Berufshaftpflicht

Ihre Vorteile im Haftungsfall (Schädigung eines Dritten)

Die Berufshaftpflicht für Dienstleister:innen über exali.at ist auf die speziellen Risiken im Dienstleistungssektor ausgerichtet und bietet sowohl Freischaffenden als auch Unternehmen einen sehr umfassenden Versicherungsschutz. Dabei wird den besonderen Risiken der heutigen digitalen und vernetzten Welt Rechnung getragen. So bietet die Berufshaftpflicht über exali.at im Schadenfall viele Besonderheiten wie die nachfolgenden Beispiele zeigen:

Schadenfall 1:
Vertraglich übernommene Haftung (sogenannte vertragliche Haftung)

Der Sozialversicherungsträger stellt fest, dass Sie als Freiberufler:in „scheinselbständig“ beschäftigt sind. Sie haben sich im Projektvertrag vertraglich dazu verpflichtet, die daraus resultierenden Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen – welche dem:der Auftraggeber:in auferlegt werden – für diesen Fall zu übernehmen.

Versicherungsschutz: Die Berufshaftpflicht übernimmt auch diesen vertraglich vereinbarten Anspruch (die sogenannte vertragliche Haftung).

In aller Regel wird es bei einer herkömmlichen Berufs- oder Betriebshaftpflicht zu einer Ablehnung kommen, da nur Ansprüche auf Basis der gesetzlichen Haftung versichert sind.

Schadenfall 2:
Versicherung von Verzugsschäden (Leistungsverzögerung)

Sie konnten die vereinbarte Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbringen. Durch die Überschreitung der abgesprochenen Deadline entstehen dem:der Auftraggeber:in erhebliche Mehrkosten.

Versicherungsschutz: Der durch die Verzögerung entstandene Schaden (Verzugsschaden) ist versichert. Hinweis: Im Falle der groben Fahrlässigkeit kann die Entschädigung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt werden.

In aller Regel wird es bei einer herkömmlichen Berufs- oder Betriebshaftpflicht zu einer Ablehnung kommen, da nur Verzögerungsschäden aufgrund eines vorhergehenden Sachschadens versichert sind.

Schadenfall 3:
Versicherung von Erfüllungsfolgeschäden

Sie haben bei Kundschaft ein Datensicherungssystem installiert. Nach einem Blitzschlag sind die Primärdaten beschädigt und das von Ihnen installierte Backup fehlerhaft. Viele Daten müssen neu ins EDV-System eingegeben werden, wodurch dem:der Auftraggeber:in zusätzliche Kosten entstehen.

Versicherungsschutz: Die Berufshaftpflicht versichert grundsätzlich alle Erfüllungsfolgeschäden – also auch die Kosten für die Datenrekonstruktion auf Grund Ihrer fehlerhaften Einrichtung des Datensicherungssystems.
Bei einer herkömmlichen Betriebshaftpflicht kann es zu einer Ablehnung des Schadens kommen, da in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) der „Schadenersatz statt der Leistung“ ausgeschlossen ist.

Schadenfall 4:
Versicherung von Umsatz- bzw. Gewinnausfall

Ein Fehler bei der Erbringung Ihrer Leistung hat einen direkten negativen Einfluss auf den Umsatz/Gewinn Ihrer Kundschaft in dieser Zeit.
Versicherungsschutz: Der Umsatzausfall des Kunden aufgrund Ihrer „Schlechtleistung“ ist versichert.

Schadenfall 5:
Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung

Aufgrund von Lieferschwierigkeiten, die Sie zu verantworten haben, kommt es zu einer verspäteten Einführung des neuen Archivierungssystems bei Ihrem Kunden oder Ihrer Kundin. Der:die Auftraggeber:in hat im Hinblick auf die Einführung des neuen Archivierungssystems (Paperless Office) jedoch bereits zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt, welche die Papierakten scannen und archivieren sollen.

Versicherungsschutz: Der:die Auftraggeber:in muss die zusätzlich eingestellten Arbeitskräfte entlohnen, obwohl diese nicht arbeiten können. Diese vergeblich aufgewendeten Kosten sind durch die Berufshaftpflicht abgesichert.

Bei einer herkömmlichen Berufs- oder Betriebshaftpflicht kann es zu einer Ablehnung des Schadens kommen, da in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) die „Nichterfüllung“ oder „Schlechterfüllung“ einer Leistung und die Folgeschäden daraus ausgeschlossen sind.

Schadenfall 6:
Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungspflichten

Ihre Kundschaft hat mit Ihnen bestimmte vertragliche Geheimhaltungspflichten vereinbart, die mit einer Vertragsstrafe geahndet werden können. Aus Unachtsamkeit schicken Sie eine Mail mit Projekt-Interna der Kundschaft an die falsche Adresse und verstoßen damit gegen die vereinbarte Geheimhaltungsklausel.

Versicherungsschutz: Ihr Kundeoder Ihre Kundin ist sehr verärgert und fordert die Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 Euro. Die Berufshaftpflicht übernimmt diese Vertragsstrafe. Hinweis: Entschädigungsgrenze 10 % der Versicherungssumme für Vermögensschäden bis maximal 25.000 Euro.

Bei einer herkömmlichen Berufs- oder Betriebshaftpflicht kommt es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Ablehnung, da die Übernahme von Vertragsstrafen in fast allen Haftpflichtbedingungen generell ausgeschlossen ist.

Schadenfall 7:
Pauschaler Schadenersatz

Sie haben mit der Kundschaft für die Überschreitung der Deadline einen pauschalen Schadenersatz pro Woche der Verzögerung vereinbart.

Versicherungsschutz: Die Berufshaftpflicht übernimmt auch vertraglich vereinbarte pauschale Schadenersatzforderungen ohne konkret nachweisbaren Schaden. Hinweis: Entschädigungsgrenze 10 % der Versicherungssumme für Vermögensschäden bis maximal 100.000 Euro.

Schadenfall 8:
Verstöße gegen Wettbewerbsrecht

Sie stellen Ihre Dienstleistung auf der eigenen Webseite dar. Nach Meinung eines Konkurrenten erfüllen das Impressum und die Datenschutzerklärung nicht alle rechtlichen Vorgaben. Er sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und mahnt Sie für diesen Verstoß kostenpflichtig ab.

Versicherungsschutz: Die Berufshaftpflicht übernimmt die Kosten zur Klärung, ob eine gerechtfertigte oder rechtsmissbräuchliche Abmahnung vorliegt, modifiziert ggf. die Unterlassungserklärung und übernimmt die Kosten für die Abmahnung und den Schadenersatz.

Bei einer herkömmlichen Berufs- oder Betriebshaftpflicht kommt es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Ablehnung, da die Verletzung von Wettbewerbsrechten sehr häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Schadenfall 9:
Weltweiter Versicherungsschutz auch in den USA

Sie veröffentlichen Informationen auf Ihrer Webseite und verletzen damit das Recht eines anderen (z. B. Urheber- oder Markenrecht). Sie werden vor einem amerikanischen Gericht verklagt. Hintergrund: Aufgrund des sogenannten „Territorialprinzips“ können Rechtsverletzungen vor den Gerichten des Landes verhandelt werden, in denen die Rechtsverletzung stattgefunden hat.

Versicherungsschutz: Die Berufshaftpflicht bietet automatisch weltweiten Versicherungsschutz für Vermögensschäden, wenn Ansprüche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Darstellung nicht Vertragsbestandteil, sondern eine vereinfachte Darstellung von Vertragsinhalten ist. Der Umfang des Versicherungsschutzes beurteilt sich ausschließlich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.