Webshop-Versicherung

Gerichtsstand und anwendbares Recht der Webshop-Versicherung

1. Anwendbares Recht

Die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag zur Webshop-Versicherung bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht.

2. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist deutsch. Ebenso erfolgt jede Kommunikation zwischen Ihnen und uns in deutscher Sprache.

3. Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer

Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für seinen oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden.

Hat ein:e Versicherungsvertreter:in oder Versicherungsmakler:in den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der:die Vertreter:in zur Zeit der Vermittlung oder Schließung eine gewerbliche Niederlassung oder, bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung, einen Wohnsitz hatte.

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der:die Versicherungsnehmer:in zur Zeit der Klageerhebung den Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen den gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

4. Gerichtsstand für Klagen des Versicherers

Für Klagen gegen den:die Versicherungsnehmer:in ist das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung den Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen den gewöhnlichen Aufenthalt, hat.