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Berufshaftpflicht
Ausgewählte Vertragsinhalte in der Berufshaftpflicht
Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages bzw. der versicherten Tarif-Bausteine. Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Informationen nicht abschließend sind.
1. Art der angebotenen Haftpflichtversicherung
Es handelt sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) mit zusätzlicher Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung (BHV). Man kann diese Versicherung auch als Berufshaftpflicht-Versicherung bezeichnen.
Die Vermögensschadenversicherung beinhaltet eine Vertrauensschaden-Versicherung und eine Eigenschaden-Versicherung. Diese versichern u.a. Schäden durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug einer mitversicherten Person (angestellte oder freie Mitarbeiter:innen) bei Gelegenheit einer dienstlichen Tätigkeit sowie Reputationsschäden, die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite und den Verlust schriftlicher Arbeitsdokumente.
Optionale Zusatzbausteine
Der Versicherungsumfang der Berufshaftpflicht kann optional um folgende Leistungen erweitert werden:
Versicherung von Eigenschäden durch einen Rücktritt des:der Auftraggebenden vom Auftrag/Projekt auf Werkvertragsbasis.
Versicherung der persönlichen Haftung (Außenhaftung) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH).
Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriff, DoS-Attacke, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie sonstigen Datenrechtsverletzungen. Z. B. Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung externer Computer-Forensik-Analystenteams oder spezialisierter Anwälte (inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie Krisenmanagement & PR. Zudem sind die Mehrkosten zur schnellen Beseitigung einer Unterbrechung im Business abgedeckt.
Der Versicherungsschutz umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter oder überhöhter Haftpflichtansprüche (sogenannter passiver Rechtsschutz).
2. Beitragsberechnung
Der Versicherungsbeitrag wird auf Grundlage der im Online-Antrag auf der exali.at Webseite gemachten Angaben ermittelt. Dabei wird bis zu einem Jahresnettoumsatz von 3.000.000 Euro ein Stückbeitrag für das jeweilige Umsatzband (z. B. 50.000 Euro bis 100.000 Euro) angeboten. Näheres dazu finden Sie im Beitragsrechner.
3. Beitragszahlung
Der Versicherungsbeitrag wird, wie in der Beitragsrechnung ausgewiesen, jährlich per SEPA Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Im Rahmen der Antragstellung erteilen Sie dem Versicherer ein elektronisches SEPA Mandat. Der Erstbeitrag wird ca. 21 Tage nach Versicherungsbeginn bzw. nach Antragstellung eingezogen.
4. Nichtzahlung des ersten Beitrages
Wenn der Versicherer durch Ihr Verschulden (z. B. weist Ihr Konto keine ausreichende Deckung auf) den ersten Versicherungsbeitrag von Ihrem Konto nicht abbuchen kann, hat der Versicherer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.
5. Mindestvertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn, es wurde abweichend als Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z. B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Rumpfjahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls die abweichende Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.
6. Versicherungsbeginn
Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Online-Antrag beginnt der Versicherungsschutz mit dem von Ihnen im Antrag ausgewählten Datum um 00:00 Uhr MEZ (auch Samstag oder Sonntag!). Voraussetzung dafür ist die "positive" Beantwortung der Antragsfragen. Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 3 Monate wählen oder den Beginn bis zu 12 Monate in die Zukunft legen.
7. Verlängerung und Kündigung des Vertrages
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer:in oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.
8. Sonderkündigungsrecht
Neben dem unter Punkt 7. beschriebenen ordentlichem Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.
Zudem haben Sie das Recht, bei einem Risikowegfall (z. B. Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit) die Versicherung außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den Versicherungsbedingungen der Berufshaftpflicht (für Dienstleister) vertraut zu machen.