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Portal-Versicherung
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Informationen zu Ihrem Portal-Versicherungsvertrag
Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages und der versicherten Tarifmodule der Portal-Versicherung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen nicht abschließend sind.
1. Art der angebotenen Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsvertrag der Portal-Versicherung ist nach dem All-in-One-Prinzip aufgebaut und bietet eine ideale Kombination aus einer Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) und einer umfangreichen Eigenschaden-Versicherung. Die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) kann um eine Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV) erweitert werden.
Zusätzlich stehen drei optionale Zusatzbausteine mit der Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD), der Cyber-Betriebsunterbrechung & -Erpressung (CBE) und der D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) zur umfassenden Absicherung im eBusiness zur Verfügung.
2. Beitragsberechnung
Der Versicherungsbeitrag der Portal-Versicherung wird auf Grundlage der im Online-Antrag auf der exali.at Webseite gemachten Angaben ermittelt. Dabei wird bis zu einem Jahresnettoumsatz von 2.500.000 Euro ein Stückbeitrag angeboten. Näheres dazu finden Sie im Beitragsrechner.
Die auf der Webseite dargestellten Beiträge gelten unter der Voraussetzung, dass Sie die Fragen im Online-Antrag verneinen können.3. Beitragszahlung
Der Versicherungsbeitrag der Portal-Versicherung wird, wie in der Beitragsrechnung ausgewiesen, jährlich per SEPA-Lastschrift von Ihrem angegebenen Konto abgebucht. Im Rahmen der Antragstellung erteilen Sie dazu ein SEPA-Mandat für Basis-Lastschriften.
In der Regel erfolgt die Abbuchung ca. 21 Tage nach Versicherungsbeginn bzw. Antragstellung. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto.
4. Nichtzahlung des ersten Beitrages
Wenn der erste Versicherungsbeitrag durch Ihr Verschulden (z. B. weist Ihr Konto keine ausreichende Deckung auf) von Ihrem Konto nicht abgebucht werden kann, hat der Versicherer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.
5. Mindestvertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit der Portal-Versicherung beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn, es wurde abweichend als Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z. B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem laufenden Jahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls die abweichende Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.
Im Antrag können Sie auch einen 3-Jahres-Vertrag mit einem zusätzlichen Laufzeitrabatt von 10 Prozent wählen. Dadurch verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit entsprechend.
6. Versicherungsbeginn
Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Online-Antrag beginnt der Versicherungsschutz der Portal-Versicherung mit dem von Ihnen im Antrag ausgewählten Datum (auch Samstag oder Sonn- und Feiertag). Voraussetzung dafür ist die positive Beantwortung der Antragsfragen. Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung von bis zu 3 Monaten wählen oder den Beginn bis zu 12 Monate in die Zukunft legen.
7. Verlängerung und Kündigung des Vertrages
Der Vertrag der Portal-Versicherung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer:in oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.
Sofern ein 3-Jahres-Vertrag geschlossen wurde, verlängert sich der Vertrag zum Ablauf des 3. Versicherungsjahres stillschweigend um ein weiteres Jahr.
8. Sonderkündigungsrecht
Neben dem unter Punkt 7. beschriebenen, ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.
Zudem haben Sie das Recht, die Versicherung bei einem Tätigkeitswegfall (z. B. Aufgabe des Portals) außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.ZEIGEN SIE ES IHREN AUFTRAGGEBERN!
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