- Home
- Consulting-Haftpflicht
- FAQ-Häufige Fragen
- FAQ zum Vertragsumfang
Consulting-Haftpflicht
ZEIGEN SIE ES IHREN AUFTRAGGEBERN!
ZEIGEN SIE ES IHREN AUFTRAGGEBERN!
Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
FAQ zur Consulting-Haftpflicht: Versicherungsumfang
Bei der Consulting-Haftpflicht handelt es sich um eine offene Deckung für die Risiken als Unternehmensberater:in, Personalberater:in und Interim Manager:in. Im Online-Antrag können Sie zur Klarstellung eines oder mehrere der folgenden neun Tätigkeitsfelder auswählen, die dann in den Versicherungsschein übernommen werden:
1. Unternehmensberater:in
Unternehmensberater:in, (Senior-) Consultant, Business- und Management-Berater:in, (Business-) Analyst:in, Controller:in, Strategie-Berater:in, Organisations- und Entwicklungsberater:in, Prozessberater:in, Logistikberater:in, (Turnaround-) Management-Berater:in, Management-Auditor:in, Außenwirtschaftsberater:in (inkl. politischer Lobbyarbeit)
2. Personalberater:in und Vermittler:in
Personalberater:in (inkl. Erstellung psychologischer Gutachten), Personalvermittler:in, Personaldienstleister:in (inkl. Arbeitnehmerüberlassung), Personalentwickler:in, Personalcontroller:in, Headhunter:in, Recruiter:in, E-Recruiter:in, Recruiting Process Manager:in, Outsourcing-Berater:in
3. Markt- und Meinungsforscher:in
Marktforscher:in und Meinungsforscher:in, Market Research Analyst:in (nicht Bank- und Investmentbereich)
4. Interim Manager:in und Projektleiter:in
Interim Manager:in/Manager:in auf Zeit, externe:r Programm Manager:in / Produktmanager:in, Qualitätsmanager:in (QM/TQM/EFQM), Outsourcing Manager:in, Auditor:in, Testmanager:in, Projektleiter:in, Projektmanager:in, Projektcontroller:in, Projektassistent:in
5. Trainer:in
Freiberufliche:r Dozent:in (z. B. Schulungen, Seminare), Trainer:in, Coach, Mediator:in, Wirtschaftsmediator:in, Moderator:in, Supervisor:in
6. Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Externe Fachkraft und Berater:in für Arbeitssicherheit (z.B. SiFa oder FaSi) und Betriebsschutz (z. B. Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Maschinenschutz)
7. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in
Externe Fachkraft als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo genannt
8. Betriebsbeauftragte:r für Umweltschutz
Externe:r Beauftragte:r für die Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf allen Gebieten des betrieblichen Umweltschutzes
9. Externe:r Datenschutzbeauftragte:r/EU-Datenschutzvertreter:in
Bei der Consulting-Haftpflicht handelt es sich um eine All-Risk-Deckung. D. h. die durch die nachfolgend genannten Tätigkeiten als Consultant versicherten Risiken sind pauschal versichert, ohne dass diese im Versicherungsschein einzeln aufgezählt werden müssen. Daher handelt es sich bei den nachstehend genannten Risiken lediglich um Beispiele.
Beispiele für versicherte Risiken als Unternehmensberater:in in den Bereichen:
- Existenzgründung und Firmengründung, Umwandlung, Sanierung und Auflösung von Unternehmen, Finanzierung (Corporate Finance) und Fördermittel, Cash-flow-Beratung und Planung
- Auslagerung (Outsourcing), Umstrukturierung, Kostensenkung, Rationalisierung, Einführung neuer Technologien, Risk-Management
- Buchführung, Rechnungswesen und Controlling
- Beratung in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Merchandising; Außenwirtschaftsberatung
- Gutachterliche Beurteilung bestehender Betriebs- oder Marktverhältnisse (Marktanalyse)
- Managementberatung u. a. in den Bereichen Strategie, Organisation, Leadership und Marketing
- Strategieentwicklung, Strategieplanung und Umsetzung
- Beschaffungs- und Einkaufsoptimierung, Logistikberatung, Organisationsdiagnose
- Qualitätsmanagement, Umweltmanagement und Auditierung
- Sicherheits- und Datenschutzberatung
Beispiele für versicherte Risiken als Personalberater:in und Personalvermittler:in in den Bereichen:
- Personalsuche/Personal-Recruitment (Headhunting), E-Recruiting, Personalauswahl und Vermittlung
- Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ), Zeitarbeit, Personalleasing
- Beratung, Unterstützung und Durchführung von Bewerbungsgesprächen, Eignungstests und Assessment-Centern (ACs), Informationsveranstaltungen, Erstellung psychologischer Gutachten
- Entwicklung und Gestaltung von Personal- und Stellenanzeigen sowie deren Schaltung in den Medien
- Personalschulung, Personalentwicklung, Weiterbildung, Workshops, training on the job
- Qualitäts- und Transferkontrolle (z.B. Mitarbeiterbefragungen, Coaching)
- Personalwirtschaftliche Potenzial- und Kapazitätsanalyse
- Evaluation z. B. von Managern und Führungskräften
- Personalwirtschaftliche Unternehmensbewertungen
- Personalmarketing, Organisations-Audits
Beispiele für versicherte Risiken als Marktforscher:in und Meinungsforscher:in in den Bereichen:
- Planung und Durchführung von Marktanalysen und Meinungsumfragen (z.B. Interviews, Tests, Mailings)
- Planung und Durchführung von Datenerhebungen
- Auswertung und Aufbereitung von Umfrageergebnissen
- Beratung im Zusammenhang mit Marktbefragungen, z.B. zur Methodik, Realisierbarkeit, Kosten, Zielgruppen und Marktpotenzialen
- Kosten-Nutzen-Analyse
- Analyse von Distributionswegen
Beispiele für versicherte Risiken als Interim Manager:in und Projekt Manager:in in den Bereichen:
- Zeitlich befristete Übernahme von Management und Führungsaufgaben
- Treffen von Entscheidungen für das Unternehmen
- Management-Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Leitung eines Projektes (Definition, Auftrag, Planung, Durchführung, Kontrolle, Abschluss)
- Integrationsmanagement, Inhalts- und Umfangsmanagement, Terminmanagement, Kostenmanagement
- Qualitätsmanagement (z. B. TQM, EFQM), Beschaffungsmanagement, Risikomanagement, Personalmanagement (HR), Kommunikationsmanagement
- Durchführung von Audits z. B. zur Bewertung von Prozessen hinsichtlich der Erfüllung von Anforderungen und Richtlinien
- Planung und Steuerung von Testprozessen sowie Durchführung von Reviews
Beispiele für versicherte Risiken als Trainer:in oder Coach in den Bereichen:
- Planung und Durchführung von Schulungen und Seminaren, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
- Teamentwicklung, Organisationsentwicklung, Potenzialanalyse
- Personalschulung, Coaching, Teamcoaching, Persönlichkeitscoaching, Workshops
- Management Coaching, Videotraining
- Gesundheitscoaching (z. B. Work-Life-Balance, Stressbewältigung, Entspannungstechniken)
- Mediation, Wirtschaftsmediation, Moderation, Workshop Moderation
Beispiele für versicherte Risiken als Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi / SiFa):
Unterstützung und Beratung der Auftraggeber:innen zu den Themen Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, insbesondere
- Unterstützung und Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
- Unterstützung und Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Unterstützung und Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
- Unterstützung und Beratung bei der Erprobung und Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen, um festgestellte Mängel dem Arbeitgeber mitzuteilen
- Erarbeitung von Vorschlägen für Maßnahmen zur Beseitigung von erkannten Mängeln
- Belehrung über Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen Mitarbeiter bei der Arbeit ausgesetzt sind
- Beratende Funktion bei der Organisation von Brandschutz, Evakuierungsmaßnahmen und Erster Hilfe
- Mitwirkung bei der Schulung des Sicherheitsbeauftragten
Beispiele für versicherte Risiken als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in (SiGeKo):
Der Koordinator hat im Wesentlichen Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Der Koordinator hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen; zum Beispiel:
- Koordinierung der SiGe-Belange zwischen den Beteiligten
- Mitwirkung bei der Abstimmung und Information mit beteiligten Behörden und Institutionen, wie Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt etc.
- Analyse der Entwurfs- und Ausführungsplanung in Bezug auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte
- Vorüberlegungen zur Baustelleneinrichtung und Hinwirken auf die Berücksichtigung zugehöriger Maßnahmen
- Ausarbeitung des SiGe-Planes auf Grundlage der vorgenommenen Analysen
- Ausarbeitung der Baustellenverordnung
- Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen
- Überprüfung der Umsetzung des SiGe-Plans und anderer sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen
- Beratung hinsichtlich der Terminplanung bei der Festlegung angemessener Ausführungszeiträume für Maßnahmen im Rahmen der SiGe-Koordination
- Mitwirkung bei der Vergabe von Aufträgen, insbesondere Prüfen von Angeboten auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit angebotener Leistungen im Zusammenhang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutz
- Laufende Überprüfung des SiGe-Planes und erforderliche Veranlassung von Änderungen/Ergänzungen, nötigenfalls Fortschreibung sowie Bekanntmachung aktualisierter SiGe-Pläne
- Koordinierung der Gewerke/Auftragnehmer:innen zum Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen
- Durchführung von Baustellenbegehungen in angemessenen, zeitlichen Abständen
Beispiele für versicherte Risiken als Externe:r Beauftragte:r für Umweltschutz und Abfallentsorgung in den Bereichen:
- Beratung in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf allen Gebieten des betrieblichen Umweltschutzes
- Unterstützung bei der Organisation der Abfallentsorgung (rechtzeitige Entleerung der Abfallbehälter am Betriebsstandort, Dokumentation der Abfallnachweise, Controlling der Entsorgungskosten etc.)
- Unterstützung bei der Erstellung von Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepten
- Schulung der Mitarbeiter:innen in Fragen der Abfallentsorgung
- Controlling anlagenbezogener Umweltkennzahlen
- Beratung zur Anlieferung und Lagerung von Betriebsstoffen
- Schulung der Mitarbeiter für Notfälle/Leckagefälle
- Durchführung von Umwelt-Audits und Unterstützung der Auftraggeber:innen bei Umwelt-Zertifizierungen
Beispiele für versicherte Risiken als Externe:r Datenschutzbeauftragte:r oder EU-Datenschutzvertreter:in in den Bereichen:
- Beratung und Betreuung der Geschäftsführung eines Unternehmens in Datenschutzfragen
- Überwachung der Datenverarbeitung und von Datenverarbeitungsprogrammen
- Durchführen von Vorabkontrollen und Audits
- Einweisung und Schulung von datenverarbeitendem Personal
- Mitwirkung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation
- Einrichten und Führen öffentlicher Verfahrensverzeichnisse
- Beratung in allen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz
- Bearbeitung von Auskunftsersuchen von Betroffenen
- Unterstützung bei der datenschutzgerechten Ausgestaltung von Verträgen bei externer Auftragsdatenverarbeitung
- Unterstützung bei der Gestaltung von datenschutzkonformen Formularen und Verträgen
Durch unsere exali.at Bedingungen zur Consulting-Haftpflicht sind auch überschneidende Tätigkeiten im IT- und Telekommunikationsbereich, als Energieberater:in, Buchhalter:in sowie als Medien-, Werbe- und Grafikagentur versichert.
Wie bei jedem Versicherungsvertrag gibt es auch bei der Consulting-Haftpflicht gewisse Ausschlüsse und Leistungsbeschränkungen, sowohl in der Vermögensschadenhaftpflicht als auch in der Betriebshaftpflichtversicherung.
Durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind unter anderem nicht versichert:
- Ansprüche wegen der Begutachtung des Wertes von Unternehmen oder Unternehmensteilen
Hinweis: Kann über den optionalen Zusatzbaustein Mergers & Acquisitions Versicherung (M&A) mitversichert werden. - Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände
Hinweis: Die organschaftliche Tätigkeit als zeitlich begrenzt bestellte:r Interim-Geschäftsführer:in (bei einem externen Unternehmen) kann jedoch über die optionale D&O-Versicherung für Interim Manager (IM-D&O) mitversichert werden. Sollten Sie Ihr eigenes Business als Kapitalgesellschaft betreiben, können Sie Ihre Organhaftung als Geschäftsführer:in mit der D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) absichern - Ansprüche aus Prospekthaftung
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Insolvenzverwalter:in
- Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des :der Auftraggebenden
- Ansprüche aus individuell mit Kundschaft / Auftraggeber:innen vereinbarten Vertragsstrafen, Garantie- oder Erfolgszusagen
Hinweis: Versichert sind jedoch Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarungen. Ebenso besteht Versicherungsschutz für Schadenersatz, der aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung nicht am konkreten Schaden bemessen, sondern pauschal geltend gemacht wird (pauschaler Schadenersatz) - Ansprüche wegen der Berechnung von Bauzeiten oder Lieferterminen oder aus der Überschreitung von Voranschlägen
- Ansprüche, die sich aus Geldstrafen, Bußen oder Entschädigungen mit Strafcharakter ergeben
Durch die Betriebshaftpflichtversicherung sind unter anderem nicht versichert:
- Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung
- Schäden an fremden beweglichen Sachen wenn diese z. B. gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen sind
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt:in oder Ingenieur:in (z. B. Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen)
- Ansprüche wegen Produktfehlern inkl. Rückruf von Produkten und der damit in Verbindung stehenden Kosten
- Ansprüche wegen Anlagen des Versicherungsnehmers, die nach dem Umweltschutz dienenden Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen
Beispiel für eine Leistungsbeschränkung:
Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.
Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Zweigstellen im Inland und Europäischen Wirtschaftsraum sowie im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (UK) sind ohne namentliche Nennung versichert.
Die Mitversicherung von Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Zweigstellen in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftraums muss gesondert vereinbart werden. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein individuelles Angebot.Arbeitsgemeinschaften und Joint Ventures
Versicherungsschutz besteht auch für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und Joint Ventures (sofern in Ländern des EWR oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (UK) betrieben), selbst wenn sich der Haftpflichtanspruch gegen die Arbeitsgemeinschaft oder das Joint Venture selbst richtet.
Sie können den Versicherungsbeginn im Online-Rechnermaximal drei Monate in die Vergangenheit stellen und somit ein begonnenes Projekt versichern, wenn noch kein Schaden eingetreten ist.
Wenn kein Vorversicherungsvertrag bestand, umfasst der Versicherungsschutz auch vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Schadenereignisse, welche bis zu 6 Monate und bei Start-ups bis zu 12 Monate vor Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten sind. (Dies gilt nicht, wenn Ihnen die Schadenereignisse vor Abgabe der Vertragserklärung bekannt waren.)
Eine Vorversicherung, die darüber Monate hinausgeht, bedarf der besonderen Vereinbarung. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein individuelles Angebot.
Im Rahmen der Consulting-Haftpflicht Bedingungen sind folgende Eigenschäden beitragsfrei mitversichert:
Reputationsschäden
Sofern im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall ein Reputationsschaden droht, zahlt Ihnen der Versicherer eine PR-Beratung, um den eigenen Schaden zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten. Dies gilt auch im Falle der Verbreitung öffentlicher Falschinformationen (Fake News) durch Dritte.
Verlust von schriftlichen Arbeitsdokumenten
Versicherungsschutz besteht für die Wiederbeschaffung verloren gegangener schriftlicher Arbeitsdokumente, welche Sie zur Auftragserledigung benötigen.
Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite
Wurde durch eine:n Hacker:in die eigene Webseite verändert oder blockiert, trägt der Versicherer die Kosten, um die Veränderung oder Blockade rückgängig zu machen.
Domain-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für Kosten für durch Dritte verursachte Verluste der eigenen Domainnamenrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage.
Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen
Versichert sind Vermögensschäden, die Sie durch die Unredlichkeit (z. B. Unterschlagung, Untreue oder Betrug) der eigenen Mitarbeiter:innen sowie durch Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti, Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung erleiden.
Betrugsversicherung/Social Engineering
Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden (zum Beispiel vermeidbare Mehraufwendungen), die durch Betrug oder Urkundenfälschung Dritter in der Absicht verursacht werden, sich rechtswidrig zu bereichern.
Versicherungsschutz besteht darüber hinaus, wenn durch arglistige Täuschung eigener Mitarbeiter irrtümliche Zahlungstransaktionen oder Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen durchgeführt werden (sog. Social Engineering Schaden).
Optionale Eigenschadenversicherungen
Der Rücktritt der Auftraggeber:innen vom Projektvertrag auf Werkvertragsbasis kann über den optionalen Zusatzbaustein Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) abgedeckt werden (siehe Punkt 7).
Die optionale Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken eines Hackerangriffs, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (siehe Punkt 9).
Durch den optionalen Zusatzbaustein Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den Rücktritt Ihrer Kundschaft/Auftraggeber:innen von einem laufenden Beratungsauftrag oder Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.
Personal- und Sachkosten versichert
Der Versicherer ersetzt Ihre vergeblichen Aufwendungen (Sach- und Personalkosten einschließlich der Honorare von Selbständigen und Freischaffenden sowie eigenem Werklohn, nicht jedoch Ihren entgangenen Gewinn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Kunden, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch Sie beruht.
Der Zusatzbaustein versichert:
- Ihre vergeblichen Aufwendungen (Honorare und entstandene Kosten sowie eigener Werklohn))
- Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitenden und Subunternehmen
- Passiver Rechtsschutz: Der Versicherer klärt auf seine Kosten, ob der Rücktritt Ihrers Auftraggebers oder Ihrer Auftraggeberin gerechtfertigt war.
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Projekte, die nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss dieses Zusatzbausteins abgeschlossen wurden.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Je nach gewähltem Tarif sind Schäden mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro oder 300.000 Euro pro Schadenfall versichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen.
Die Consulting-Haftpflicht übernimmt auch Schäden, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen über die gesetzliche Haftung hinausgehen und damit eine Haftungsverschärfung darstellen (sogenannte vertragliche Haftung). Ein Beispiel hierfür wäre eine Haftungsfreistellung eines Auftraggebers oder einer Auftraggeberin.
In den Versicherungsbedingungen der Consulting-Haftpflicht ist zur vertraglichen Haftung Folgendes geregelt:
Versicherungsschutz besteht auch für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen
- Verschuldens bei Vertragsverhandlungen;
- der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht;
- der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
Eine Leistungsverzögerung ist versichert, da im Rahmen der vertraglichen Haftung (Kapitel A. Ziffer 2.5 der Versicherungsbedingungen) auch Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen der Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht (sogenannte Erfüllungsfolgeschäden) versichert sind.
Darüber hinaus ist in den zusätzlichen Deckungserweiterungen (Kapitel A. Ziffer 3.1 der Versicherungsbedingungen) der Versicherungsschutz bei Leistungsverzögerungen explizit vereinbart:
Versicherungsschutz besteht darüber hinaus auch für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn aufgrund der Verzögerung einer Leistung.Die optionale D&O-Versicherung für Interim Manager (IM-D&O) ist ein Zusatzbaustein zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie bietet zusätzlichen Versicherungsschutz für die Tätigkeit als Interim Manager:in in einem externen Unternehmen, wenn Sie nicht nur als Berater:in, sondern auch als Organ eines Unternehmens (z. B. Geschäftsführer oder Vorstand) tätig sind.
Ein:e Interim Manager:in in Organfunktion haftet z. B. nach § 93 Abs. 2 AktG und § 43 Abs. 2 GmbHG auch gesellschaftsrechtlich, d. h. für Schadenersatzansprüche, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen seiner Tätigkeit als Mitglied des Managements resultieren. In Kombination mit der Consulting-Haftpflicht bietet die D&O-Versicherung für Interim Manager (IM-D&O) vollumfänglichen Schutz vor Ansprüchen aus Beraterverträgen sowie vor gesellschaftsrechtlichen Schadensersatzansprüchen.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme für den IM-D&O Baustein beträgt je nachdem 100.000 Euro, 250.000 Euro oder 500.000 Euro je Versicherungsfall.
Dieser optionale Zusatzbaustein versichert die persönliche Außenhaftung (Organhaftung) gegenüber Dritten für Pflichtverletzungen als dauerhaft angestellte:r Geschäftsführer:in oder geschäftsführende:r Gesellschafter:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH).
Hintergrund: Ein:e Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haftet persönlich mit dem Privatvermögen z. B. gemäß § 84 Abs. 2 Aktiengesetz gesellschaftsrechtlich für Vermögensschäden, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen der Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren. Dies wird als Organhaftung bezeichnet. Mit dem Zusatzbaustein D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) können Sie sich vor dieser persönlichen Haftung schützen.
Welche Personen sind über die D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) versichert?
Bestellte oder stellvertretende Mitglieder
- der Geschäftsführung oder des Vorstandes,
- des Beirates oder Aufsichtsrates,
- des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors.
Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)
Im Rahmen der D&O-Versicherung (Geschäftsführerhaftpflichtversicherung) übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und trägt in diesem Zusammenhang auch die Kosten z. B. für Anwälte, Gutachten und Gerichte (Passiver Rechtsschutz).
Der Passive Rechtsschutz spielt bei der D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O), auch Managerhaftpflicht genannt, eine zentrale Rolle, da Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes für Verfehlungen gesamtschuldnerisch haften. Es sei denn, eine Person kann sich exkulpieren, d. h. ihr vermutetes Verschulden widerlegen.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme für den D&O Baustein beträgt 100.000 Euro je Versicherungsfall.
Mit diesem besonderen Zusatzbaustein können Sie Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken eines Hackerangriffs, Cyber-Erpressung, DoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (Cybercrime) schützen.
Neue Bedrohung: Hackerangriffe und Cyber-Kriminalität
Schäden durch Cyber-Angriffe sind zu einem ernst zu nehmenden Risiko für das eigene Business geworden. Besonders Kleinunternehmen und Selbständige sind gefährdet, da sie meist über kein besonders ausgeklügeltes Sicherheitssystem verfügen und so zu einer leichten Beute für Cyber-Kriminelle werden.
Sicherheit durch die Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung
Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, Cyber-Erpressung, DDoS-Attacke, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. Dazu gehören z.B. Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung oder Reparatur Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung externer Computer-Forensik-Analystenteams oder spezialisierter Anwälte (inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie Krisenmanagement & PR.
Außerdem sind die Mehrkosten zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert.
- Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen
- Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)
- Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)
- Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter:innen)
- Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)
Kosten und Krisenmanagement inklusive
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen Kosten und Mehrkosten, z. B. für die Beauftragung von- Computer-Forensik-Spezialistenteams
- spezialisierten Anwälten
- Beratern zur Information von Dateninhabern
- Profis für PR & Krisenmanagement
- Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices
- Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall
sowie für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).
Ziel ist es, Sie und Ihre Kundschaft so unbeschadet wie möglich aus der Gefahrensituation zu bringen.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Im Online-Rechner können Sie Versicherungssummen von 50.000 Euro, 100.000 Euro oder 150.000 Euro pro Versicherungsjahr wählen. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt 1.000 Euro.
Der optionale Zusatzbaustein M&A erweitert die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Unternehmensberater:innen um den Tätigkeitsbereich Mergers & Acquisitions. Im Online-Rechner können diese Tätigkeiten über den Zusatzbaustein mitversichert werden, wenn der Umsatzanteil nicht mehr als 250.000 Euro im Jahr beträgt. Bei einem höheren Umsatzanteil wird der Zusatzbeitrag individuell kalkuliert.
Unter M&A versteht der Versicherer die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei
- Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen,
- der Unternehmensnachfolge,
- der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten und der Kapitalbeschaffung,
- der Bewertung von industriellen und gewerblichen Liegenschaften,
- der Verschmelzung von Unternehmen,
- sonstigen Beteiligungen und Bilanzaktiva,
- der Aufbereitung von Unternehmensdaten und -fakten in Expertisen, Memoranden, Teasern und ähnlichem, welche von Auftraggeber:innen oder Dritten geliefert werden,
- der Durchführung und Begleitung von Due Diligence Prüfungen und die Erstellung und damit im Zusammenhang stehenden Berichten und Reports.
In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen (inklusive Due Diligence Verfahren).
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme für den Bereich M&A entspricht der gewählten Versicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht (zwischen 300.000 Euro und 3.000.000 Euro) und ist 3-fach maximiert.
Ja, wir unterstützen Existenzgründer:innen und Start-up-Unternehmen, indem Sie in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 % auf den Versicherungsbeitrag erhalten.
Definition Existenzgründer:in und Start-up-Unternehmen:
- Beratungsunternehmen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurückliegt
- Selbständige und Freiberufler:innen, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurückliegt
Sie können Ihren Versicherungsschutz flexibel mit unserem Beitragsrechner zusammenstellen.
Im Online-Rechner stehen Ihnen unterschiedlich hohe Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie fünf optionale Zusatzbausteine zur Verfügung.Mit dem Online-Rechner haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz äußerst individuell auf Ihr Beratungsmodell und die daraus resultierenden Anforderungen anzupassen. Gleichzeitig zahlen Sie keinen Beitrag für Leistungen, die Sie derzeit nicht benötigen.
Sobald sich Ihre Anforderungen ändern, können Sie jederzeit im Kundenbereich Mein exali ein Upgrade Ihres Vertrages vornehmen.Für Vermögensschäden sowie für Personen- und Sachschäden besteht keine Selbstbeteiligung.
Bei Einschluss des optionalen Bausteins Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) beträgt die Selbstbeteiligung für Eigenschäden 10 %.
Für den optionalen Zusatzbaustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung beträgt die Selbstbeteiligung 1.000 Euro je Schadenfall.
Die Umfirmierung, z. B. von einer Einzelfirma in eine GmbH, Limited oder andere Rechtsform, ist völlig unproblematisch und vor allem ohne Mehrbeitrag möglich. Bei einer Umfirmierung wird versicherungstechnisch lediglich der im Versicherungsschein (Police) genannte Versicherungsnehmer geändert. Man spricht dabei vom Versicherungsnehmer-Wechsel. Dazu ist es ausreichend, wenn Sie uns den neuen Firmennamen und ggf. die neue Bankverbindung per E-Mail mitteilen oder die Änderung im SSL-geschützten Kundenbereich Mein exali selbst vornehmen.
Automatisch sind alle Geschäftsführer:innen, Gesellschafter:innen und Mitarbeiter:innen (angestellt oder freiberuflich) der neuen Firma beitragsfrei mitversichert. Eingeschlossen sind ebenfalls Volontariats- und Praktikumsabsolvierende.
Versicherungsschutz besteht automatisch auch für versicherte Tätigkeiten, die von den Geschäftsführenden der Gesellschaft im eigenen Namen außerhalb der Gesellschaft (z. B. über deren Einzelfirmen) erbracht werden. Bei der Jahresmeldung ist der Umsatz der Einzelfirmen dem Umsatz der Gesellschaft zuzurechnen und mit anzugeben.
Ja, durch die unbegrenzte Nachmeldefrist haben Sie auch Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die dem Versicherer nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Die Tätigkeit oder Dienstleistung, die zu dem gemeldeten Schaden geführt hat (Verstoß), muss jedoch vor dem Ablauf des Versicherungsvertrages erbracht worden sein.
Es besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmeregelung für die USA:
Für Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung US-amerikanischen Rechts beruhen, besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz.
Für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung US-amerikanischen Rechts beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:
- bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
- bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
- für indirekte Exporte* von Produkten oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada.
* Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der:die Versicherungsnehmer:in oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.
Die Consulting-Haftpflicht und den Online-Tarif haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Vermögensschadenversicherer Markel entwickelt. Markel besitzt als internationaler Spezialversicherer seit Jahrzehnten Erfahrung in der Absicherung von beruflichen Risiken.
Sonderkonzept für exali.at Kundschaft durch Markel
Das Expertenteam aus Underwritern und Produktspezialisten von Markel in München genießt einen hervorragenden Ruf. Seit 2013 versichern wir freiberufliche Consultants und Consulting-Unternehmen mit einem besonderen Deckungskonzept über Markel. Das Know-how und der Service in der Schadenabwicklung sind hervorragend. Dies liegt zum einen an den Erfahrungen auf dem internationalen Versicherungsmarkt sowie an der Fokussierung auf Spezialrisiken wie beratende Berufe, Architekten, IT-Experten, Ingenieure und Dienstleister:innen. Da wir als Versicherungsmakler immer häufiger mit der Anforderung an einen weltweiten Versicherungsschutz für unsere Kundschaft konfrontiert werden, ist für uns Markel mit seiner internationalen Expertise und dem angebotenen weltweiten Versicherungsschutz die erste Wahl.
Hintergrundinformationen zum Versicherer Markel
Markel (Insurance SE) mit Sitz in der bayerischen Hauptstadt München ist ein deutscher Versicherer, mit Ursprung in den USA. Als Spezialversicherer für gewerbliche und industrielle Risiken verfügt Markel über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit komplexen Risiken.
Der Versicherer Markel, zu dem auch das Markel eigene Syndikat 3000 (Versicherer bei Lloyd´s of London) gehört, zeichnet als internationaler Spezialversicherer derzeit ein Prämienvolumen von rund 5,5 Mrd. $ (Stand 2017).
Markel ist derzeit an 37 Standorten weltweit tätig, z. B. in England, Spanien, den Niederlanden, Schweden, China und Hong Kong, Kuala Lumpur, Singapur, Malaysia, den USA und Kanada. Markel besitzt die Zulassung als Versicherer in allen europäischen Ländern, in 47 Bundesstaaten der USA sowie dem District of Columbia und den US Virgin Islands.
Referenzen zu Markel
- Markel ist als Spezialversicherer für gewerbliche und industrielle Kundschaft seit 1930 weltweit erfolgreich.
- Markel vertrauen in Europa über 80.000 Unternehmenskunden und -kundinnen.
- Markel bietet Versicherungslösungen für über 40 unterschiedliche Tätigkeitsbereiche von Unternehmensberatern.
- Markel kann in Europa auf mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Schadenabwicklung und im Underwriting zurückgreifen.
- Markel wurde mehrfach für seinen Service insbesondere im Hinblick auf Vertrauen, Innovation und Flexibilität ausgezeichnet.
Mit über 3.600 Mitarbeitenden in 37 Büros weltweit erzielt Markel seit vielen Jahren bessere Ergebnisse in den Kostenquoten als die Wettbewerber im Versicherungsmarkt.
Rating Markel Insurance SE
Internationale Ratingagenturen wie z.B. A.M. Best bescheinigen Markel ein solides Wirtschaften und exzellente Finanzstärke.
- A.M. Best: A (Excellent)
- S&P Rating: A (Strong)
ZEIGEN SIE ES IHREN AUFTRAGGEBERN!
ZEIGEN SIE ES IHREN AUFTRAGGEBERN!
Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung