Berufshaftpflicht: Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
Durch die optionale Leistungserweiterung „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“ können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den Rücktritt Ihrer Kundschaft/Auftraggeber:innen von einem laufenden Auftrag oder Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.
Hintergrund: Bei einem Auftrag auf Werkvertragsbasis (z. B. Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug ein bereits erhaltener/-es Werklohn/Honorar zurückbezahlt oder auf fälligen/-es Werklohn/Honorar verzichtet werden. In diesen Fällen greift der Baustein „Rücktritt vom Auftrag/Projekt“.
Personal- und Sachkosten versichert
Der Versicherer ersetzt bedingungsgemäß Ihre vergeblichen Aufwendungen (Sach- und Personalkosten einschließlich Ihrer eigenen Honorare/Werklohn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihrer Kundschaft vom Werkvertrag, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch Sie beruht.
Die Leistungserweiterung versichert:
Ihre vergeblichen Aufwendungen (Werklohn, Honorare und entstandene Kosten, nicht jedoch entgangener Gewinn);
Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitenden und Subunternehmen;
Der Versicherer klärt auf seine Kosten die Umstände und Wirksamkeit des Rücktritts.
Hinweis: Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Aufträge/Projekte des:der Versicherungsnehmenden, die nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss dieser Leistungserweiterung abgeschlossen wurden.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Für die Leistungserweiterung können Sie im Beitragsrechner eine Versicherungssumme von 100.000 Euro oder 300.000 Euro pro Schadenfall wählen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen.
Bei einem berechtigten Rücktritt ist neben Ihrem Eigenschaden auch der Drittschaden versichert, welcher Ihrer Kundschaft entsteht. Dieser ist bereits ohne die spezielle Leistungserweiterung von der Vermögensschadenhaftpflicht gedeckt.
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