Berufshaftpflicht für Unternehmensberater:innen
Optimaler Schutz für Unternehmensberater:innen
- Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Beratungsfehler umfassend abgesichert
- Abgesichert auch bei Sach- und Personenschäden
- Zuverlässige Unterstützung im Schadenfall
- Weltweiter Schutz
- Besonders günstig für Existenzgründer:innen
- Individuelle Deckungssummen und frei wählbare Zusatzbausteine
- Persönliche Betreuung durch das exali-Expertenteam
Rundum abgesichert - mit der exali.at Berufshaftpflichtversicherung
Vollständiger Schutz
Offene Deckung - versichert ist alles, was nicht ausgeschlossen wird
Rücktritt vom Projekt
Projektabbrüche sind optional versicherbar
Rechtsverletzungen
Absicherung von rechtlichen Risiken wie Verstößen gegen die DSGVO
Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Deshalb exali.at
- Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
- Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
- Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
- Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
- Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
- Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z. B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)
Über die exali.at Consulting-Haftpflicht
Rundum abgesichert
Die exali.at Consulting Haftpflicht versichert die beruflichen Risiken von Unternehmensberatern, Intermin Managern und Trainern.
Sie umfasst die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und die Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung und lässt sich optional erweitern um verschiedene Leistungsbereiche.
Durch die Offene Deckung sind alle rechtlichen Risiken abgesichert, die nicht explizit ausgeschlossen wurden. Außerdem bietet exali.at die Möglichkeit, selbst Projektabbrüche optional zu versichern.
Referenzen zu exali.at
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Die Consulting-Haftpflicht von exali.at: Umfassend geschützt als Unternehmensberater:in
Damit Sie als Unternehmensberater:in voll und ganz auf die Ansprüche Ihrer Kunden und Kundinnen eingehen können, bietet Ihnen die Consulting-Haftpflicht von exali.at das Rund-um-sorglos-Paket für Ihr Business. Von der Beratung bis zur persönlichen Betreuung im Schadenfall, die Versicherungsexperten und -expertinnen der exali-Kundenbetreuung sind für Sie da.
Zusatzbaustein „Mergers & Acquisitions (M&A)“
Für den Fall, dass Sie sich als Unternehmensberater:in auch um Käufe und Verkäufe von Unternehmen, Kapitalbeschaffungsmaßnahmen oder sich um Due Diligence Prüfungen kümmern, sind die hinzukommenden Risiken über den Baustein „Mergers & Acquisitions (M&A)“ versicherbar. Gerade bei länderübergreifenden Transaktionen ist eine zusätzliche Absicherung dieser nicht unerheblichen finanziellen Risiken besonders wichtig. Die Consulting-Haftpflicht von exali.at, die Berufshaftpflicht für Unternehmensberater:innen, sichert Sie weltweit ab.
Berufshaftpflicht und Rechtsschutzversicherung: Die Unterschiede
Berufshaftpflicht
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie bei beruflichen Fehlern und daraus resultierenden Schadenersatzforderungen oder Abmahnungen geschützt. Der Versicherer prüft im Rahmen des passiven Rechtsschutzes, ob gegen Sie gestellte Forderungen berechtigt und in der Höhe angemessen sind oder nicht. Sind die Forderungen berechtigt, dann werden diese bezahlt, andernfalls werden sie abgewehrt. Sie können dabei für Ihr spezifisches Berufsrisiko die gewünschte Deckungssumme auswählen und den Schutz durch Zusatzbausteine ergänzen. So sind Sie immer optimal abgesichert, auch wenn Ihr Business wächst.
Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die Abwicklung und Sie müssen sich nicht selbst mit der Gegenpartei auseinandersetzen. Da der Versicherer für den Schaden aufkommt, hat dieser ein Eigeninteresse daran, den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen. Somit profitieren Sie entweder von der Abwehr der Ansprüche (Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten werden übernommen), oder von der Zahlungsübernahme des Versicherers bei berechtigten Schadenersatzforderungen.
Rechtsschutzversicherung
Im Gegensatz zur Berufshaftpflicht übernimmt die Rechtsschutzversicherung keine Zahlung von Schadenersatzforderungen. Die Rechtsschutzversicherung ist aktiv ausgerichtet und übernimmt für Sie zum Beispiel die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn Sie gerichtlich gegen jemanden vorgehen möchten (z. B. weil eine Person Ihr Firmeneigentum beschädigt hat und Sie Schadenersatz wollen). Werden stattdessen gegen Sie Schadenersatzforderungen aufgrund eines Fehlers in Ihrer freiberuflichen Tätigkeit erhoben, so ist der passive Rechtsschutz einer Berufshaftpflicht für die Abwehr solcher Forderungen zuständig.
Die Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten der anwaltlichen Beratung und Konfliktlösung durch Mediation auf. Je nach Leistungsumfang können Sie auch Ihre Geschäftsdokumente, wie beispielsweise AGB oder Verträge, durch einen Anwalt oder eine Anwältin prüfen lassen und vermeiden so Fehler in Dokumenten, die zu Abmahnungen führen können. Daher kann die Rechtsschutzversicherung für Freiberufler:in, Freelancer:in und Selbständige eine sinnvolle Ergänzung zur Berufshaftpflicht sein; ein Ersatz dafür ist sie allerdings nicht.
Achtung: Haftung kann in den AGB nicht ausgeschlossen werden
Viele Freiberufler:innen glauben, dass eine Rechtsschutzversicherung ausreichend ist, da die Haftung ja in den AGB ausgeschlossen werden kann. Eine Berufshaftpflichtversicherung wird in diesem Fall häufig als überflüssig angesehen. Das ist allerdings ein Irrtum: Die Haftung kann in den AGB lediglich begrenzt, jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für berufliche Fehler müssen Sie als Freiberufler:in oder Freelancer:in geradestehen und haften. Nur mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie daher vor den teuren Konsequenzen beruflicher Fehler geschützt.
Auf diese Risiken sollten Sie als Unternehmensberater:in achten!
Ein, auf die Personalvermittlung spezialisierter, Unternehmensberater wurde beauftragt einen neuen Finanzvorstand für ein Großunternehmen zu finden, zunächst mit Erfolg. Doch der Headhunter versäumte eine genaue Prüfung des Kandidaten, der wegen Betrugs bereits vorbestraft war. Das Unternehmen nahm den Headhunter in Regress und forderte 145.000 Euro Schadenersatz.
Fälle aus den exali-Schadenfall-Akten:
Ein Apotheker beauftragte einen Unternehmensberater mit einer Standort-Analyse für die Neueröffnung einer Apotheke. Der Unternehmensberater war leider nicht gründlich genug und übersah die Eröffnung einer anderen Apotheke in unmittelbarer Nähe. Für beide Apotheken ungünstig. Der Auftraggeber nahm den Unternehmensberater daraufhin in Haftung und forderte Schadenersatz wegen Fehlberatung. Zu seinem Glück hatte der Unternehmensberater die Consulting-Haftpflicht von exali.at abgeschlossen, die genau solche Schäden abdeckt.
Abseits von Beratungsfehlern schützt Sie die Consulting-Haftpflicht von exali.at auch bei Abmahnungen wegen Urheber- und Lizenzrechtsverletzungen. Ein versicherter Consultant wurde genau deswegen abgemahnt, als er für seinen eigenen Newsletter Informationen aus einem Forum bezog, ohne eine Erlaubnis dafür zu haben. Die Kosten von 2.500 Euro wurden vollständig übernommen.
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