Berufshaftpflicht

Gerichtsstand und anwendbares Recht der Berufshaftpflichtversicherung

Anwendbares Recht

Dem Dienstleister-Haftpflichtvertrag liegt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zugrunde.

Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Ebenso erfolgt jede Kommunikation zwischen Ihnen und uns in deutscher Sprache.

Gerichtsstand für Klagen gegen den:die Versicherungsnehmer:in

Für Klagen gegen den:die Versicherungsnehmer:in ist das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der:die Versicherungsnehmer:in zur Zeit der Klageerhebung einen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen einen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer

Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für seinen oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden.

Hat ein:e Versicherungsvertreter:in den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der:die Vertreter:in zur Zeit der Vermittlung oder Schließung die gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung den Wohnsitz hatte. Im Falle von exali ist das Augsburg.

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der:die Versicherungsnehmer:in zur Zeit der Klageerhebung einen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen den gewöhnlichen Aufenthalt, hat.