Webshop-Versicherung
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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Webshop-Versicherung: Schutz bei Schadensersatzforderungen von Dritten
Der Versicherer gewährt Ihnen und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn Sie von einem Dritten (z. B. Kundschaft, Auftraggeber:innen, Rechteinhaber:innen) aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen
- Vermögensschaden,
- Personen- oder Sachschaden sowie einen Folgeschaden
verantwortlich gemacht werden.
Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Als Vermögensschäden gelten auch der Verlust, die Veränderung oder Blockade elektronischer Daten.
Ein Personenschaden ist die Gesundheitsschädigung, Verletzung oder der Tod eines Menschen als Folge eines versicherten Schadensereignisses.
Ein Sachschaden ist die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache als Folge einer Einwirkung auf diese, wobei die Brauchbarkeit der Sache zur Erfüllung ihres eigentlichen Zwecks wirtschaftlich beeinträchtigt wird. Mitversichert sind auch Ansprüche wegen des Abhandenkommens von Sachen, soweit der:die Versicherungsnehmer:in dafür haftet.
Im Einzelnen versicherte Risiken
Versichert sind der Schadenersatz, die vergeblichen Aufwendungen oder entgangener Gewinn, wegen
- der Verletzung von Geheimhaltungspflichten;
- der Verletzung von Datenschutzgesetzen und Cyberrechtsverletzungen wie Virenschäden, Informationspiraterie & DDoS-Angriffe);
- der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten wie Marken-, Domain-, Lizenz-, Urheber-, Namens- und Persönlichkeitsrechten;
- rechtsverletzender Veröffentlichungen (z. B. im Onlineshop, in sozialen Medien oder auf Blogs) im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen des Versicherungsnehmers;
- Verstößen gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie unlautere Werbung;
- Betriebsstättenrisiken wie z. B. Schlüsselschäden, Mietsachschäden, Personen- oder Sachschäden bei der Teilnahme an Messen oder Veranstaltungen;
- Produkthaftungsrisiken als Händler:in, Hersteller:in, Quasihersteller:in oder Importeur:in.
Schadenbeispiele aus der Versicherungspraxis
Urheberrechtsverletzung: Auf der Webseite des Onlineshops werden versehentlich Produktbilder verwendet, deren Lizenzen noch nicht erworben wurden. Es erfolgt eine Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts.
Markenrechtsverletzung: Wortbestandteile der Domain Ihres Webshops wurden bereits vor einigen Jahren von einem ausländischen Unternehmen als Marke angemeldet. Der:die Markeninhaber:in klagt gegen Sie wegen Verletzung seiner Schutzrechte. Man fordert die Erstattung der Anwaltskosten und Schadenersatz.
Hackerangriff: Durch einen Hackerangriff werden Kundendaten entwendet und öffentlich gemacht. Die betroffenen Kunden und Kundinnen verlangen Schadenersatz.
Computermissbrauch: Durch eine Sicherheitslücke in Ihrem System kapern Cyber-Kriminelle Ihren Server und missbrauchen ihn für DoS-Attacken. Die Opfer machen Ihre IP-Adresse ausfindig und verlangen von Ihnen Schadenersatz.
Wettbewerbsrechtsverletzung: Die gesetzlichen Vorgaben zur Widerrufsbelehrung für Shop-Betreiber:innen haben sich geändert. Ein Webshop, mit dem Sie in Konkurrenz stehen, ist der Meinung, dass Ihre Widerrufsbelehrung nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht und mahnt Sie ab (inkl. strafbewehrter Unterlassungserklärung).
Fehlerhafte Shop-Programmierung: Zusätzlich zum Betrieb des eigenen Shops bieten Sie auch IT-Dienstleistungen für andere Onlineshops an. Bei einem neu aufgesetzten Shop wird die Artikeldatenbank fehlerhaft angebunden. Abfragen im Onlineshop können nicht richtig verarbeitet werden. Der:die Shop-Betreiber:in macht Sie für den entstandenen Umsatzausfall verantwortlich.
Brand (sofern BHV-Baustein gewählt): Im Serverraum des Büros fällt die Klimaanlage aus und durch die Überhitzung kommt es zu einem Schwelbrand. Der:die Vermieter:in fordert Schadenersatz für den Mietsachschaden.
Augenverletzung (sofern BHV-Baustein gewählt): Beim Hantieren mit einem Roll-Up auf einer Messe verletzen Sie eine:n Besucher:in am Auge. Diese:r stellt Ansprüche für den erlittenen Personenschaden.
Fehlerhaftes Produkt (sofern ProdH-Baustein und QHI-Baustein gewählt): Sie erhalten von einem Kunden oder eine Kundin eine Anspruchstellung für ein fehlerhaftes Produkt. Dies haben Sie vor einiger Zeit von einem Importeur gekauft, der aus einem Drittland importiert und dessen Name nicht mehr feststellbar bzw. auffindbar ist.
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