Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) der Berufshaftpflichtversicherung
Zur Absicherung von Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Folgeschäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten (z. B. Kundschaft oder Auftraggeber:innen) zufügen, empfehlen wir Ihnen eine umfassende Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung. Bei der Büro- & Betriebshaftpflicht handelt es sich ebenso wie bei der Vermögensschadenhaftpflicht um eine „All-Risk-Deckung“.
Einige Beispiele für versicherte Risiken in der Betriebshaftpflicht
Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Dienstleistung
Schäden auf Dienstreisen, Messen, Ausstellungen oder Events (weltweit)
Schäden am angemieteten Büro oder Veranstaltungsraum (Mietsachschäden)
Schäden bei der Organisation und Ausführung von Seminaren oder Schulungen
Schäden durch den beruflichen Einsatz von Flugdrohnen bis zu 5 kg (inkl. Kamera)
Obhutsschäden an bis zu 6 Monate gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen fremden Gegenständen
Verlust von Schlüsseln und Code-Karten der Kundschaft
Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
Schäden aus der Umwelthaftung
Versicherungssummen der Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung wird mit vier unterschiedlichen Versicherungssummen im Beitragsrechner angeboten.
2.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
5.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
10.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
Die Versicherungssummen sind 3-fach maximiert, d.h. für alle Betriebshaftpflicht-Schadenfälle eines Jahres steht jeweils die dreifache Versicherungssumme für Schadenzahlungen zur Verfügung.
Selbstbeteiligung der Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung
Für Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung (Für einige Tätigkeiten mit höherem Risiko, wie zum Beispiel Technische:r Redakteur:in oder Clinical Research Organisation, fällt eine Selbstbeteiligung an, die eigens ausgewiesen wird).
Für die angebotenen Zusatzbausteine gilt teilweise eine abweichende Selbstbeteiligung, auf die wir jedoch ggf. im Beitragsrechner transparent hinweisen.
Abwahl der Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung kann in der individuellen Tarifauswahl auch abgewählt werden. Wir empfehlen dies allerdings nur, wenn Sie bereits eine bestehende Betriebshaftpflicht (Vorversicherung) haben. Langfristig sollten Sie jedoch überlegen, die Betriebshaftpflichtversicherung in die Berufshaftpflicht (für Dienstleister) zu integrieren.
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