Cyber-Versicherung

Zusatzbaustein Cyber-Betriebsunterbrechung (optional)

Manche Cyber-Attacken sind schnell abgewehrt. Was aber, wenn es den Angreifern gelingt, Ihr Business (oder einzelne Bereiche davon) über einen längeren Zeitraum lahmzulegen? Vor diesem existenzbedrohenden Szenario können Sie sich mit dem Zusatzbaustein Betriebsunterbrechung schützen.

Dieser ersetzt Ihnen im Ernstfall den teuren Ausfallschaden. Das bedeutet: Die Versicherung übernimmt Ihren entgangenen Betriebsgewinn ebenso wie die fortlaufenden Kosten für die Dauer der Betriebsunterbrechung oder -beein­trächtigung.

Umfang des Versicherungsschutzes

Versichert sind Schäden aufgrund einer Betriebsunterbrechung - oder beeinträchtigung durch einen versicherten Cyber-und Dateneigenschaden. Zudem besteht Versicherungsschutz, wenn Sie eine:n Diestleister:in beauftragt haben und diese:r für die Betriebsunterbrechung bei Ihnen verantwortlich ist (z.B. Hoster oder Cloud-Anbieter).

Ebenfalls versichert ist eine Betriebsunterbrechung durch die Verfügung einer Datenschutzbehörde. Zudem sind Sie geschützt, wenn durch technische Probleme, die allein von Ihrem System ausgehen und unvorhergesehen und unbeabsichtigt sind, eine Betriebsunterbrechung auftritt. Dies ist bei folgenden Szenarien der Fall:

  • einem Ausfall der Stromversorgung,
  • einer Über- und Unterspannung,
  • einer elektrostatische Aufladung und statische Elektrizität,
  • einer Überhitzung,
  • einem unterlassenen IT-Systemupgrade,
  • einem Softwarefehler,
  • einem internen Netzwerkfehler oder
  • einem IT-Hardwarefehler

Leistungen des Versicherers

Wenn Sie wegen der Störung nicht arbeiten können, wird Ihr Ertragsausfall in der Zeit der Störung oder Unterbrechung Ihres Betriebes vom Versicherer ersetzt. Der Ertrag setzt sich aus den fortlaufenden Kosten, wie etwa Personal- oder Mietkosten und Ihrem Gewinn zusammen.

Mehrkosten die Ihnen wegen des Schadens entstehen werden ebenfalls vom Versicherer getragen. Mehrkosten fallen zumeist an für:

  • Nutzung fremder Anlagen, insbesondere IT-/Computersysteme,
  • Inanspruchnahme von Fremddienstleistungen (zum Beispiel IT-Dienstleistungen, Büroservice, IT-Forensik),
  • erforderlichen Maßnahmen zur Information des eigenen Kunden:innen-stammes der Versicherten.

Vorleistung bei Nutzung von Cloud- und Hosting-Diensten

Sollte ein:e externe:r Dienstleiter:in für Ihren Cyber-Dateneigenschaden und die darauf folgende Betriebsunterbrechung verantwortlich sein, muss diese:r für den entstandenen Schaden aufkommen.

Sollte der Fall allerdings noch strittig sein, übernimmt zunächst der Versicherer entstandene Schäden bis 500.000 Euro, maximal jedoch bis zur Höhe Ihrer Versicherungssumme. Im Gegenzug übertragen Sie Ansprüche in gleicher Höhe an den Versicherer, damit dieser Ihren Dienstleister oder Ihre Dienstleisterin für den Schaden in Regress nehmen kann, wenn feststeht, dass dieser dafür verantwortlich ist. 

Zeitliche Selbstbeteiligung

Der Zusatzbaustein Cyber-Betriebsunterbrechung hat eine zeitliche Selbstbeteiligung: Lediglich den Schaden, der in den ersten acht Stunden einer Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung entsteht, müssen Sie selbst tragen. Die Mindest-Selbstbeteiligung ist  jedoch der im Online-Rechner gewählte Selbstbehalt.