Webshop-Versicherung

Informationen zu Ihrem Webshop-Versicherungsvertrag

Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages und der versicherten Tarifmodule der Webshop-Versicherung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen nicht abschließend sind.

1. Art der angebotenen Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsvertrag der Webshop-Versicherung ist nach dem All-in-One-Prinzip aufgebaut und bietet eine ideale Kombination aus einer Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) und einer umfangreichen Eigenschaden-Versicherung. Die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) kann um eine Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV) sowie eine Produkthaftpflicht (ProdH) erweitert werden.

Zusätzlich stehen vier optionale Zusatzbausteine zur umfassenden Absicherung Ihres eBusiness zur Verfügung:

  • Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)
  • Cyber-Betriebsunterbrechung & -Erpressung (CBE).
  • D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)
  • Vertrauensschaden & Betrug (VSB)

2. Beitragsberechnung

Der Versicherungsbeitrag der Webshop-Versicherung wird auf Grundlage der im Online-Antrag auf der exali.at Webseite gemachten Angaben ermittelt. Dabei wird bis zu einem Jahresnettoumsatz von 5 Mio. Euro ein Stückbeitrag angeboten. Näheres dazu finden Sie im Beitragsrechner.

Die auf der Webseite dargestellten Beiträge gelten unter der Voraussetzung, dass Sie die Fragen im Online-Antrag verneinen können.
Existenzgründer:innen und Startup-Unternehmen erhalten für die ersten zwei Versicherungsjahre einen Nachlass von 15 Prozent.

3. Beitragszahlung

Der Versicherungsbeitrag der Webshop-Versicherung wird, wie in der Beitragsrechnung ausgewiesen, jährlich per SEPA-Lastschrift von Ihrem angegebenen Konto abgebucht. Im Rahmen der Antragstellung erteilen Sie dazu ein SEPA-Mandat für Basis-Lastschriften.
In der Regel erfolgt die Abbuchung ca. 21 Tage nach Versicherungsbeginn bzw. Antragstellung. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto.

4. Nichtzahlung des ersten Beitrages

Wenn der erste Versicherungsbeitrag durch Ihr Verschulden (z. B. weist Ihr Konto keine ausreichende Deckung auf) von Ihrem Konto nicht abgebucht werden kann, hat der Versicherer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.

5. Mindestvertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit der Webshop-Versicherung beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn, es wurde abweichend als Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres gewählt (dies kann z. B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem laufenden Jahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls die abweichende Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.

Alternativ können Sie im Antrag auch einen 3-Jahres-Vertrag mit einem zusätzlichen Laufzeitrabatt von 10 Prozent wählen. Dadurch verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit entsprechend.

6. Versicherungsbeginn

Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Online-Antrag beginnt der Versicherungs-schutz der Webshop-Versicherung mit dem von Ihnen im Antrag ausgewählten Datum (auch Samstag oder Sonntag). Voraussetzung dafür ist die positive Beantwortung der Antragsfragen. Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung von bis zu 3 Monaten wählen oder den Beginn bis zu 12 Monate in die Zukunft legen.

7. Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag der Webshop-Versicherung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer:in oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

Sofern ein 3-Jahres-Vertrag geschlossen wurde, verlängert sich der Vertrag zum Ablauf des 3. Versicherungsjahres stillschweigend um ein weiteres Jahr.

8. Sonderkündigungsrecht

Neben dem unter Punkt 7. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.

Zudem haben Sie das Recht, bei einem Risikowegfall (z. B. Aufgabe des Onlinehandels) die Versicherung außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den vereinbarten Versicherungsbedingungen vertraut zu machen.