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Webshop-Versicherung
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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FAQ – Häufige Fragen zur Abwicklung der Webshop-Versicherung
Die auf der Webseite dargestellten Online-Konditionen stellen unser verbindliches Angebot dar und sind bis zu den im Beitragsrechner angegebenen Jahresnettoumsätzen (maximal 5.000.000 Euro) gültig. Die Konditionen finden Sie im Beitragsrechner.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie interaktiv ein individuelles Angebot nach Ihren Vorgaben erstellen. Das Angebot mit dem von Ihnen ermittelten Jahresbeitrag können Sie anschließend direkt über den Button Online Antrag stellen beantragen. Sie erhalten sofortigen Versicherungsschutz, wenn Sie alle Fragen im Online-Antrag verneinen können.
Sollten Sie eine oder mehrere Fragen im Antrag mit JA beantworten, müssen wir vor der Bestätigung des Versicherungsschutzes diese(n) offenen Punkt(e) mit dem Versicherer abklären.
Bei Fragen zur Angebotserstellung schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@exali.at oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 821 / 80 99 46 - 0 .
Selbstverständlich, das Internet ist für uns nur Mittel zum Zweck und vereinfacht unsere Prozesse z. B. bei der Antragstellung. Dadurch haben wir die Zeit, uns auf das wirklich Wichtige unserer Arbeit zu konzentrieren: In einem persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen gerne qualifiziert und ausführlich Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung. Gerne führen wir Sie auch per Telefon durch den Online-Antrag und helfen Ihnen, alle dabei evtl. auftretenden Fragen zu klären.
In der Regel nicht. Wir sehen uns als Spezialisten und nicht als Generalisten. Daher ist ein flächendeckender Außendienst für uns nicht sinnvoll. Unsere Versicherungsexperten und -expertinnen stehen Ihnen jedoch jederzeit für ein ausführliches und fachlich qualifiziertes Telefongespräch zur Verfügung oder beantworten Ihre Fragen per Mail oder im Chat. Bei uns landen Sie nicht in einem anonymen Callcenter!
Durch den Verzicht auf einen zeit- und kostenintensiven überregional tätigen Außendienst hat unser Versicherungsexpertenteam die Möglichkeit, intensiv zu recherchieren und Sie ausführlich und umfassend zu Ihren beruflichen Risiken zu beraten.
Das wiederum hat ganz konkrete Vorteile für Sie als Nutzer:in von exali.at: Weil wir wissen, wo es hakt und was gefordert wird, was schließlich sinnvoll und was gefährlich ist, sind wir in der Lage, für unsere selbstständige bzw. freiberufliche Kundschaft aus dem eCommerce, IT-, Media-, Consulting- und sonstigen Dienstleistungsbereich die passende Versicherung zu entwickeln und anzubieten.
Dafür wenden wir viel Energie und unser ganzes Know-how auf, was letztlich eine besondere Stärke ist: Bei den Produkten und bei der Beratung vertrauen mittlerweile weit über 10.000 Kunden und Kundinnen auf unser Urteil.
Die Antragstellung erfolgt online in 5 Schritten.
Schritt 1: Gewünschten Beitrag wählen
Schritt 2: Auswahl prüfen
Prüfen Sie den ausgewählten Tarif und die Versicherungsbedingungen.
Schritt 3: Antragsfragen beantworten
Sie beantworten die Antragsfragen zum versicherten Risiko mit JA und NEIN.Schritt 4: Persönliche Daten ergänzen
Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten, vergeben ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich Mein exali und senden den Antrag ab.
Schritt 5: Vertrag prüfen
Sie prüfen alle Eingaben zum Vertrag in der Zusammenfassung. Danach können Sie den Antrag direkt stellen.
Vertrag aktivieren und Download der Police
Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie die Police und alle weiteren Informationen im Kundenbereich Mein exali einsehen und downloaden.
Ja, in diesem Fall sind jedoch die auf der exali.at Webseite dargestellten Mindestbeiträge nicht gültig. Wir erstellen Ihnen auf Basis eines Risikofragebogens aber gerne ein individuelles Angebot (in der Regel innerhalb von 48 Stunden).
Wenn Sie im ersten Schritt des Online-Antrages einen Jahresnettoumsatz von über 5.000.000 Euro angeben, meldet sich innerhalb eines Werktages ein exali.at-Experte oder eine exali.at-Expertin bei Ihnen, um in einem kurzen Telefonat zu klären, welcher Risikofragebogen Ihr Geschäftsmodell am besten erfasst.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie das individuelle Angebot schriftlich annehmen.
6.1 Rechte und Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Zu einer angemessenen Risikobeurteilung ist der Versicherer auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz § 19VVG und die Versicherungsbedingungen legen daher fest, dass Sie die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig beantworten.
6.2 Folgen bei Nichtbeachtung der Rechte und Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt (bei exali.at: unrichtige oder unvollständige Antworten im Online-Antrag), kann der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sein und im Leistungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Für mitversicherte Personen gelten die Anzeigepflichten des:der Versicherungsnehmenden und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung entsprechend.
Sollten Sie eine oder mehrere Fragen im Antrag mit JA beantworten, müssen wir vor der Bestätigung des Versicherungsschutzes den/die offenen Punkt/e mit dem Versicherer abklären. Dies kann unter besonderen Umständen zu einem Beitragszuschlag oder sogar zu einer Ablehnung des Antrages führen. In der Regel klären wir die offenen Punkte innerhalb von 48 Stunden.
Der Versicherungsschein wird von exali.at online erstellt und in Ihrem EV-SSL-geschützten Kundenbereich Mein exali als Download zur Verfügung gestellt. Im Kundenbereich Mein exali sind ebenfalls die erste signierte Beitragsrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt. Im Kundenbereich Mein exali können Sie darüber hinaus in Zukunft Ihre Stammdaten einfach und unkompliziert verwalten.
Im Kundenbereich stehen Ihnen zudem folgende Services zur Verfügung:
- Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache erstellen.
- Mit der Upgrade-Funktion den Versicherungsschutz jederzeit anpassen.
- Haftpflicht-Siegel einbinden und Profilseite pflegen.
Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Online-Antrag erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz, d.h. ab 00:00 Uhr MEZ des ausgewählten Versicherungsbeginns (auch Samstag oder Sonntag). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 3 Monaten oder ein Datum, das bis zu 12 Monate in der Zukunft liegt, wählen.
Rücktrittsrecht
Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten.
Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages, jedoch nicht, bevor Sie den Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung und diese Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben. Dies ist der Tag der Ausführung des Aktivierungslinks.
Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: Markel Insurance SE, Sophienstraße 26, D-80333 München (bei einem Rücktritt per Telefax ist dieser an folgende Faxnummer zu richten +49 (0) 89 89 08 316 99 und bei einem Rücktritt per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: info@markel.de).
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Die Erklärung ist auch wirksam, wenn sie in den Machtbereich von exali.at gelangt.
Rücktrittsfolgen
Mit dem Rücktritt enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Ihre künftigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag. Hat der Versicherer bereits Deckung gewährt, so gebührt ihm eine der Deckungsdauer entsprechende Prämie. Wenn Sie bereits Prämien an den Versicherer geleistet haben, die über diese Prämie hinausgehen, so hat sie Ihnen der Versicherer ohne Abzüge zurückzuzahlen.
Besondere Hinweise
Ihr Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat, nachdem Sie den Versicherungsschein einschließlich dieser Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben.
- Prinzipiell kann jede:r Freiberufler:in, Selbständige oder jedes Unternehmen im Onlinehandel den Antrag stellen.
- Die Rechtsform (z.B. Einzelfirma, GbR, Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG, GmbH, UG, GmbH & Co KG, Ltd., AG etc.) spielt dabei keine Rolle.
- Der Wohn- oder Betriebssitz des:der Antragstellenden muss jedoch in Österreich sein.
Wenn Sie den Ablauf- bzw. Verlängerungstermin im Online-Antrag auf den 01. Januar legen, so hat dies zur Folge, dass
- die Rechnung für den Versicherungsbeitrag dem Geschäftsjahr entspricht (wenn Ihr Geschäftsjahr = Kalenderjahr). Dadurch haben Sie in der Buchhaltung keine Abgrenzungsprobleme (insbesondere bei Kapitalgesellschaften).
- Sie nur einen anteiligen Erstbeitrag zahlen, wenn Sie den Vertrag im laufenden Jahr beginnen, also vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01. Januar des Folgejahres. Dies kann vor allem für Existenzgründer:innen und Startup-Unternehmen von Vorteil sein.
- Existenzgründer:innen und Startup-Unternehmen nur eingeschränkt von dem Existenzgründer-Rabatt profitieren, da dieser nur in den ersten zwei Versicherungsjahren gewährt wird, also vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01. Januar des übernächsten Jahres anstatt für volle 24 Monate.
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt generell 12 Monate. Beginnt Ihre Versicherung während des Jahres, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich die erste Laufzeit des neu abgeschlossenen Vertrages bis zum 01. Januar des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet. Im Folgejahr wird Anfang Januar der gesamte Jahresbeitrag erhoben.
Beispiel: Antragstellung und Beginn der Police: 16.08.2013
- Ablauf bzw. Verlängerungstermin 01.01., dadurch wird nicht nur der Zeitpunkt der regelmäßigen Beitragsfälligkeit, sondern auch der Zeitpunkt des Vertragsablaufs festgelegt.
- Ablauf bzw. Verlängerungstermin der Versicherung ist der 01.01.2015, d.h. die erste Vertragslaufzeit beträgt 16 Monate und 2 Wochen. Da das laufende Jahr 2013 mit lediglich 4 Monaten und 2 Wochen die Mindestvertragslaufzeit (= 12 Monate) unterschreitet, ergibt sich als Vertragsablauf der 01.01.2015.
- Die erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des zweiten Kalenderjahres (01.01.2015). Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert dieser sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.
Die Zahlung des Beitrages erfolgt per SEPA Lastschrift. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsschutz sicherstellen. Anderenfalls würde der sogenannte materielle Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.
Je nachdem ob Sie den im Online-Antrag vorbelegten Versicherungsablauf in 12 Monaten wählen oder den Versicherungsablauf bzw. den Verlängerungstermin abweichend auf den 01.01. eines Jahres legen, beläuft sich der Erstbeitrag auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen Erstbeitrag, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01.01. des Folgejahres.
Nein. Die Beitragszahlung erfolgt per SEPA Lastschrift. Dadurch können wir bei der Online-Policierung den sofortigen Versicherungsschutz sicherstellen. Anderenfalls würde der sogenannte materielle Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.
Erstbeitrag
In der Regel wird der SEPA Lastschrifteinzug zum 03., 13. oder 23. eines Monats mit einer Vorlaufzeit (Vorabinformation) von 21 Tagen durchgeführt.
Wenn Sie zum Beispiel als Versicherungsbeginn den 03.03.2015 gewählt haben, würde Ihr Jahresbeitrag am 03.04.2015 von dem im Antrag angegebenen Konto abgebucht werden. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung des Kontos.
Folgebeitrag
Der Folgebeitrag wird frühestens zum 03. des ersten Monats der neuen Vertragslaufzeit abgebucht.Beispiel: Verlängerung zum 01.03.2015 ⇒ Der Beitrag wird frühestens zum 03.03.2015 per SEPA Lastschrift eingezogen.
Nein, derzeit besteht nur die Möglichkeit der jährlichen Zahlweise. Wenn Sie den Versicherungsablauf im Online-Antrag jedoch abweichend auf den 01. Januar gelegt haben, ist für das erste laufende Versicherungsjahr nur der anteilige Jahresbeitrag vom jeweiligen Versicherungsbeginn bis zum 31. Dezember des entsprechenden Jahres zu zahlen. Dies ist vor allem für Existenzgründer:innen von Vorteil, die während des Jahres Ihre Tätigkeit aufnehmen.
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