Cyber-Betriebsunterbrechung & -Erpressung (CBE) der Portal-Versicherung
Online-Portal-Betreiber:innen und App-Anbieter:innen sind im eCommerce und Online-Business besonderen Gefahren ausgesetzt: Insbesondere Cyber-Risiken wie Hackerangriffe, DDoS-Attacken, Phishing und sonstiger Datenmissbrauch bergen die Gefahr, als Betreiber:in selbst empfindliche Schäden (sogenannte Eigenschäden zu erleiden, z. B. durch einen Ausfall des Portals/der App oder die Erpressung durch Cyber-Kriminelle. Vor diesen existenzbedrohenden Eigenschäden schützt der optionale Zusatzbaustein Cyber-Betriebsunterbrechung & -Erpressung (CBE).
Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung
Versichert sind Ihr entgangener Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten des Portals durch elektronische Blockierung oder erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf das Online-Portal oder die App (z. B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Als Versicherungssumme können Sie höchstens Ihren Jahresnettoumsatz versichern, maximal jedoch 1.500.000 Euro. Je nach gewähltem Jahresumsatz gibt Ihnen unser Online-Rechner automatisch die wählbaren Versicherungssummen an.
Hinweis: Wenn Sie eine höhere Versicherungssumme wünschen, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) erhöhen.
Wie im Bereich der Absicherung von Betriebsunterbrechungsschäden üblich, gibt es auch bei der Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung eine zeitliche Selbstbeteiligung. Diese liegt bei 8 Stunden, jedoch mindestens bei 1.000 Euro.
Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung
Versicherungsschutz besteht für rechtswidrige Drohungen (Erpressung) Dritter, das Portal oder die App
zu beschädigen oder zu zerstören (z. B. Hacking, Viren, Malware etc.);
zu blockieren (z. B. DDoS-Attacken);
oder sich unbefugten Zugang zu Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen (z. B. Kundendaten) zu verschaffen, um diese anschließend rechtswidrig zu verwenden.
Der Versicherer erstattet in diesem Zusammenhang alle angemessenen und notwendigen Kosten für eine Beratung zur Schadensabwehr oder -minderung. Wird zur Nicht-Verwirklichung der Drohung ein Lösegeld von einem Dritten verlangt, so ersetzt der Versicherer das gezahlte Lösegeld.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Als Versicherungssumme können Sie höchstens Ihren Jahresnettoumsatz versichern, maximal jedoch 1.500.000 Euro. Je nach gewähltem Jahresumsatz gibt Ihnen unser Beitragsrechner automatisch die wählbaren Versicherungssummen an.
Die fixe Selbstbeteiligung beträgt 1.000 Euro je Versicherungsfall.
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