Kanada sind meist die Kosten auf die Deckungssummen begrenzt.
Mehr Informationen zum Passiven Rechtsschutz finden Sie in unserem Artikel: Warum eine Rechtsschutzversicherung die Berufshaftpflicht nicht ersetzt.
(verwandte Begriffe: Passiver Rechtsschutz)
Begriff: Abwehrkosten (Haftpflicht-Versicherung)
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