Berufshaftpflicht

Warum benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung?

Dienstleister:innen tragen ein hohes Risiko, wenn sie Rahmen- und Projektverträge (als Werkverträge oder Dienstverträge) mit Auftraggebenden direkt oder über Projektvermittler schließen. Oft werden dem:der Dienstleister:in dabei umfangreiche vertragliche Pflichten wie z. B. Fristen, Vertraulichkeit und Datenschutz auferlegt.

Daraus ergeben sich zahlreiche Schadenersatzrisiken, für die freiberufliche und selbständige Dienstleister:innen meist unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften. Einige Dienstleister:innen verlassen sich darauf, das Risiko über AGB, einen Dienstvertrag oder in anderer Weise ausgeschlossen zu haben. Ein gefährlicher Trugschluss, wie die folgenden Beispiele zeigen:

1. Bieten AGB ausreichenden Schutz für Dienstleister?

Nein. Die Praxis zeigt, dass Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen in den Geschäftsbedingungen oftmals einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Experten schätzen, dass bis zu 70 % der verwendeten AGB zumindest in Teilen unwirksam sind. Zudem schützen AGB im Schadenfall nicht vor Streitfällen und langwierigen Auseinandersetzungen mit dem:der Auftraggeber:in.

2. Schützt die Vermeidung von Werkverträgen den Dienstleister?

Nein. Entgegen der weit verbreiteten Meinung hat Kundschaft oder ein:e Auftraggeber:in auch Anspruch auf Schadenersatz bei Tätigkeiten auf Basis eines Dienstvertrages. Das gilt z. B. für einen Beratungsfehler, für eine Urheberrechtsverletzung oder einen Virenschaden.

3. Schützt die GmbH oder Limited den:die Dienstleister:in?

Nein. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung schützt zwar den/die Gesellschafter vor dem Durchgriff der Gläubiger auf das Privatvermögen. Der:die Geschäftsführer:in der GmbH selbst (bei vielen Firmen ein und dieselbe Person) haftet jedoch in vielen Fällen mit dem Privatvermögen - zum Beispiel bei Rechtsverletzungen und Verletzung der umfangreichen Sorgfaltspflichten im Innen- sowie im Außenverhältnis. Ähnliches gilt für den Director der Limited.

4. Schützt eine herkömmliche Betriebshaftpflicht?

Nein. Eine herkömmliche Betriebshaftpflicht ist nicht zeitgemäß und versichert die spezifischen Anforderungen von Freischaffenden und Unternehmen in der Dienstleistungsbranche völlig unzureichend. Reine Vermögensschäden (z. B. Wiederherstellung von Daten, Urheberrechtsverletzungen, Leistungsverzögerungen, Umsatz und Gewinnausfälle bei Kundschaft durch eine Betriebsunterbrechung) sind ohne spezielle Leistungserweiterungen nicht versichert.

Zeitgemäße Absicherung durch Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflicht für Dienstleister schützt Sie vor diesen Schadenersatzansprüchen und trägt zudem die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten für eventuell damit verbundene Auseinandersetzungen. Dabei spielt es - anders als in den typischen AGB-Regelungen - für den Berufshaftpflichtversicherer keine Rolle, ob Sie den Fehler leicht oder grob fahrlässig verursacht haben.

Hinweis: In anderen, typisch freiberuflichen Berufsgruppen wie z. B. Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Anwälte oder Architekten hat der Gesetzgeber auf die vielfältigen Haftungsrisiken reagiert und schreibt für die Berufszulassung zwingend eine spezifische Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung vor. Zudem wurden für alle Dienstleistungsberufe durch das DLG sogenannte Informationspflichten zur Berufshaftpflichtversicherung eingeführt.

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