Versicherte Personen im Rahmen der Webshop-Versicherung
Der Beitrag zur Webshop-Versicherungist unabhängig von der Rechtsform der Betreiber:innen (z. B. Einzelunternehmer:innen, GbR, UG, Ltd., GmbH, etc.). Sollten Sie in Zukunft die Rechtsform ändern, können Sie dies einfach im Kundenbereich „Mein exali“ nachtragen. Als versichert gelten automatisch folgende Personen, die für den Webshop tätig sind:
gesetzliche Vertreter des:der Versicherungsnehmenden (z. B. Geschäftsführer:innen);
leitende und sonstige angestellte Mitarbeiter:innen (auchPraktikums- und Volontariatsabsolvierende sowie Werkstudierende);
in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter:innen von Zeitarbeitsunternehmen;
in den Betrieb eingegliederte freie Mitarbeiter:innen (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden;
Anteilsinhaber:innen, Kommanditisten, Gesellschafter:innen, Aufsichtsräte und Beiräte (natürliche Personen), soweit diese eine nach diesem Vertrag versicherte Tätigkeit im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers ausüben.
Tochtergesellschaften und Zweigstellen
Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Zweigstellen im Inland sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (UK) sind automatisch und beitragsfrei mitversichert.
Tochtergesellschaften außerhalb des EWR und UK können ebenfalls versichert werden, soweit diese ausdrücklich benannt sind.
Beauftragung von Subunternehmern
Sofern Sie für Schäden durch die Beauftragung fremder Unternehmen/Subunternehmen verantwortlich gemacht werden, sind auch diese kostenfrei mitversichert. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen/Subunternehmen und ihrer Betriebsangehörigen. Der Versicherer hat die Möglichkeit, nach der Schadenabwicklung – bei einem entsprechenden Verschulden – den:die Subunternehmer:in in Regress zu nehmen.
Tätigkeiten der Geschäftsführer:innen außerhalb der Gesellschaft
Versicherungsschutz besteht auch für versicherte Tätigkeiten, die von Geschäftsführenden der Gesellschaft als mitversicherte Personen im eigenen Namen außerhalb der Gesellschaft ausgeübt werden.
Arbeitsgemeinschaften und Joint Venture
Versicherungsschutz besteht auch für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und Joint Venture (sofern in Ländern des EWR oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (UK) betrieben), selbst wenn sich der Haftpflichtanspruch gegen die Arbeitsgemeinschaft oder das Joint Venture selbst richtet.
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.