Die Berufshaftpflicht für Immobilienprojektentwickler:innen
Als Immobilienprojektentwickler:in perfekt geschützt:
- Beratungsfehler abgesichert
- Keine Angst vor Cyberschäden
- Geschützt bei Abmahnungen und Schadenersatzforderungen
- Umfassende Absicherung im Schadenfall
- Schutz bei Fristversäumnissen und Dokumentenverlust
- Fehler in der Risikoanalyse abgesichert
- Persönliche Betreuung durch unser Expertenteam
- Besonders günstig für Existenzgründer:innen
Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Die Dienstleister-Haftpflicht von exali.at: Umfassend abgesichert als Immobilienprojektentwickler:in
Um Sie als Immobilienprojektentwickler:in in Ihrer Tätigkeit bestens zu unterstützen, ist die Dienstleister-Haftpflicht von exali.at die optimale Lösung. Die exali-Kundenbetreuung übernimmt im Schadenfall die vollständige Bearbeitung – von der Prüfung der Ansprüche bis zur Schadenersatzzahlung.
Deshalb exali.at
- Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
- Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
- Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
- Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
- Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
- Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z. B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)
Hier die Berufshaftpflicht für Immobilienprojektentwickler:innen abschließen
Referenzen zu exali.at
Zusatzbausteine für Ihren individuellen Schutz – Rundum abgesichert
Die Dienstleister-Haftpflicht von exali.at bietet Ihnen als Immobilienprojektentwickler:in optionale Zusatzbausteine, die Sie frei wählen können. So können Sie Ihr Business optimal vor den Risiken Ihres Berufs absichern.
Typische Schadenfälle als Immobilienprojektentwickler:in
- Sie bekommen den Auftrag, ein passendes Grundstück für ein Projekt zu finden. Die weitere Planung und Ausführung verlaufen gut, doch beim Verkauf der Immobilie stellt sich heraus, dass die Lage des Grundstücks wirtschaftlich nicht optimal genutzt werden kann. Ihr:e Auftraggeber:in fordert Schadenersatz von Ihnen. Der Versicherer prüft den Anspruch auf Rechtmäßigkeit und übernimmt im Schadenfall die Kosten.
- Sie übernehmen die Projektplanung für einen Wohnkomplex mit Luxusapartments sowie barrierefreien Wohnungen für Senioren. Bei der Vermietung bzw. dem Verkauf der Wohneinheiten bleiben die Interessenten aus, es kommt kein Verkauf Zustande. Der:die Auftraggeber:in nimmt Sie in Haftung und verlangt Schadenersatz auf Grund eines Fehlers Ihrerseits. Der Versichererer prüft auf eigene Kosten ob ein Schadenfall vorliegt und wehrt unberechtige Ansprüche für Sie ab.
- Im Zuge einer Projektplanung verpassen Sie die vorgegebene Deadline für eine Konzeptvorstellung. Dieses Fristversäumnis verursacht bei Ihrem:Ihrer Auftraggeber:in einen finanziellen Schaden für den Sie in Haftung genommen werden.
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Berufshaftpflicht und Rechtsschutzversicherung: Die Unterschiede
Berufshaftpflicht
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie bei beruflichen Fehlern und daraus resultierenden Schadenersatzforderungen oder Abmahnungen geschützt. Der Versicherer prüft im Rahmen des passiven Rechtsschutzes, ob gegen Sie gestellte Forderungen berechtigt und in der Höhe angemessen sind oder nicht. Sind die Forderungen berechtigt, dann werden diese bezahlt, andernfalls werden sie abgewehrt. Sie können dabei für Ihr spezifisches Berufsrisiko die gewünschte Deckungssumme auswählen und den Schutz durch Zusatzbausteine ergänzen. So sind Sie immer optimal abgesichert, auch wenn Ihr Business wächst.
Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die Abwicklung und Sie müssen sich nicht selbst mit der Gegenpartei auseinandersetzen. Da der Versicherer für den Schaden aufkommt, hat dieser ein Eigeninteresse daran, den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen. Somit profitieren Sie entweder von der Abwehr der Ansprüche (Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten werden übernommen), oder von der Zahlungsübernahme des Versicherers bei berechtigten Schadenersatzforderungen.
Rechtsschutzversicherung
Im Gegensatz zur Berufshaftpflicht übernimmt die Rechtsschutzversicherung keine Zahlung von Schadenersatzforderungen. Die Rechtsschutzversicherung ist aktiv ausgerichtet und übernimmt für Sie zum Beispiel die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn Sie gerichtlich gegen jemanden vorgehen möchten (z. B. weil eine Person Ihr Firmeneigentum beschädigt hat und Sie Schadenersatz wollen). Werden stattdessen gegen Sie Schadenersatzforderungen aufgrund eines Fehlers in Ihrer freiberuflichen Tätigkeit erhoben, so ist der passive Rechtsschutz einer Berufshaftpflicht für die Abwehr solcher Forderungen zuständig.
Die Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten der anwaltlichen Beratung und Konfliktlösung durch Mediation auf. Je nach Leistungsumfang können Sie auch Ihre Geschäftsdokumente, wie beispielsweise AGB oder Verträge, durch einen Anwalt oder eine Anwältin prüfen lassen und vermeiden so Fehler in Dokumenten, die zu Abmahnungen führen können. Daher kann die Rechtsschutzversicherung für Freiberufler:in, Freelancer:in und Selbständige eine sinnvolle Ergänzung zur Berufshaftpflicht sein; ein Ersatz dafür ist sie allerdings nicht.
Achtung: Haftung kann in den AGB nicht ausgeschlossen werden
Viele Freiberufler:innen glauben, dass eine Rechtsschutzversicherung ausreichend ist, da die Haftung ja in den AGB ausgeschlossen werden kann. Eine Berufshaftpflichtversicherung wird in diesem Fall häufig als überflüssig angesehen. Das ist allerdings ein Irrtum: Die Haftung kann in den AGB lediglich begrenzt, jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für berufliche Fehler müssen Sie als Freiberufler:in oder Freelancer:in geradestehen und haften. Nur mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie daher vor den teuren Konsequenzen beruflicher Fehler geschützt.