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Webshop-Versicherung
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Passiver Rechtsschutz in der Webshop-Versicherung
Neben der Freistellung von Schadenersatzzahlungen erfüllt die Webshop-Versicherung eine weitere wichtige Aufgabe: Sie wehrt unberechtigte Ansprüche in Ihrem Namen für Sie ab. Dadurch trägt sie das Kostenrisiko für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder Verfügungen sowie für die professionelle Schadenregulierung (sogenannter Passiver Rechtsschutz). Dabei übernimmt die Webshop-Versicherung die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten (z. B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten).
Passiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruches (z. B. vom Kunden) bezieht und nicht auf die aktive Durchsetzung eigener Ansprüche.
Kein 100-prozentiger Schutz durch AGB möglich
Häufig fühlen sich Shop-Betreiber:innen durch die Verwendung von AGB vermeintlich auf der sicheren Seite. Ein Irrtum, der Sie teuer zu stehen kommen kann. Dabei müssen Sie wissen, dass aufgrund des Ende 2011 eingeführten AGB-Gesetzes die Haftung zwar eingeschränkt, aber keinesfalls ausgeschlossen werden kann.
Rechtsexperten schätzen, dass eine Vielzahl der aktuell verwendeten AGB in einem oder mehreren Punkten nicht wirksam sind. In diesen Fällen greift dann wieder die umfassende gesetzliche Haftung. Unabhängig davon lässt sich die Haftung für Verstöße gegen das Urheber-, Domain-, Marken- und Wettbewerbsrecht, Datenschutzgesetz oder Kennzeichenverletzungen durch die AGB nicht wirksam ausschließen. Für Streitigkeiten in diesem Zusammenhang ist daher der Passive Rechtsschutz für den:die Shop-Betreiber:in besonders wichtig.
Außergerichtliche und gerichtliche Kosten
Die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten und das damit verbundene Kostenrisiko für eine juristische Auseinandersetzung trägt die Webshop-Versicherung im Rahmen des passiven Rechtsschutzes. Neben der Kostenübernahme erhält der:die Shop-Betreiber:in auch Zugang zu Expertenteams, denn spezialisierte Versicherer wie Markel verfügen über ein Expertennetzwerk von international agierenden Anwälten und Gutachtern (z. B. CMS Hasche Sigle) für die professionelle Schadenbearbeitung.
Straf-Rechtsschutz
Sofern es im Rahmen eines versicherten Schadenfalles zu einem Strafverfahren kommt, übernimmt der Versicherer die Anwalts- und Gerichtskosten.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (wegen eines Schadenereignisses, welches einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtschaden zur Folge haben kann) für die Gerichtskosten sowie Kosten der Verteidigung (bis zu 300.000 Euro).
Internet-Straf-Rechtsschutz
Versichert sind (unabhängig von einer möglichen Schadenersatzforderung eines Dritten) die gesetzlichen Kosten der Verteidigung, wenn Ihnen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, bei dessen Begehung das Internet als Medium genutzt wird (zum Beispiel Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).
Insolvenzanfechtungs-Rechtsschutz
Versichert ist Ihre Honorar- oder Werklohnzahlung, die durch eine:n Insolvenzverwalter:in angefochten wird. Dies kann insbesondere relevant sein, wenn Sie neben dem Betrieb Ihres Onlineshops auch IT- Dienstleistungen im Onlinebereich oder Beratung anbieten.Der Versicherer ersetzt – nach vorheriger Abstimmung – die entstehenden Kosten einer rechtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit sowie die Kosten eines rechtlichen Vorgehens gegen die Anfechtung.
Vergütungs-Rechtsschutz
Sofern ein Anspruchsteller Ihre Vergütung mit einer ungerechtfertigten Forderung aus einem Schadenfall aufrechnet (d. h. die Forderung von der Vergütung abzieht), ersetzt der Versicherer die gesetzlichen Prozesskosten (z. B. Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten) für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Honorar- oder Werklohnforderung.
Passiver Rechtsschutz im Rahmen der D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)
Die optionale D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) beinhaltet ebenfalls den passiven Rechtsschutz. Dabei übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von Haftpflichtansprüchen bei Vorwurf einer wissentlichen Pflichtverletzung, bis diese durch ein Urteil bzw. eine sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichtes, eine Entscheidung eines Mediators, eine Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.
Höhe der versicherten Kosten
Die versicherten Kosten für Anwälte, Gutachten, Sachverständige, Zeugen, Gerichte, Reisen, Schadenminderung und Schadenregulierung werden außer vor Gerichten der USA nicht auf die Versicherungssumme angerechnet und reduzieren damit nicht die gewählte Versicherungssumme für Schadenersatzforderungen.
Die maximale Summe für Schadenersatzzahlungen, Kosten und sonstige Aufwendungen ist jedoch durch die im Versicherungsschein vereinbarte Jahreshöchstleistung beschränkt.
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